Quellen­steuer Wann ist eine Ansässig­keits­bescheinigung nötig?

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Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich habe Geld bei einer österrei­chischen Bank angelegt. Kann ich mit einer Ansässig­keits­bescheinigung immer der Quellen­steuer entgehen?“ Finanztest antwortet.

Ja. Wenn das Konto in Österreich geführt wird, unterliegen die Zins­erträge zwar zunächst dem Steuer­zugriff in Österreich mit 25 Prozent Quellen­steuer. Diesen Steuer­abzug können Sie vermeiden, wenn Sie der Bank eine Ansässig­keits­bescheinigung nach Artikel 4 des Doppel­besteuerungs­abkommens zwischen Deutsch­land und Österreich vorlegen. Aus der geht hervor, dass der Anleger seinen Wohn­sitz in Deutsch­land hat und dort steuer­pflichtig ist. Muster gibt es beim Bundes­zentral­amt für Steuern unter bzst.de. Achtung: Zum 30. September 2018 wird Österreich erst­mals für 2017 Kapital­erträge auto­matisch den deutschen Finanzbehörden melden. Sie müssen im Ausland erzielte Zinsen über die Steuererklärung 2017 in der Anlage KAP in Zeile 15 angeben. Über den deutschen Steuer­bescheid werden 25 Prozent Abgeltung­steuer nachberechnet. Sollten die Österreicher doch Quellen­steuer einbehalten haben, können Sie die anrechen­bare Quellen­steuer auf der Rück­seite der Anlage KAP anrechnen lassen.

Tipp: Mehr zu Spar­anlagen bei Auslands­banken erfahren Sie in unseren Daten­banken zum Thema Festgeldvergleich und Tagesgeld.

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