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Anleihen und Genuss­scheine: Anleger tragen immer ein Pleiterisiko

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Kapital. Wenn Unternehmen Geld brauchen, können sie sich um Bank­kredite bemühen – oder sich von Anlegern Kapital leihen. Für die Firmen sind Unter­nehmens­anleihen oder sogenannte Genuss­scheine eine preis­wertere Alternative zu Bank­darlehen. Für die Anleger liegt der Reiz normaler­weise darin, dass sie eine viel höhere Verzinsung als für Sparbücher, Fest­geld oder deutsche Staats­anleihen erhalten.

Zins. Wie hoch der Zins­aufschlag ist, hängt von der Kreditwürdig­keit, der Bonität des Schuldners ab. Konzerne wie Siemens oder die Deutsche Telekom haben eine so hohe Bonität, dass sie Anlegern nur ein kleines Zins­plus gewähren müssen. Bei mittel­stän­dischen Unternehmen wie Prokon ist das anders. Anleger erhalten als Entschädigung für das schwer einzuschätzende Risiko eine relativ hohe Verzinsung.

Pleiterisiko. Mit allen Unter­nehmens­anleihen und Genus­scheinen gehen Anleger ein Pleiterisiko ein. Bei renommierten Konzernen mag es viel geringer sein als bei kleinen Unternehmen, aber völlig sicher kann sich der Anleger nie fühlen. Paradebei­spiel ist der ehemals größte Auto­konzern der Welt: Noch in den 90er Jahren hätte kaum jemand Bedenken gehabt, General Motors Geld zu leihen. Im Juni 2009 war das Unternehmen zahlungs­unfähig und seine Anleger verloren viel Geld.

Lauf­zeit. Viele Unter­nehmens­anleihen sind an der Börse notiert. Anleger können ihre Anteile jeder­zeit verkaufen, wenn sie notfalls einen Preis­abschlag hinnehmen. Kleine Firmen wie Prokon geben dagegen meist Direkt­anleihen oder Genuss­scheine ohne Handels­möglich­keit heraus. Ihre Besitzer können sie erst am Ende der Lauf­zeit oder ab einem vereinbarten Termin an das Unternehmen zurück­geben. Für die Genuss­rechte von Prokon gilt eine Mindest­lauf­zeit von drei Jahren.

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Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:40 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)

Fee.1 am 14.01.2013 um 20:51 Uhr
Prokon

Kann nun überhaupt jemand einen Geschädigten benennen?

kaethe10 am 09.10.2012 um 11:45 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

spexwriter2012 am 23.06.2012 um 17:56 Uhr
vertrag abgeschlossen mit prokon- will wieder raus

hallo, habe vertrag mit prokon gerade abgeschlossen (ca 2 wochen her), habe aber noch kein geld überwiesen, weil ich noch nich zu kam, durch zufalls recherche bin ich mir nun nich mehr so sicher, wie am anfang: werbe veranstaltung,realistische zahlen, umfangreiches lesematerial mit seriösen touch...
der wolf im schafsfell...
wie komm ich nun aus dem vertrag wieder raus?gibt es andere vergleichbare unternehmen zum investieren ohne risiken?
mfg

Wolf69 am 22.08.2011 um 22:03 Uhr
Wird hier richtig mit Anlegergeld gewirtschaftet?

Ich verfolge die Aktivitäten der Prokon schon länger. Hier hat man die Zeichen der Zeit erkannt..... Seit Fukuschima wird nun auf fast allen TV Sendern mehrmals am Tag dieses Produkt beworben. Man suggeriert dem potenziellen Anleger in das RICHTIGE zu investieren. Ich persönlich finde es sehr befremdlich wenn ich dann täglich sehen muß wie unmengen Anlegergeld mit TV Werbung verprasst wird.