Prozess­finanzierer Maximum Ius Klagehelfer für Streit um Immobilien­kredit

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Prozess­finanzierer Maximum Ius - Klagehelfer für Streit um Immobilien­kredit

Die Firma Maximum Ius bietet die Finanzierung von Kredit­widerrufs­klagen an. Das Versprechen: Menschen, die einen alten Kredit­vertrag mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung haben, können ohne Kostenrisiko gegen Ihren Finanzierer vorgehen. test.de hat geprüft, ob das Angebot von Maximum Ius fair ist.

[21. Januar 2018]: Aktuell kein Angebot von Maximum Ius

Auf Nach­frage hat das Unternehmen mitgeteilt, dass es derzeit bis auf weiteres keine neuen Fälle annehme.

Der Riesen­streit ums Widerrufs­recht

Hintergrund: Bei zahlreichen – ab Oktober 2002 – abge­schlossenen Immobilien­kredit­verträgen sind die Widerrufs­belehrungen fehler­haft. Ab Juni 2010 geschlossene Verträge können Kreditnehmer auch heute noch widerrufen. Viele vorher abge­schlossene Verträge sind bereits widerrufen, ohne dass die Kreditnehmer bisher recht­lichen Schritte einge­leitet haben. Setzen Kreditnehmer sich mit ihrem Widerruf durch, gibt es in der Regel viel Geld zurück. Die Bank muss dann heraus­geben, was sie mit dem Geld der Kreditnehmer erwirt­schaftet habt. Einzel­heiten, Tipps, Muster­texte und Excel-Arbeits­blätter liefert test.de im Special Immobilienkredite: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus.

Die Banken leisten Widerstand

Auch wenn die Kunden in den meisten Fällen das Recht klar auf ihrer Seite haben, akzeptieren die Banken den Widerruf fast nie auf Anhieb. Bank­kunden müssen dann recht­liche Schritte einleiten. Doch das ist teuer. Für einen 100 000 Euro-Kredit beläuft sich das Prozess­kostenrisiko allein für die erste Instanz in typischen Fällen auf mehr als 13 000 Euro. Überwiegend gewinnen Bankkunden solche Rechts­streitig­keiten. Doch im Einzel­fall weisen Gerichte Klagen immer mal wieder ab. Kreditnehmer müssen dann nicht nur den Kredit weiter abbezahlen, sondern bleiben auch noch auf den gesamten Kosten des Verfahrens sitzen.

Rechts­schutz oder Prozess­finanzierer

Fein raus sind Kreditnehmer, deren Rechts­schutz­versicherung Gerichts­kosten und Anwalts­honorare für die Kredit­widerrufs­klage über­nimmt. Sie können ohne Rück­sicht auf Verluste klagen und alle recht­lichen Möglich­keiten nutzen. Wo keine Rechts­schutz­versicherung einspringt und Kreditnehmern das Prozess­risiko zu hoch ist, bietet sich Maximum Ius an.

So funk­tioniert das Angebot von Maximum Ius

Wer sich an den Prozess­finanzierer wendet, kann mit Folgendem rechnen: Das Unternehmen prüft, ob der Widerruf Aussicht auf Erfolg hat. Ist das der Fall, nennt Maximum Ius dem Kreditnehmer einen Rechts­anwalt und bezahlt diesen. Der Anwalt versucht dann zunächst, die Bank oder Sparkasse außerge­richt­lich dazu zu bringen, den Widerruf zu akzeptieren – oder er versucht, einen Vergleich auszuhandeln. Gelingt das nicht, bezahlt der Prozess­finanzierer auch eine Klage, soweit sie Aussicht auf Erfolg hat. Das heißt auch: Wer einen Anwalt eigener Wahl einschalten will, kann nicht auf Unterstüt­zung von Maximum Ius setzen. Allerdings: Prozess­finanzierer kennen mehr Rechts­anwälte als Kreditnehmer und können deren Kompetenz und ihre bisherigen Erfolge in Kredit­widerrufs­fällen in der Regel besser beur­teilen.

Kunde zahlt nur bei Erfolg

Die Rechts­verfolgung kostet Kunden zunächst gar nichts. Im Erfolgs­fall müssen Kunden dem Finanzierer aber etwas abgeben:

Im Vergleichs­fall. Wenn der von Maximum Ius ausgewählte Anwalt außerge­richt­lich einen Vergleich erzielen kann, geht ein Teil des finanziellen Vorteils an den Finanzierer. 34,5 Prozent der in Zukunft ersparten Zinsen und von der Bank oder Sparkasse heraus­gegebener Nutzungen sind dann fällig.

Nach einem Gerichts­verfahren. Hat der Kredit­widerruf erst vor Gericht Erfolg, steigt der Beteiligungs­satz auf 40 Prozent.

Wenn der Kredit­widerruf am Ende nichts bringt, kosten die Dienste von Maximum Ius den Kunden auch nichts. Im Erfolgs­fall zu beachten: Grund­lage für den Anteil von Maximum Ius ist der ersparte Zins. Ist nicht spätestens eine Woche nach Abwick­lung des Kredit­widerrufs bekannt, wie viel Zinsen Kreditnehmer jetzt zahlen müssen, rechnet das Unternehmen mit einem Zins­satz von 1,0 Prozent. Kunden sollten sich deshalb recht­zeitig um die Anschluss­finanzierung kümmern. Ist diese teurer und nicht recht­zeitig in trockenen Tüchern, kann das Maximum Ius-Honorar am Ende erheblich mehr als 40 Prozent von Zins­ersparnis und Nutzungs­heraus­gabe ausmachen.

Ein Notausstieg bei Uneinigkeit

Rege­lungen enthält der Prozess­finanzierungs­vertrag auch für den Fall, dass sich Maximum Ius und Kreditnehmer nicht über die Annahme eines Vergleichs­angebots einigen können.

Kunde will keinen Vergleich. Will der Finanzierer den Vergleich schließen und der Kreditnehmer nicht, dann unterbleibt der Vergleich und der Kunde kann den Prozess auf eigene Kosten und Gefahr fortsetzen. Er zahlt dann allerdings das Honorar, dass bei Abschluss des Vergleichs fällig geworden wäre.

Finanzierer will keinen Vergleich. Will umge­kehrt der Kreditnehmer den Vergleich und der Prozess­finanzierer nicht, dann kommt der Vergleich, wenn der Kunde das wirk­lich will. Dafür bekommt Maximum Ius dann das Honorar, das ihm bei vollem Erfolg des Kredit­widerrufs zugestanden hätte. In der Regel wird der Vergleich für den Kunden allerdings keinen Sinn haben.

Rest­risiko: Die Insolvenz des Finanzierers

Ein Rest­risiko bleibt – wie bei so ziemlich jeder Prozess­finanzierung: Wird der Finanzierer nach Erhebung einer Kredit­widerrufs­klage insolvent und geht die Klage entgegen der Prognose der Rechts­anwälte verloren, muss der Kreditnehmer die gesetzlichen Honorare der Bank- oder Sparkassen­anwälte selbst zahlen. Bei 100 000 Euro Streit­wert sind das bis zu 4 500 Euro. Das ergibt sich aus den Rege­lungen in der Zivil­prozess­ordnung und lässt sich nicht ändern. Das volle Risiko kommt aber nur unter unwahr­scheinlichen Umständen zum Tragen. In der Regel wird es möglich sein, die Kosten etwa durch eine Rück­nahme der Klage zu senken.

Fazit: Ein faires Angebot

test.de hält das Angebot für fair. Es ermöglicht Kreditnehmern, ihren Widerruf durch­zusetzen, auch wenn sie das Prozess­risiko nicht schultern können oder wollen. Maximum Ius ist bei außerge­richt­lichem Vergleich etwas güns­tiger als die ähnlich konzipierte Prozessfinanzierung der Bankkontakt AG. Bei Durch­setzung des Kredit­widerrufs vor Gericht ist der Anteil, den der Finanzierer am Ende einstreicht, bei beiden Unternehmen gleich hoch. Maximum Ius berechnet sein Honorar jedoch ausschließ­lich auf der Grund­lage der tatsäch­lichen Zins­ersparnis sowie der Nutzungen, die die Bank oder Sparkasse am Ende heraus­gibt. Bei der Bank­kontakt AG sind die ersparte Vorfälligkeits­entschädigung und alle sons­tigen Erträge – wie Nutzungen, Erstattungen rechts­widriger Gebühren oder eine Absenkung der Rest­schuld – Grund­lage fürs Honorar. Da dürfte die Rechnung in der Regel höher ausfallen. Welcher der beiden Anbieter von Widerrufs-Prozess­finanzierung die besseren Anwälte an der Hand hat und deshalb entsprechend bessere Erfolgs­aussichten bietet, können wir nicht beur­teilen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 21.01.2019 um 11:56 Uhr
    Re: Website nicht erreichbar

    Ich habe beim Unternehmen nachgefragt. Tatsächlich nimmt es aktuell keine neuen Fälle an und denkt darüber nach, ob und wie es weitergehen soll.

  • igeligel am 11.01.2019 um 15:18 Uhr
    Website nicht erreichbar

    Hallo zusammen, die Seite https://www.maximum-ius.de/ ist akt. wegen Umbaus nicht erreichbar.
    Gibt es da Neuigkeiten? oder gibt's die Firma viell. gar nicht mehr??