Rauchen auf dem Balkon: Wenn der Qualm zum Nachbarn weht
Immer häufiger müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob sich Raucher auf dem Balkon, der Terrasse oder am Fenster eine Zigarette anzünden dürfen. Müssen Nachbarn den Qualm hinnehmen? Dürfen sie die Miete mindern? Riskieren Raucher ihrerseits den Rauswurf? Wann haben Raucher das Recht, auf dem Balkon zu rauchen? Unsere Rechtsexperten geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Qualmende Mieter riskieren die Kündigung
In Deutschland Raucher zu sein, ist kein Spaß. In Bars und Restaurants ist die Qualmerei ohnehin verboten und Mieter, die zu Hause exzessiv rauchen, riskieren die Kündigung ihres Mietverhältnisses (Landgericht Düsseldorf, Az. 21 S 240/13). Wer zum Quarzen auf Balkon oder Terrasse ausweicht, kann ebenfalls Ärger bekommen. Nachbarn müssen es der aktuellen Rechtslage zufolge nicht hinnehmen, dass Qualm zu ihnen zieht.
Rauchen nach Stundenplan
Eine Entscheidung vom Juni 2017: Ein Ehepaar aus einer Reihenhaussiedlung darf nur noch im Drei-Stunden-Takt draußen rauchen. Die Zigarette darf von 6 bis 9 Uhr nicht brennen, auch nicht von 12 bis 15 Uhr, von 18 bis 21 Uhr sowie von 0 bis 3 Uhr (Landgericht Dortmund, Az. 1 S 451/15).
Raucher müssen Rücksicht auf andere Anwohner nehmen
Der Bundesgerichtshof urteilte schon 2015, dass Raucher im Freien Rücksicht auf andere Anwohner nehmen müssen. Sie können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Uhrzeiten zu rauchen (Az. V ZR 110/14). Wie eine Frau aus Berlin-Hellersdorf: Seit Januar 2017 darf sie von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen. Tut sie es doch, drohen ihr 250 000 Euro Ordnungsgeld.
Nur da, wo es nicht stört
Rauchern kann auch vorgeschrieben werden, nur dort zu qualmen, wo sie keinen stören. Ein Wohnungseigentümer bat seinen Nachbarn, dessen Wohnung zwei Balkone hat, auf dem anderen zu rauchen, weil Qualm in sein Schlafzimmer zieht. Der Raucher weigerte sich und verlor vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2–09 S 71/13). Nun muss er sich fügen.
Zigarettenqualm rechtfertigt Mietminderung
Rauchende Nachbarn können Grund für eine Mietminderung sein (Landgericht Hamburg, Az. 311 S 92/10). Die Richter werteten die Geruchsbelästigung durch Zigarettenqualm als „erheblichen Mangel“ und sprachen einem Anwohner eine Mietminderung von 5 Prozent zu. Sein Nachbar hatte abends stündlich zwei Zigaretten auf dem Balkon geraucht.
Special „So werden Sie Nichtraucher“
Besser als die Nachbarn zu ärgern ist es, das Rauchen ganz aufzugeben. Dabei hilft Ihnen unser Special Mit dem Rauchen aufhören: So werden Sie Nichtraucher. Leicht fällt der Rauchstopp nur wenigen, doch er verbessert die Gesundheit in jedem Lebensalter. Eine Menge Geld sparen lässt sich auf diesem Weg auch. Wenn Sie es schaffen, mit dem Rauchen aufzuhören, sind sie in bester Gesellschaft: Die Zahl der Raucher sinkt in Deutschland kontinuierlich. Derzeit raucht noch etwa 25 Prozent der Bevölkerung.