Psychotherapie

So viele Therapiestunden bezahlt die Krankenkasse bei Einzelbehandlung

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Therapieverfahren

Probe­sitzungen

Erwachsene
(Stunden)

Kinder1
(Stunden)

Jugendliche2
(Stunden)

Regel­satz

Im besonderen Fall

Höchst­grenze

Regel­satz

Im besonderen Fall

Höchst­grenze

Regel­satz

Im besonderen Fall

Höchst­grenze

Verhaltenstherapie

5

45

60

80

45

60

80

45

60

80

Tiefenpsychologisch fundierte PT

5

50

80

100

70

120

150

90

140

180

Analytische Psychotherapie (PT)

8

160

240

300

70

120

150

90

140

180

1
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Maßgeblich für die Einstufung als Kind ist das Alter bei Beginn der Therapie.
2
Vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
0

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