
Nachdem die EZB den Leitzins auf 0,25 Prozent herabgesetzt hat, können sich die Geschäftsbanken bei der Zentralbank so günstig Geld leihen wie noch nie. Doch ob die Banken diesen Vorteil an die Verbraucher weitergeben, indem sie auch bei Ratenkrediten das Zinsniveau anpassen, bleibt abzuwarten. Trotzdem ist die Aussicht auf niedrigere Zinsen ein Anlass, laufende Ratenkredite zu überprüfen oder eine Umschuldung anzuvisieren.
Prüfe, wer sich bindet
Wer einen Ratenkredit zum Beispiel für Möbel oder ein neues Auto aufnehmen will, sollte mehrere Angebote vergleichen. Durch einen Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter lässt sich Einiges an Zinsen sparen. Aber auch wer schon einen Ratenkredit hat und einen Effektivzins von mehr als 6 Prozent zahlt, sollte prüfen, ob er mit einer Umschuldung nicht Geld spart. Einen aktuellen Überblick über die Konditionen von bonitätsabhängigen und bonitätsunabhängigen Ratenkrediten gibt es jeden Monat im Finanztest-Heft in der Rubrik Marktplatz. Eine erweiterte Übersicht, auch mit verschiedenen Laufzeiten und Kreditsummen, finden Sie in unserem Infodokument online. Dieses wird monatlich aktualisiert. Dort können Sie auch Ihre monatliche Belastung bei verschiedenen Effektivzinssätzen einfach herausfinden.
Neues Kündigungsrecht
Kreditnehmer mit einem Vertrag, der nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde, haben ein verbessertes Kündigungsrecht. Sie dürfen Ratenkredit-Verträge jederzeit kündigen und ganz oder teilweise zurückzahlen. Das Datum ist entscheidend, denn für die „alten“ Verträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Teilrückzahlungen darf der Kreditgeber bei diesen Krediten ablehnen. Außer es ist im Vertrag ausdrücklich anders festgelegt.
Vorfälligkeit kann teuer werden
Aber Achtung: Bei den „neuen“ Verträgen mit unmittelbarem Kündigungsrecht darf die Bank eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ berechnen. Für die vorzeitige Rückzahlung zahlt der Kreditnehmer dann 1 Prozent des Rückzahlungsbetrags. Bei Krediten mit Restlaufzeiten von weniger als 12 Monaten ist diese Gebühr auf 0,5 Prozent beschränkt. Wer den Kredit wechseln will, darf diese Entschädigung bei seinen Überlegungen nicht ignorieren. Denn im schlimmsten Fall ist der Wechsel zu einem neuen Kredit mit besseren Zinsen wegen der Kosten für die „Vorfälligkeitsentschädigung“ unterm Strich doch ein Verlustgeschäft.
Tipps
- Umschuldungsrechner nutzen. Ob Sie trotz Vorfälligkeit mit dem Wechsel in einen günstigeren Kredit sparen, können Sie einfach feststellen, mit unserem Umschuldungs-Rechner.
- Dispo checken. Prüfen Sie, ob Sie regelmäßig einen teuren Dispositionskredit (Dispo) nutzen. Eine Umschuldung in einen oft günstigeren Ratenkredit kann sich dann lohnen.
- Persönliche Bonität berücksichtigen. Hinterfragen Sie Werbeversprechen mit verlockenden Mini-Zinsen. Solche Kredite stehen häufig nur Interessenten mit besonders guter Bonität offen. Ihre persönliche Bonität könnte sich aber seit dem letzten Vertragsabschluss geändert haben. Deshalb lohnt es sich, noch einmal Angebote einzuholen und zu vergleichen.
- Restschuldversicherung miteinbeziehen. Verzichten Sie, wenn möglich, bei einem Ratenkredit auf eine Restschuldversicherung. Zwar gibt es manche Angebote nicht ohne diese Versicherung. Aber lassen Sie sich in jedem Fall die Kosten für die Restschuldversicherung in den Effektivzins miteinrechnen. Erst dann sind die Zinssätze aus verschiedenen Angeboten vergleichbar.
- Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Viele Banken haben unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren berechnet und berechnen sie noch. Wenn Sie im Rahmen einer Kreditvergabe ab 2010 solche Gebühren an Bank oder Sparkasse gezahlt haben, informieren Sie sich hier und fordern Sie Ihr Geld zurück.
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- Hunderttausende von Bankkunden stecken in teuren Ratenkrediten fest. Fast immer kann der Widerruf helfen. test.de erklärt die Rechtslage.
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