Rauchen am Arbeits­platz Kein Recht auf Qualm

0
Rauchen am Arbeits­platz - Kein Recht auf Qualm

Raucher­pause. Eine Chance, mit Kolleginnen und Kollegen zu quatschen, ohne Glimm­stengel wäre das natürlich besser. © Getty Images / ONOKY - Fabrice LEROUGE

Nicht­raucher sind am Arbeits­platz vorm Qualm der rauchenden Kollegen geschützt. Aber müssen Raucher zur Ziga­retten­pause ausstempeln? test klärt über die Rechts­lage auf.

40 Minuten pro Tag

Raucher­pausen während der Arbeits­zeit – dazu hat fast jeder eine Meinung.„Die Zigarette zwischen­durch und der Plausch mit Kollegen sind produktive Zeit“, sagen die Raucher. „Durch diese Extra­pausen fühlen wir uns benach­teiligt“, meint so mancher Nicht­raucher. Gegner dieser Arbeits­unter­brechungen verweisen gern auf die hohen Kosten. „Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Kollegen in der Raucher­pause zu 75 Prozent über den Job sprechen, kosten diese Pausen immer noch 6,8 Milliarden Euro jähr­lich“, sagt Professor Michael Adams von der Universität Hamburg. Seine Rechnung unterstellt, dass sich die Raucher­pausen – wie von Arbeit­geberseite genannt – auf 40 Minuten pro Tag summieren.

Zum Rauchen ausstempeln

Angesichts der Milliarden­kosten kommt so mancher Chef in Versuchung, die Extra­pause für Raucher abzu­schaffen. Darf er das? „Ja“, sagt Martina Perreng, Rechts­expertin beim Deutschen Gewerk­schafts­bund (DGB). „Der Arbeit­geber hat in seiner Firma ein Weisungs­recht. Außerdem ist Rauchen keine zulässige Arbeits­unter­brechung, wie etwa der Gang zur Toilette“, erläutert sie. Wenn jemand jede Stunde fünf Minuten eine Raucher­pause einlegt, ist das recht­lich nicht anders zu bewerten als Einkaufen während der Arbeits­zeit. Ob Raucher­pausen bezahlte Arbeits­zeit sind, darf ein Arbeit­geber selbst entscheiden, ohne Betriebsrat (Landes­arbeits­gericht Schleswig Holstein 4 TaBV 12/07). Viele erlauben Raucher­pausen während der Arbeit, es gibt aber keinen Rechts­anspruch darauf. Unternehmen dürfen von ihren Mitarbeitern verlangen, zum Rauchen auszustempeln oder ein Pausenbuch zu führen. Wer das Ausstempeln vergisst oder sich nicht an ein Rauch­verbot hält, riskiert eine Abmahnung, bei mehreren Verstößen sogar eine Kündigung (Landes­arbeits­gericht Rhein­land-Pfalz Az. 10SA 712/09 ).

Freiheit in der gesetzlichen Pause

Zumindest ein Raucher­zimmer müsse der Arbeit­geber doch zur Verfügung stellen, fordern Raucher oft. „Auch das ist ein freiwil­liges Zugeständnis des Arbeit­gebers“, sagt Martin Hensche, Fach­anwalt für Arbeits­recht. Anders sieht es mit den gesetzlichen Pausen aus. Sie sind im Arbeits­zeitgesetz geregelt: Jedem, der zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Über diese Zeit dürfen Mitarbeiter frei bestimmen und natürlich hier auch rauchen. Gestattet der Chef das nicht in der Firma, müssen sie das Betriebs­gelände verlassen.

Raucher­pausen immer unver­sichert

Was viele vielleicht nicht wissen: „Die Ziga­retten­pause und der Weg dorthin fallen nicht unter den Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung“, sagt Stefan Boltz, Presse­sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung. Das gilt sowohl für Mitarbeiter, die ausstempeln müssen, als auch für jene, die kurz eine Zigarette rauchen dürfen. Sollte ein Mitarbeiter nach einem solchen Unfall lange erkranken oder einen dauer­haften Schaden erleiden, bekäme er kein Verletztengeld und auch keine Rente. Eine gute Nach­richt gibt es aber: Im Vorstellungs­gespräch darf der Chef nicht fragen, ob der Bewerber Raucher ist. Fragt er trotzdem, darf man die Unwahr­heit sagen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.