Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich habe Geld bei einer österreichischen Bank angelegt. Kann ich mit einer Ansässigkeitsbescheinigung immer der Quellensteuer entgehen?“ Finanztest antwortet.
Ja. Wenn das Konto in Österreich geführt wird, unterliegen die Zinserträge zwar zunächst dem Steuerzugriff in Österreich mit 25 Prozent Quellensteuer. Diesen Steuerabzug können Sie vermeiden, wenn Sie der Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung nach Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich vorlegen. Aus der geht hervor, dass der Anleger seinen Wohnsitz in Deutschland hat und dort steuerpflichtig ist. Muster gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern unter bzst.de. Achtung: Zum 30. September 2018 wird Österreich erstmals für 2017 Kapitalerträge automatisch den deutschen Finanzbehörden melden. Sie müssen im Ausland erzielte Zinsen über die Steuererklärung 2017 in der Anlage KAP in Zeile 15 angeben. Über den deutschen Steuerbescheid werden 25 Prozent Abgeltungsteuer nachberechnet. Sollten die Österreicher doch Quellensteuer einbehalten haben, können Sie die anrechenbare Quellensteuer auf der Rückseite der Anlage KAP anrechnen lassen.
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