Häufig geraten Auto- und Radfahrer über die Frage in Streit, ob Fahrradfahrer auch die Straße nutzen dürfen, wenn es einen Radweg gibt. Die Antwort lautet: Nicht immer, aber oft. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht, auf dem Radweg zu fahren, wenn er durch ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad gekennzeichnet ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2010 aber entschieden, dass eine solche Pflicht nur dort angeordnet werden darf, wo die Straße für Radfahrer zu gefährlich wäre (Az. BVerwG 3 C 42.09). Viele Städte haben die Radwegpflicht daher zumindest teilweise aufgehoben. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Radfahrer auf der Straße besser wahrzunehmen und deshalb sicherer sind. Heißt im Ergebnis: Autofahrer haben es in vielen Fällen hinzunehmen, dass sie die Fahrbahn mit Radfahrern teilen müssen.
Siehe dazu auch unsere Meldung Radfahrer fordern: Die blauen Schilder müssen weg.