Wer eine Psychotherapie macht, aber kein Deutsch spricht, kann nicht von seiner Krankenkasse verlangen, dass sie einen Dolmetscher bezahlt. Das Sozialgericht Stuttgart erklärte einer Frau, die Italienisch sprach, dass Kassen nur Tätigkeiten der ärztlichen Berufsausübung bezahlen. Dolmetschen sei keine ärztliche Leistung (Az. S 19 KR 2546/17). Genauso entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bei einem in Serbien geborenen Patienten, der für Facharztbesuche einen Dolmetscher brauchte (Az. L 4 KR 147/14).
Ähnlich ist die Lage bei Asylsuchenden: In den ersten 15 Monaten gewährt das Asylbewerberleistungsgesetz vor allem Hilfe bei akuten Gesundheitsproblemen oder Impfungen. „Psychotherapien werden nur selten genehmigt“, erklärt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dietrich Munz. Nach den 15 Monaten sind die gesetzlichen Kassen für Asylsuchende zuständig. Aber auch sie übernehmen keine Dolmetscherkosten, sodass Psychotherapien nicht durchgeführt werden können.
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