Mieter müssen den Einbau von Funk-Rauchmeldern durch den Vermieter dulden. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Kölner Mieters nahm das Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht an. Der Mieter hatte geltend gemacht, per Funk gewartete Warnmelder könnten zur Überwachung genutzt werden (Az. 1 BvR 2921/15).