Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verbessert die Chancen von Temposündern, sich gegen Bußgelder zu verteidigen. Voraussetzung: Sie wurden mit einem „Traffistar S 350“ geblitzt. Diese Geräte speichern keine Rohdaten ab. Deshalb lässt sich die Tempomessung im Nachhinein nicht prüfen. Das verletze das Recht auf ein faires Verfahren, entschieden die Richter (Az. Lv 7/17). Im Saarland ist das Urteil verbindlich. In anderen Ländern sind die Gerichte nicht daran gebunden. Betroffene sollten einen auf derartige Fälle spezialisierten Verteidiger fragen, ob Gegenwehr sinnvoll ist.
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