Anerkannt 3: Verhaltenstherapie
Das Konzept: Das Verfahren, auch „kognitive Verhaltenstherapie“, führt psychische Störungen auf erlerntes problematisches Verhalten zurück, das sich verlernen lässt. „Verhalten“ meint neben dem Handeln auch Gefühle, Gedanken, körperliche Reaktionen. Oft arbeitet die Therapie an sehr konkreten Zielen und setzt auf das Ändern der inneren Einstellung.
Der Ablauf: Neben Gesprächen gibt es oft Übungen. Dabei werden Klienten etwa mit Situationen konfrontiert, die ihnen Angst machen. Auch üblich: Hausaufgaben, um Problemverhalten im Alltag zu dokumentieren oder Lernerfolge im echten Leben zu erproben.
Die Dauer: Meist etwa sechs Monate bis zwei Jahre, mit einer Einzel- oder Gruppensitzung pro Woche. Oft kommen auch mehrstündige Trainingsphasen vor.
Kassenleistung: Auf Antrag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Erwachsenen 25 (Kurzzeittherapie) oder 45 Einzelsitzungen. Die Höchstgrenze sind 80 Einzelsitzungen. Für Kinder, Jugendliche, Gruppen gelten andere Erstattungssätze.
Kosten für Selbstzahler: Sie richten sich nach Gebührenordnungen, etwa für Ärzte, und dürfen pro Einzelsitzung bis 100,56 Euro betragen.
test-Kommentar: Geeignet für Patienten, die an konkreten Problemen arbeiten möchten. Es gibt besonders viele Wirksamkeitsbelege – etwa bei Depressionen, Süchten, Angst-, Ess- und Persönlichkeitsstörungen. Zudem kommt die Verhaltenstherapie begleitend bei körperlichen und schweren psychischen Problemen, wie etwa Schizophrenie, zum Einsatz, oft auch stationär. Mögliche Schwierigkeiten: Manche Klienten möchten die biografischen Hintergründe der Probleme noch genauer ergründen. Andere fühlen sich von den Aufgaben überfordert.