
Schneller beim Spezialisten: Wer dringend einen Termin benötigt, kann sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Sie vermitteln den Facharztbesuch. © Getty Images / Fiordaliso
Die Terminservicestellen der KVen vermitteln innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Akutbehandlung bei Psychotherapeuten. So funktioniert die Arztsuche über 116117.
Schnelle Hilfe bei psychischen Problemen
Gesetzlich Versicherte, die selbst keine Termine bei Psychotherapeuten finden oder mehrere Monate auf einen Termin warten müssten, können sich von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen lassen. Die Stellen vermitteln innerhalb von wenigen Wochen einen Termin. Allerdings ist die Terminvergabe nur für folgende Behandlungen nutzbar:
- Erstgespräch (im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde). Therapeut oder Therapeutin prüfen hier, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und ob der Patient oder die Patientin eine psychotherapeutische Behandlung brauchen. Ist dies nicht der Fall, klären sie, ob andere Angebote wie etwa Ehe- und Familienberatung helfen können. Die Terminservicestelle hat eine Woche Zeit, für Anfragende einen Termin innerhalb von vier Wochen zu finden. Eine Überweisung brauchen Patienten für ein Erstgespräch nicht.
- Psychotherapeutische Akutbehandlung. Diese Behandlung findet erst im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde statt. Ziel ist es, bei akuten psychischen Beschwerden oder Krisen eine schnelle Besserung zu erzielen und Patienten zu stabilisieren. Die Terminservicestellen haben hier bis zu einer Woche Zeit, einen Termin für den Beginn einer Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen zu finden.
Voraussetzung: Der Befundbericht eines Psychotherapeuten („Individuelle Information zur psychotherapeutischen Sprechstunde“) empfiehlt die Akutbehandlung ausdrücklich. Den Bericht erhalten Patienten nach der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Dauer: Diese Einzelbehandlung steht Patienten bis zu 24 Mal je Krankheitsfall zur Verfügung. Eine Sitzung dauert 25 Minuten. Die Therapie muss bei der Krankenkasse nicht mehr beantragt, sondern nur noch angezeigt werden. - Probatorische Sitzungen. Dies sind „Kennenlern-Gespräche“ zwischen Patienten und Therapeuten. Beide können prüfen, ob sie miteinander zurecht kommen. Die Sitzungen dienen der weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes und möglichen Weiterbehandlungen. Die Terminservicestellen haben bis zu einer Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen zu finden.
Voraussetzung: Der Befundbericht eines Psychotherapeuten („Individuelle Information zur psychotherapeutischen Sprechstunde“) muss die zeitnah erforderliche ambulante Psychotherapie ausdrücklich empfehlen. Den Bericht erhalten Patienten nach der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Dauer: 2-4 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema gibt es im Special Psychotherapie: Wie Sie einen Psychotherapieplatz finden.
Terminservice seit sieben Jahren Pflicht
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind seit Januar 2016 durch das Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, Terminservicestellen (TSS) zu betreiben. Sie vermitteln gesetzlich Krankenversicherten unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungstermine innerhalb von vier Wochen bei einem Facharzt (Ausnahme psychologische Akutsprechstunde). Finden sie in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.
Entfernung zum Facharzt muss zumutbar sein
Die Servicestellen organisieren nicht nur Termine bei Psychotherapeuten, sondern auch anderen Fachärzten wie Radiologen, Orthopädinnen, Kardiologinnen oder Hautärzten. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) können seit 2019 auch Termine bei Kinder- und Jugendärzten und für Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) gebucht werden. Zudem helfen die Servicestellen dabei, dauerhaft einen Kinderarzt zu finden.
Vermitteln die Terminservicestellen den Besuch bei Fachärzten, können sich Versicherte nicht aussuchen, zu wem sie gehen. Der vorgeschlagene Facharzt oder die Fachärztin muss aber zumindest in zumutbarer Nähe des Wohnorts des Patienten oder der Patientin praktizieren.
Tipp: Versuchen Sie zunächst selbst einen Termin bei Ihrer Wunschfachärztin oder Facharzt zu bekommen. Wenden Sie sich erst an die Terminservicestellen, wenn das nicht klappt oder Sie zu lange auf einen Termin warten müssten.
So geht die Terminvermittlung
Patienten benötigen meist eine Überweisung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, um einen Spezialisten aufzusuchen. Die Servicestellen können auch nur dann einen entsprechenden Termin innerhalb von vier Wochen vermitteln. Der Behandler muss auf der Überweisung die Dringlichkeit angeben. Für Augen- Kinder- und Hausärztinnen, Gynäkologinnen sowie für die psychotherapeutische Sprechstunde sowie U-Untersuchungen ist keine Überweisung nötig.
Wird eine Überweisung gebraucht, müssen sich Versicherte diese zunächst bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – meist Hausarzt – ausstellen lassen. Danach können sie unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116117 bei den Servicestellen anrufen. Sie können aber auch online unter 116117.de den eTerminservice nutzen.
Facharztvermittlung der Krankenkassen
Auch viele gesetzliche Krankenkassen vermitteln ihren Mitgliedern aktiv Facharzttermine. In unserem Produktfinder Krankenkassen können Sie gezielt nach diesem Kriterium suchen. Die Datenbank enthält derzeit Informationen zu Beiträgen und den Extraleistungen von 71 Krankenkassen.
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@Borax22: Unter dem folgenden Link finden Sie den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung, der u.a. einen Terminservice anbietet:
www.116117.de
Über die 116117 erreichen Sie den Service auch per Telefon, 24 Stunden am Tag.
Sehr gehrten Damen und Herren,
der link
https://www.test.de/Ambulante-Psychotherapie-Schneller-zur-ersten-Behandlung-5138323-0/bmg.bund.de/Terminservicestellen
fürt zu keiner Terminservicestellen
bitte Schicken Sie mir einen funktionierenden.
Danke