Psycho­therapie Mit Termin­service zur Akutbe­hand­lung

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Psycho­therapie - Mit Termin­service zur Akutbe­hand­lung

Schneller bei Spezialisten: Wer dringend einen Termin benötigt, kann sich an die Termin­service­stellen der Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen wenden. Sie vermitteln Besuche bei Fach­ärzten. © Getty Images / Fiordaliso

Service­stellen vermitteln auch Termine zur Akutbe­hand­lung beim Psycho­therapeuten – inner­halb von zwei Wochen. So funk­tioniert die Termin­vermitt­lung zu Fach­ärzten.

Schnelle Hilfe bei psychischen Problemen

Gesetzlich Versicherte, die selbst keine Termine bei Psycho­therapeuten finden oder mehrere Monate auf einen Termin warten müssten, können sich von den so genannten Termin­service­stellen (TSS) der Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen helfen lassen. Die Stellen vermitteln inner­halb von wenigen Wochen einen Termin.

Wichtig zu wissen: Die Termin­service­stellen vermitteln lediglich freie erste Termine für bestimmte Behand­lungen bei Psycho­loginnen in Wohn­ortnähe der Patienten. Das bedeutet nicht, dass Patienten damit auch sofort eine Psycho­therapie beginnen können. Die Termin­vergabe ist nur für folgende Behand­lungen nutz­bar:

  • Erst­gespräch (im Rahmen der psycho­therapeutischen Sprech­stunde). Therapeut oder Therapeutin prüfen hier, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und ob der Patient oder die Patientin eine psycho­therapeutische Behand­lung brauchen. Ist dies nicht der Fall, klären sie, ob andere Angebote wie etwa Ehe- und Familien­beratung helfen können. Die Termin­service­stelle hat eine Woche Zeit, für Anfragende einen Termin inner­halb von vier Wochen zu finden. Eine Über­weisung brauchen Patienten für ein Erst­gespräch nicht.
  • Psycho­therapeutische Akutbe­hand­lung. Diese Behand­lung findet erst im Anschluss an die psycho­therapeutische Sprech­stunde statt. Ziel ist es, bei akuten psychischen Beschwerden oder Krisen eine schnelle Besserung zu erzielen und Patienten zu stabilisieren. Die Termin­service­stellen haben hier bis zu einer Woche Zeit, einen Termin für den Beginn einer Akutbe­hand­lung inner­halb von zwei Wochen zu finden.
    Voraus­setzung: Der Befundbe­richt eines Psycho­therapeuten („Individuelle Information zur psycho­therapeutischen Sprech­stunde“) empfiehlt die Akutbe­hand­lung ausdrück­lich. Den Bericht erhalten Patienten nach der psycho­therapeutischen Sprech­stunde.
    Dauer: Diese Einzel­behand­lung steht Patienten bis zu 24 Mal je Krank­heits­fall zur Verfügung. Eine Sitzung dauert 25 Minuten. Die Therapie muss bei der Krankenkasse nicht mehr beantragt, sondern nur noch ange­zeigt werden.
  • Probatorische Sitzungen. Dies sind „Kennen­lern-Gespräche“ zwischen Patienten und Therapeuten. Beide können prüfen, ob sie miteinander zurecht kommen. Die Sitzungen dienen der weiteren diagnostischen Klärung des Krank­heits­bildes und möglichen Weiterbe­hand­lungen. Die Termin­service­stellen haben bis zu einer Woche Zeit, einen Termin inner­halb von vier Wochen zu finden.
    Voraus­setzung: Der Befundbe­richt eines Psycho­therapeuten („Individuelle Information zur psycho­therapeutischen Sprech­stunde“) muss die zeit­nah erforderliche ambulante Psycho­therapie ausdrück­lich empfehlen. Den Bericht erhalten Patienten nach der psycho­therapeutischen Sprech­stunde.
    Dauer: 2-4 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

Der Weg zum Psycho­therapie­platz

Wer über die Termin­service­stellen nicht weiterkommt, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Viele Kassen bieten ebenfalls eine Vermitt­lung von Fach­ärzten im Rahmen ihrer Extra­leistungen an. Ebenso ist die wohn­ortnahe Suche über Arztvermittlungs-Portale wie doctolib oder jameda einen Versuch wert.

Manchmal gibt es bei Gruppen­therapien noch eher freie Plätze als bei Einzel­behand­lungen. Auch das ist eine Möglich­keit, eher einen Termin für die Psycho­therapie zu erhalten. Mehr Infos dazu liefert unser ausführ­licher Artikel Psychotherapie: Wie Sie einen Psychotherapieplatz finden.

Termin­service seit sieben Jahren Pflicht

Die Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen (KVen) sind seit Januar 2016 durch das Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, Termin­service­stellen (TSS) zu betreiben. Sie vermitteln gesetzlich Kranken­versicherten unter bestimmten Voraus­setzungen Behand­lungs­termine inner­halb von vier Wochen bei einem Fach­arzt (Ausnahme psycho­logische Akut­sprech­stunde). Finden sie in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem nieder­gelassenen Arzt oder Psycho­therapeuten, müssen sie einen ambulanten Behand­lungs­termin in einem Kranken­haus vermitteln.

Entfernung zum Fach­arzt muss zumut­bar sein

Die Service­stellen organisieren nicht nur Termine bei Psycho­therapeuten, sondern auch anderen Fach­ärzten wie Radio­logen, Ortho­pädinnen, Kardiologinnen oder Haut­ärzten. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) können seit 2019 auch Termine bei Kinder- und Jugend­ärzten und für Kinder­vorsorgeunter­suchungen (U-Unter­suchungen) gebucht werden. Zudem helfen die Service­stellen dabei, dauer­haft einen Kinder­arzt zu finden.

Vermitteln die Termin­service­stellen den Besuch bei Fach­ärzten, können sich Versicherte nicht aussuchen, zu wem sie gehen. Der vorgeschlagene Fach­arzt oder die Fach­ärztin muss aber zumindest in zumut­barer Nähe des Wohn­orts des Patienten oder der Patientin praktizieren.

Tipp: Versuchen Sie zunächst selbst einen Termin bei Ihrer Wunsch­fach­ärztin oder Fach­arzt zu bekommen. Wenden Sie sich erst an die Termin­service­stellen, wenn das nicht klappt oder Sie zu lange auf einen Termin warten müssten.

So funk­tioniert die Termin­vermitt­lung

Patienten benötigen meist eine Über­weisung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, um einen Spezialisten aufzusuchen. Die Service­stellen können auch nur dann einen entsprechenden Termin inner­halb von vier Wochen vermitteln. Der Behandler muss auf der Über­weisung die Dringlich­keit angeben. Für Augen-, Kinder- und Haus­ärztinnen, Gynäkologinnen sowie für die psycho­therapeutische Sprech­stunde sowie U-Unter­suchungen ist keine Über­weisung nötig.

Wird eine Über­weisung gebraucht, müssen sich Versicherte diese zunächst bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – meist Haus­arzt – ausstellen lassen. Danach können sie unter der bundes­weit gültigen Telefon­nummer 116117 bei den Service­stellen anrufen. Sie können aber auch online unter 116117.de den eTerminservice nutzen.

Fach­arzt­vermitt­lung der Krankenkassen

Auch viele gesetzliche Krankenkassen vermitteln ihren Mitgliedern aktiv Fach­arzt­termine. In unserem Produktfinder Krankenkassen können Sie gezielt nach diesem Kriterium suchen. Die Daten­bank enthält derzeit Informationen zu Beiträgen und den Extra­leistungen von 71 Krankenkassen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 09:28 Uhr
Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung

@Borax22: Unter dem folgenden Link finden Sie den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung, der u.a. einen Terminservice anbietet:
www.116117.de
Über die 116117 erreichen Sie den Service auch per Telefon, 24 Stunden am Tag.

Borax22 am 01.02.2023 um 18:52 Uhr
Link funktionirt nicht

Sehr gehrten Damen und Herren,
der link
https://www.test.de/Ambulante-Psychotherapie-Schneller-zur-ersten-Behandlung-5138323-0/bmg.bund.de/Terminservicestellen
fürt zu keiner Terminservicestellen
bitte Schicken Sie mir einen funktionierenden.
Danke