Ab 2010 sind Arztpraxen gesetzlich dazu verpflichtet, nach bestimmten Qualitätsstandards zu arbeiten. Dazu müssen sie sogenannte Qualitätsmanagementsysteme einführen, die sie frei wählen können. Ob sie die entsprechenden Vorgaben einhalten, kontrollieren sie selbst. test hat geprüft, ob diese Systeme die Interessen der Patienten ausreichend berücksichtigen. Ergebnis: Das tun sie nicht genügend.
Im Test: Vier bundesweit verbreitete Qualitätsmanagementsysteme, die Allgemein- und Facharztpraxen (außer Zahnarztpraxen) am häufigsten nutzen.
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