Rauchen

Rauchen auf dem Balkon: Wenn der Qualm zum Nach­barn weht

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Rauchen - Regeln zum Schutz von Nicht­rauchern

Nicht­raucher­schutz. Auch im Freien darf nicht grenzenlos gequalmt werden. © Getty Images / Westend61

Wer darf wo rauchen? Mit dieser Frage beschäftigen sich Gerichte immer wieder. Gerade in der Nach­barschaft bietet das Thema jede Menge Zünd­stoff.

In Deutsch­land Raucher zu sein, ist kein Spaß. In Bars und Restaurants ist die Qualmerei ohnehin verboten und Mieter, die zu Hause exzessiv rauchen, riskieren die Kündigung ihres Miet­verhält­nisses (Land­gericht Düssel­dorf, Az. 21 S 240/13). Wer zum Quarzen auf Balkon oder Terrasse ausweicht, kann ebenfalls Ärger bekommen. Nach­barn müssen es der aktuellen Rechts­lage zufolge nicht hinnehmen, dass Qualm zu ihnen zieht.

Rauchen nach Stundenplan

Eine Entscheidung vom Juni 2017: Ein Ehepaar aus einer Reihen­haussiedlung darf nur noch im Drei-Stunden-Takt draußen rauchen. Die Zigarette darf von 6 bis 9 Uhr nicht brennen, auch nicht von 12 bis 15 Uhr, von 18 bis 21 Uhr sowie von 0 bis 3 Uhr (Land­gericht Dort­mund, Az. 1 S 451/15).

Raucher müssen Rück­sicht auf andere Anwohner nehmen

Der Bundes­gerichts­hof urteilte schon 2015, dass Raucher im Freien Rück­sicht auf andere Anwohner nehmen müssen. Sie können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Uhrzeiten zu rauchen (Az. V ZR 110/14). Wie eine Frau aus Berlin-Hellers­dorf: Seit Januar 2017 darf sie von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen. Tut sie es doch, drohen ihr 250 000 Euro Ordnungs­geld.

Nur da, wo es nicht stört

Rauchern kann auch vorgeschrieben werden, nur dort zu qualmen, wo sie keinen stören. Ein Wohnungs­eigentümer bat seinen Nach­barn, dessen Wohnung zwei Balkone hat, auf dem anderen zu rauchen, weil Qualm in sein Schlaf­zimmer zieht. Der Raucher weigerte sich und verlor vor dem Land­gericht Frank­furt am Main (Az. 2–09 S 71/13). Nun muss er sich fügen.

Ziga­retten­qualm recht­fertigt Miet­minderung

Rauchende Nach­barn können Grund für eine Miet­minderung sein (Land­gericht Hamburg, Az. 311 S 92/10). Die Richter werteten die Geruchs­belästigung durch Ziga­retten­qualm als „erheblichen Mangel“ und sprachen einem Anwohner eine Miet­minderung von 5 Prozent zu. Sein Nach­bar hatte abends stündlich zwei Ziga­retten auf dem Balkon geraucht.

Im offenen Zelt darf geraucht werden

Wird in teil­weise geöff­neten Party­zelten geraucht, ist das kein Verstoß gegen das Nicht­raucher­schutz­gesetz, so das Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen (Az. 4 B 63/20). Ein Wirt hatte 2019 im Innenhof ­seines Lokals Zelte aufgestellt, die
zu einer Seite hin offen waren. ­Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz kassierte er ein Zwangs­geld und wehrte sich. ­Geöff­nete Zelte seien keine geschlossenen Räume, so das Gericht.

Special „So werden Sie Nicht­raucher“

Besser als die Nach­barn zu ärgern ist es, das Rauchen ganz aufzugeben. Dabei hilft Ihnen unser Special Mit dem Rauchen aufhören: So werden Sie Nichtraucher. Leicht fällt der Rauch­stopp nur wenigen, doch er verbessert die Gesundheit in jedem Lebens­alter. Eine Menge Geld sparen lässt sich auf diesem Weg auch. Wenn Sie es schaffen, mit dem Rauchen aufzuhören, sind sie in bester Gesell­schaft: Die Zahl der Raucher sinkt in Deutsch­land kontinuierlich. Derzeit raucht noch etwa 25 Prozent der Bevölkerung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • IngridG am 25.02.2021 um 19:34 Uhr
    Rauchen-Balkon, bitte Aktualisierung für 2018 ff

    Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile sind 6 Jahre nach dem Grundsatzurteil des BGH vergangen. Ich fände es sehr hilfreich, wenn Sie einige Urteile der letzten Jahre beispielhaft betr. 1. den situativen Bedingungen und 2. entspechend den konkreten Lösungen zu nennen; um als Betroffene daraus Anregungen und Informationen über den Spielraum und die Tendenz der Urteile zu ziehen. Bis auf die 2 Nennungen von 2017 (m.E. entschieden zu wenig) fand ich im gesamten Internet nur Urteile, die v o r dem BGH-Urteil datieren. Wie ist in 2018, 2019, 2020 entschieden worden?
    Mit freundlichen Grüßen
    IngridG

  • War_noch_frei am 23.03.2018 um 18:31 Uhr
    Information zur Situation in Deutschland

    Leider werden die Leser des Artikels nicht darüber informiert, wie furchtbar rückschrittlich Deutschland in Sachen Nichtraucherschutz und Tabakkontrolle im europäischen Vergleich dasteht!
    Die Association of European Cancer Leagues veröffentlicht etwa alle drei Jahre eine Tobacco Control Scale (siehe tobaccocontrolscale.org). Deutschland belegt in der TCS von 2016 unter 35 untersuchten europäischen Staaten nur einen beschämenden vorletzten Platz! Bereits 2013 gab es nur ein Land, das noch schlechter bewertet wurde als Deutschland.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, diese Information nach Überprüfung noch in den Artikel aufzunehmen!

  • Clave am 04.01.2018 um 13:20 Uhr
    Zigarettenstummel im Garten

    Ich habe bei einer anderen rechtlichen Sache einen Rat bekommen, den ich hier auch anwenden würde:
    1. erst reden
    2. wenn reden nicht hilft, einen netten Brief schreiben, mit der Bitte die Taten bis Datum x zu unterlassen und den Dreck bis Datum y zu beseitigen, und mit dem Hinweis, dass Sie Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt konsultieren werden, wenn es nicht wird. Kopie des Briefes geht an Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt zur Info.
    3. wenn sich ca. 2-3 Tage nach Datum x und y nichts getan hat, Versprechen halten und Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt einschalten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2017 um 11:25 Uhr
    Zigarettenstummel im Garten

    @subVert_skateboarding: Versuchen Sie zunächst in einem unverbindlichen, freundlichen Gespräch den Nachbarn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Das wirkt manchmal schon. (TK)

  • subVert_skateboarding am 26.07.2017 um 23:21 Uhr
    Zigarettenstummel im Garten

    Was kann man tun, wenn Nachbarn aus dem 3. Stock immer wieder Zigarettenstummel in unseren Garten fallen lassen?