
Das Risiko eines Fehlalarms sinkt durch einen zuverlässigen Rauchmelder.
In deutschen Häusern und Wohnungen gibt es immer mehr Rauchmelder. In der Folge steigt die Zahl der Fehlalarme. Aber wer zahlt für die Kosten unnötiger Feuerwehreinsätze? Der Eigentümer oder Mieter? Der aufmerksame Nachbar, der den Alarm gehört und die Feuerwehr gerufen hat? Oder am Ende alle Steuerezahler?
Mit der Rauchmelderpflicht kommen die Fehlalarme
Rauchmelder in der Wohnung sind mittlerweile in zehn Bundesländern Pflicht. Seitdem gibt es häufiger Fehlalarm und unnötige Feuerwehreinsätze (Meldung Wo die Melder Pflicht sind). Beispiel Hamburg: Vor der Pflicht im Jahr 2010 verzeichnete die Hamburger Feuerwehr nur 605 dieser Fehlalarme. 2015 waren es bereits 1 405.
Eigentümer haften meist nicht für Fehlalarm
Rauchmelder geben bei ungewöhnlicher Rauchentwicklung einen Alarmton von sich: Bewohner sollen sich in Sicherheit bringen können. Der Melder ist in der Regel nicht direkt mit der Feuerwehr verbunden. Aber manchmal alarmieren Nachbarn die Feuerwehr, wenn sie einen Melder piepsen hören und nebenan niemand reagiert. Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer gilt: Stellt sich ein Feuerwehreinsatz hinterher als unnötig heraus, müssen die Betreiber der Melder diesen in der Regel nicht bezahlen. Aber: Auf Schäden, die die Feuerwehr beim Eindringen etwa an Türen verursacht, kann ein Eigentümer durchaus sitzen bleiben, wenn das Verhalten der Feuerwehr gerechtfertigt war (Landgericht Heidelberg, Az. 1 O 98/13).
Tipp: Ein guter Rauchmelder senkt das Fehlalarm-Risiko. Gute Geräte mit Langzeitbatterie für zehn Jahre gibt es ab 20 Euro (Test Rauchmelder, test 1/2016).
Zahlt der Anrufer?
Auch der Anrufer muss den Einsatz nicht zahlen. Es sei denn, ihm ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen. Grob fahrlässig könnte es für Nachbarn sein, bei einem piepsenden Rauchmelder in der Nachbarwohnung vorschnell die Feuerwehr zu rufen, obwohl man einen Schlüssel für diese Wohnung hat und zunächst selbst nach einer Gefahr schauen könnte. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Anrufer den Einsatz zahlen mussten.
Brandmeldeanlage mit eigenen Regeln
Andere Regeln gelten für direkt mit der Feuerwehr verbundene Brandmeldeanlagen, wie es sie etwa in Schulen oder Arbeitsstätten gibt. Geben sie Fehlarm, sehen die Gesetze der Bundesländer vor, dass die Betreiber der Anlagen die Einsatzkosten zu tragen haben.