
Günstiger. Für den Minijob weniger zahlen als für Schwarzarbeit. © Stiftung Warentest Quelle: Minijob-Zentrale, eigene Berechnungen.
Läuft die Suche nach einer legalen Haushaltshilfe etwa über Portale ins Leere, besteht immer noch die Möglichkeit, selbst eine Reinigungskraft anzumelden.
Testergebnisse für 8 Putzdienst-Portale 10/2018
Oft scheitert es an der Reinigungskraft selbst, sie legal zu beschäftigen. Manchmal ist etwas Überzeugungsarbeit notwendig, um das attraktiv zu machen. Gute Argumente: Ein angemeldetes Arbeitsverhältnis sichert die Haushaltshilfe sozial rundum ab. Es schützt den Auftraggeber vor rechtlichen Konsequenzen und kann sich für ihn auch finanziell lohnen.
Wie Sie legal putzen lassen
Minijob anmelden. Die einfachste Variante, eine Haushaltshilfe anzumelden, ist der „Haushaltsscheck“ der Minijob-Zentrale. Die Anmeldung funktioniert unkompliziert über ein Onlineformular (minijob-zentrale.de).
Arbeitgeber werden. Kommt ein Minijob nicht infrage – etwa, weil Ihre Haushaltshilfe bereits einen Minijob hat oder bei Ihnen mehr als 450 Euro im Monat verdienen soll –, müssen Sie die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig anstellen.
Dienstleister beauftragen. Bei Reinigungsunternehmen angestellte Haushaltshilfen sind in der Regel angemeldet, Sie als Kunde sind abgesichert.
Selbstständige beschäftigen. Damit rückwirkend keine Sozialabgaben anfallen, sollten Sie bei Selbstständigen Nachweise erfragen: zumindest Personalausweis und Gewerbeschein. Die Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung stellt kostenlos fest, ob die Kraft angemeldet arbeitet.
5000 Euro Strafe sind möglich
Schwarzarbeit ist illegal. Viele beschäftigen dennoch Helfer, ohne sie zu melden. Das kann teuer werden.
Straftat. Will eine Haushaltshilfe schwarzarbeiten, gibt es keine Pflicht, das anzuzeigen. Geht ein Haushalt aber darauf ein, beteiligt er sich an der Schwarzarbeit und begeht eine Straftat. Ein unangemeldeter Minjob kann bis zu 5 000 Euro Bußgeld kosten.
Sozialbetrug. Ist eine Reinigungskraft weder selbstständig noch durch einen Dienstleister angestellt, ist der Haushalt Arbeitgeber. Er muss Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Fliegt Schwarzarbeit auf, fallen die Beiträge rückwirkend an.
Unfall. Verletzt sich eine illegale Haushaltshilfe bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin, zahlt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Behandlungskosten kann sie sich vom Auftraggeber zurückholen.
Schäden. Schwarzarbeiter sind für Schäden nicht beruflich haftpflichtversichert. Auftraggeber bleiben auf den Kosten sitzen.
Worum Sie sich kümmern müssen
Nur die Rechnung. Bei Dienstleistern oder Selbstständigen begleichen Sie lediglich die Rechnung über die Reinigung, teils auch Anfahrt oder Material.
Minijob-Zentrale übernimmt. Die Minijob-Zentrale erhebt pauschal einen Beitrag in Höhe von 14,74 Prozent des Monatsverdiensts des Minijobbers. Dafür führt sie alle gesetzlichen Abgaben an die richtigen Stellen ab, organisiert die Unfallversicherung über die zuständige Knappschaft Bahn See und regelt über eine Umlage auch eine Arbeitgeberversicherung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft oder Mutterschutz. Die kostenlose Broschüre „Minijobs in Privathaushalten: Risiken vermeiden – Vorteile nutzen!“ informiert über die Anmeldung eines Minijobbers und lässt sich unter minijob-zentrale.de herunterladen.
Alles selbst regeln. Bei sozialversicherungspflichtiger Anstellung wird es für Sie aufwendig. Steuern, Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen – all das müssen Sie auf den Weg bringen, einbehalten und abführen. Die Broschüre „Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“ der Knappschaft Bahn See informiert detailliert über das Vorgehen und Ihre Pflichten. Unter der Internetadresse kbs.de ist sie kostenlos herunterladbar.
Was Sie absetzen können
20 Prozent absetzen. Von Ihrer Einkommensteuer können Sie 20 Prozent der Kosten für einen Minijobber absetzen – maximal 510 Euro Ersparnis pro Jahr sind möglich. Bei allen anderen Beschäftigungsformen können Sie die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Für Kosten von maximal 20 000 Euro erstattet das Finanzamt ebenfalls ein Fünftel.
Rechnung kontrollieren. Die Kosten machen Sie in der Steuererklärung geltend. Rechnungen sollten enthalten: Name, Anschrift des Dienstleisters, dessen Steuernummer sowie Ihren Namen und Ihre Adresse. Zudem Art und Zeitpunkt der Leistungen. Für Materialkosten gibt es keine Steuerrabatte, daher müssen Leistung und Rechnungsbetrag nach Arbeitszeit und Material aufgeteilt sein.
Geld überweisen. Um Kosten absetzen zu können, begleichen Sie Rechnungen per Überweisung – egal ob sie von einer selbstständigen Reinigungskraft, einem Dienstleister oder Portal kommen. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nur für Minijobber.
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@Basti742: Wir haben Ihren Testwunsch registriert. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Liebes Test-Team,
zu diesem Thema wäre wirklich eine Aktualisierung schön. Book A Tiger gibt es nicht mehr, und bei zwei weiteren Anbietern (Helpling und HappyMaids), die wir in letzter Zeit ausprobiert haben, ist die Situation jdf. im Raum Berlin desaströs: Fast jeder zweite Termin fällt aus/musste verschoben werden, die Mitarbeiter/-innen wechseln dauernd, weil sie krank sind, das Unternehmen verlassen haben usw.
Vielleicht gibt es einfach nicht ausreichend Personal und es in der ganzen Branche so, aber vielleicht gibt es ja auch Unternehmen, die es besser machen?
Vielen Dank!
@Heinrich234: Vielen Dank für Ihre kritischen Hinweise. Wir haben Ihre Anregung umgesetzt.
Ich muss mich hier mal zur Qualität/Aktualität des Artikels äussern.
Einen fast 4 Jahre alten Test sollte man eigentlich eher kostenlos zur Verfügung stellen.
- Den Testsieger "Book a Tiger" gibt es nicht mehr, ist wohl von Helpling übernommen worden
- Bei Helpling wurden aber im Test "Abrechnung und Absicherung" kritisiert
- Ausserdem sehe ich in den Kommentaren sowieso heftige Kritik an BAT
- Im PDF geht die ausführliche Tabelle über 2 nicht nebeneinander liegende Seiten, nicht sehr übersichtlich! Aber was soll's, ist je eh veraltet
Was nützt mir so ein Test?
Viele Menschen sind dankbar über jeden Job, jeden Zuverdienst. Und nehmen alles, ob qualifiziert oder nicht. Das erklärt die vielen schlechten Erfahrungen.
Dann gibt es die Menschen, die den Job eigentlich gerne machen. Die auch wissen was sie tun.
Ein ganz besonderer Reiz an dem Job ist, dass du in einer Familie bist und einfach vieles hautnah mitbekommst.Das Menschliche halt.
Und irgendwann drückt dir dein Arbeitgeber den WohnungsSchlüssel in die Hand. Das ist etwas ganz besonderes. Eine sehr große Auszeichnung und ein Vertrauensbeweis.
Aber der Job an sich und die Arbeitsbedingungen sind doch sehr hart. Es bleibt ein Knochenjob.
Eine tolle Putzfee:
Da muss dann beides zusammen kommen:
Das entsprechende Engagement und finanzielle Not gleichzeitig. Ohne finanzielle Not macht das wohl niemand für die paar Euro.