Haus­halts­hilfe finden

Haus­halts­hilfe anmelden, Kosten abrechnen und absetzen

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Haus­halts­hilfe finden - Sauber und legal – geht das? Putz-Portale im Test

Güns­tiger. Für den Minijob weniger zahlen als für Schwarz­arbeit. © Stiftung Warentest Quelle: Minijob-Zentrale, eigene Berechnungen.

Läuft die Suche nach einer legalen Haus­halts­hilfe etwa über Portale ins Leere, besteht immer noch die Möglich­keit, selbst eine Reinigungs­kraft anzu­melden.

Haus­halts­hilfe finden Testergebnisse für 8 Putz­dienst-Portale 10/2018

Oft scheitert es an der Reinigungs­kraft selbst, sie legal zu beschäftigen. Manchmal ist etwas Über­zeugungs­arbeit notwendig, um das attraktiv zu machen. Gute Argumente: Ein angemeldetes Arbeits­verhältnis sichert die Haus­halts­hilfe sozial rundum ab. Es schützt den Auftrag­geber vor recht­lichen Konsequenzen und kann sich für ihn auch finanziell lohnen.

Wie Sie legal putzen lassen

Minijob anmelden. Die einfachste Variante, eine Haus­halts­hilfe anzu­melden, ist der „Haus­halts­scheck“ der Minijob-Zentrale. Die Anmeldung funk­tioniert unkompliziert über ein Onlineformular (minijob-zentrale.de).

Arbeit­geber werden. Kommt ein Minijob nicht infrage – etwa, weil Ihre Haus­halts­hilfe bereits einen Minijob hat oder bei Ihnen mehr als 450 Euro im Monat verdienen soll –, müssen Sie die Haus­halts­hilfe sozial­versicherungs­pflichtig anstellen.

Dienst­leister beauftragen. Bei Reinigungs­unternehmen angestellte Haus­halts­hilfen sind in der Regel angemeldet, Sie als Kunde sind abge­sichert.

Selbst­ständige beschäftigen. Damit rück­wirkend keine Sozial­abgaben anfallen, sollten Sie bei Selbst­ständigen Nach­weise erfragen: zumindest Personal­ausweis und Gewer­beschein. Die Clearing-Stelle der Deutschen Renten­versicherung stellt kostenlos fest, ob die Kraft angemeldet arbeitet.

5000 Euro Strafe sind möglich

Schwarz­arbeit ist illegal. Viele beschäftigen dennoch Helfer, ohne sie zu melden. Das kann teuer werden.

Straftat. Will eine Haus­halts­hilfe schwarz­arbeiten, gibt es keine Pflicht, das anzu­zeigen. Geht ein Haushalt aber darauf ein, beteiligt er sich an der Schwarz­arbeit und begeht eine Straftat. Ein unangemeldeter Minjob kann bis zu 5 000 Euro Bußgeld kosten.

Sozial­betrug. Ist eine Reinigungs­kraft weder selbst­ständig noch durch einen Dienst­leister angestellt, ist der Haushalt Arbeit­geber. Er muss Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge abführen. Fliegt Schwarz­arbeit auf, fallen die Beiträge rück­wirkend an.

Unfall. Verletzt sich eine illegale Haus­halts­hilfe bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin, zahlt zunächst die gesetzliche Unfall­versicherung. Behand­lungs­kosten kann sie sich vom Auftrag­geber zurück­holen.

Schäden. Schwarz­arbeiter sind für Schäden nicht beruflich haft­pflicht­versichert. Auftrag­geber bleiben auf den Kosten sitzen.

Worum Sie sich kümmern müssen

Nur die Rechnung. Bei Dienst­leistern oder Selbst­ständigen begleichen Sie lediglich die Rechnung über die Reinigung, teils auch Anfahrt oder Material.

Minijob-Zentrale über­nimmt. Die Minijob-Zentrale erhebt pauschal einen Beitrag in Höhe von 14,74 Prozent des Monats­verdiensts des Minijobbers. Dafür führt sie alle gesetzlichen Abgaben an die richtigen Stellen ab, organisiert die Unfall­versicherung über die zuständige Knapp­schaft Bahn See und regelt über eine Umlage auch eine Arbeit­geber­versicherung für Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall, bei Schwangerschaft oder Mutter­schutz. Die kostenlose Broschüre „Minijobs in Privathaushalten: Risiken vermeiden – Vorteile nutzen!“ informiert über die Anmeldung eines Minijobbers und lässt sich unter minijob-zentrale.de herunter­laden.

Alles selbst regeln. Bei sozial­versicherungs­pflichtiger Anstellung wird es für Sie aufwendig. Steuern, Arbeit­geber­anteile für die Sozial­versicherungen – all das müssen Sie auf den Weg bringen, einbehalten und abführen. Die Broschüre „Versicherungs­pflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“ der Knapp­schaft Bahn See informiert detailliert über das Vorgehen und Ihre Pflichten. Unter der Internet­adresse kbs.de ist sie kostenlos herunter­ladbar.

Was Sie absetzen können

20 Prozent absetzen. Von Ihrer Einkommensteuer können Sie 20 Prozent der Kosten für einen Minijobber absetzen – maximal 510 Euro Ersparnis pro Jahr sind möglich. Bei allen anderen Beschäftigungs­formen können Sie die Ausgaben als haus­halts­nahe Dienst­leistung geltend machen. Für Kosten von maximal 20 000 Euro erstattet das Finanz­amt ebenfalls ein Fünftel.

Rechnung kontrollieren. Die Kosten machen Sie in der Steuererklärung geltend. Rechnungen sollten enthalten: Name, Anschrift des Dienst­leisters, dessen Steuer­nummer sowie Ihren Namen und Ihre Adresse. Zudem Art und Zeit­punkt der Leistungen. Für Material­kosten gibt es keine Steuerrabatte, daher müssen Leistung und Rechnungs­betrag nach Arbeits­zeit und Material aufgeteilt sein.

Geld über­weisen. Um Kosten absetzen zu können, begleichen Sie Rechnungen per Über­weisung – egal ob sie von einer selbst­ständigen Reinigungs­kraft, einem Dienst­leister oder Portal kommen. Barzah­lungen akzeptiert das Finanz­amt nur für Minijobber.

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45 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.05.2023 um 12:25 Uhr
Neuer Test

@Basti742: Wir haben Ihren Testwunsch registriert. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Basti742 am 19.05.2023 um 18:29 Uhr
Bitte aktualisieren

Liebes Test-Team,
zu diesem Thema wäre wirklich eine Aktualisierung schön. Book A Tiger gibt es nicht mehr, und bei zwei weiteren Anbietern (Helpling und HappyMaids), die wir in letzter Zeit ausprobiert haben, ist die Situation jdf. im Raum Berlin desaströs: Fast jeder zweite Termin fällt aus/musste verschoben werden, die Mitarbeiter/-innen wechseln dauernd, weil sie krank sind, das Unternehmen verlassen haben usw.
Vielleicht gibt es einfach nicht ausreichend Personal und es in der ganzen Branche so, aber vielleicht gibt es ja auch Unternehmen, die es besser machen?
Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2022 um 15:40 Uhr
Anregung zum Test

@Heinrich234: Vielen Dank für Ihre kritischen Hinweise. Wir haben Ihre Anregung umgesetzt.

Heinrich234 am 03.05.2022 um 11:34 Uhr
Veralteter Test!

Ich muss mich hier mal zur Qualität/Aktualität des Artikels äussern.
Einen fast 4 Jahre alten Test sollte man eigentlich eher kostenlos zur Verfügung stellen.
- Den Testsieger "Book a Tiger" gibt es nicht mehr, ist wohl von Helpling übernommen worden
- Bei Helpling wurden aber im Test "Abrech­nung und Absicherung" kritisiert
- Ausserdem sehe ich in den Kommentaren sowieso heftige Kritik an BAT
- Im PDF geht die ausführliche Tabelle über 2 nicht nebeneinander liegende Seiten, nicht sehr übersichtlich! Aber was soll's, ist je eh veraltet
Was nützt mir so ein Test?

Putz-Fee am 21.05.2020 um 19:36 Uhr
Warum ist das so schwierig, eine tolle Putzfee zu

Viele Menschen sind dankbar über jeden Job, jeden Zuverdienst. Und nehmen alles, ob qualifiziert oder nicht. Das erklärt die vielen schlechten Erfahrungen.
Dann gibt es die Menschen, die den Job eigentlich gerne machen. Die auch wissen was sie tun.
Ein ganz besonderer Reiz an dem Job ist, dass du in einer Familie bist und einfach vieles hautnah mitbekommst.Das Menschliche halt.
Und irgendwann drückt dir dein Arbeitgeber den WohnungsSchlüssel in die Hand. Das ist etwas ganz besonderes. Eine sehr große Auszeichnung und ein Vertrauensbeweis.
Aber der Job an sich und die Arbeitsbedingungen sind doch sehr hart. Es bleibt ein Knochenjob.
Eine tolle Putzfee:
Da muss dann beides zusammen kommen:
Das entsprechende Engagement und finanzielle Not gleichzeitig. Ohne finanzielle Not macht das wohl niemand für die paar Euro.