Prokon-Zins­angebot Prokon macht zu viel Wind

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Prokon-Zins­angebot - Prokon macht zu viel Wind

Das Wind­kraft­unternehmen Prokon ist dank unablässiger Werbung inzwischen bundes­weit bekannt. Für seine Genuss­rechte bietet es einen attraktiven Zins von zurzeit 8 Prozent. Doch Anleger tragen dafür das volle Verlustrisiko. Sollte Prokon einmal wirt­schaftliche Probleme bekommen, hätten sie schlechte Karten.

Prokon trifft den Nerv

Was halten Sie von Prokon? Ist das Unternehmen seriös? Anfragen dieser Art bekommen wir fast täglich. Dank unablässiger Werbung mit Post­wurfsendungen und Fernsehspots ist das nord­deutsche Wind­kraft­unternehmen inzwischen bundes­weit bekannt.

Prokon trifft den Nerv vieler Anleger: Die ethisch-ökologisch Engagierten suchen nach guten Investments in erneuer­bare Energien. Zusätzlich locken die 8 Prozent Rendite, die das Unternehmen zurzeit für die Anlage in seine Genuss­rechte zahlt.

Wer sich mit Geld­anlagen beschäftigt weiß, dass eine so hohe Rendite ohne Risiko nicht zu haben ist. Vielen Empfängern der Prokon-Werbung scheint der Zusammen­hang aber nicht klar zu sein.

Wir haben Prokon in der Vergangenheit mehr­fach kritisiert, weil das Unternehmen die Risiken in der Werbung über­haupt nicht erwähnt und die Genuss­rechte sogar auf eine Stufe mit sicheren Zins­anlagen gestellt hat. Dieser Meinung war auch das Land­gericht Itzehoe. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten die Richter der Firma, mit irreführenden Aussagen für ihre Genuss­rechte zu werben.

Den Spruch „Die Alternative zur Bank oder Lebens­versicherung“ hat Prokon aus seiner Werbebroschüre entfernt, aber von Verlustgefahr ist nach wie vor keine Rede. Die Firma bleibt wegen ihrer Werbung auf unserer Warn­liste (Warnliste Geldanlageangebote, derzeit 11 Seiten für 3 Euro).

Keine „Sicherheit zum Anfassen“

Doch was steckt nun hinter der Anlage, für die so eifrig geworben wird?

Heraus­geber der Genuss­rechte ist die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Ihr Geschäft besteht darin, Darlehen an „verbundene“ Unternehmen zu geben. Etwa 40 Gesell­schaften aus der Branche der erneuer­baren Energien erhalten solche Kredite und gehören zur Prokon-Gruppe. Die Erträge der Prokon GmbH bestehen aus den Darlehens­zinsen, die sie zahlen müssen.

Solche recht­lichen Konstrukte sind weder ungewöhnlich noch anrüchig. Prokon ist eben kein mittel­stän­discher Handwerks­betrieb. Nur ist das nicht die „Sicherheit zum Anfassen“, die das Unternehmen Anlegern immer wieder in Aussicht gestellt hat. Schließ­lich werden sie nicht einmal Miteigentümer an Wind­rädern.

Die Genuss­rechte geben Anlegern keinerlei Mitspracherecht und unterscheiden sich damit von echten Unter­nehmens­beteiligungen wie denen an Kommandit- oder an Aktiengesell­schaften.

Das war früher anders. Auch viele Prokon-Wind­parks waren früher Kommanditgesell­schaften. Seit ein paar Jahren setzt die Firma aber ganz auf Genuss­rechte.

Firma darf das Kapital sperren

Solange die jähr­lichen Zinsen von zurzeit 8 Prozent aufs Konto fließen, dürfte die Gesell­schafts­form vielen Anlegern egal sein. Doch was passiert, wenn bei Prokon einmal Flaute herrscht?

Das Unternehmen kann die Grund­verzinsung von 6 Prozent kürzen oder sogar aussetzen. Anleger hätten zwar einen Anspruch, ihre Zins­zahlung später zu bekommen. Doch mit Verweis auf fehlende Mittel kann die Firma die Nach­zahlung verschieben. Bleibt der wirt­schaftliche Erfolg aus, können Anleger auch gegen einen dauer­haften Ausfall der Zins­zahlung nichts machen.

Wenn sie Pech haben, können sie nicht einmal aussteigen, obwohl sie ein vertraglich fixiertes Kündigungs­recht haben. Denn dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass genügend Bares für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss. Sollte Prokon das Geld ausgehen, kann das Unternehmen die Kündigung der Genuss­rechte auf unbe­stimmte Zeit aussetzen. Anleger hätten keine Chance, an ihr investiertes Geld zu kommen.

Für manchen eine „ideale Anlage“

Dennoch hält auch mancher informierte Anleger Prokon für ein gutes Investment. Finanztest-Leser Wolfgang Breske etwa bezeichnet die Genuss­rechte sogar als „eine unter Rendite- und unter Sicher­heits­gesichts­punkten ideale Anlage­möglich­keit“. Er ist seit 2002 beteiligt und vom nach­haltigen Erfolg der Firma über­zeugt.

Wind­kraft­unternehmen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine staatliche Mindest­vergütung. Es ist durch­aus möglich, mit Wind­kraft­anlagen dauer­haft Renditen von 8 Prozent oder sogar mehr zu erzielen. In diesem Fall werden die Wind­park­firmen ihre Kredite an die Prokon GmbH bezahlen können.

Das gilt aber nur, wenn solide gewirt­schaftet wird und nicht zu viel Geld für Management, Vertriebs- und Werbe­kosten auf der Strecke bleibt. Die Anleger können das alles nicht kontrollieren. Das im Internet (www.prokon.net) veröffent­lichte Zahlenmaterial wirkt nur auf den ersten Blick beein­druckend. Die Aufstel­lungen entsprechen in keiner Weise Bilanz­stan­dards. Letzt­lich müssen Investoren darauf vertrauen, dass die Geschäfts­führung alles richtig macht.

Prokon hat verschiedene Geschäfts­felder – neben Wind­energie auch Biokraft­stoffe und Biomasse – und verteilt seine Investitionen auf eine Vielzahl von Projekten. Zur Misch­kalkulation gehört, dass neu einge­sammeltes Geld erst über mehrere Jahre investiert werden muss und in den Jahren bis zum Betriebs­beginn keine vollen Erträge erwirt­schaften kann. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rendite von 8 Prozent zwar nicht unrealistisch, aber ein ehrgeiziges Ziel.

Trans­parent im Internet

Das Verhältnis der Firma zu den Medien ist gespannt. In seinem Internet­auftritt beklagt sie sich über unfaire Bericht­erstattung. Auch die Stiftung Warentest bekam in einem „Rund­brief“ schon ihr Fett weg. Auf unsere aktuellen Fragen zu den Prokon-Genuss­rechten erhielten wir jedoch ausführ­lich Antwort.

Auch sonst gibt sich Prokon im Internet aufgeschlossen, beant­wortet kritische Fragen und stellt dort die Risiken umfassend dar. Interes­sierte sind aber mindestens ein paar Stunden beschäftigt, um sich durch den Haupt­prospekt und die Genuss­rechts­bedingungen zu kämpfen. Die sollte jeder gelesen haben, bevor er sein Geld anlegt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:40 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)

  • Fee.1 am 14.01.2013 um 20:51 Uhr
    Prokon

    Kann nun überhaupt jemand einen Geschädigten benennen?

  • kaethe10 am 09.10.2012 um 11:45 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • spexwriter2012 am 23.06.2012 um 17:56 Uhr
    vertrag abgeschlossen mit prokon- will wieder raus

    hallo, habe vertrag mit prokon gerade abgeschlossen (ca 2 wochen her), habe aber noch kein geld überwiesen, weil ich noch nich zu kam, durch zufalls recherche bin ich mir nun nich mehr so sicher, wie am anfang: werbe veranstaltung,realistische zahlen, umfangreiches lesematerial mit seriösen touch...
    der wolf im schafsfell...
    wie komm ich nun aus dem vertrag wieder raus?gibt es andere vergleichbare unternehmen zum investieren ohne risiken?
    mfg

  • Wolf69 am 22.08.2011 um 22:03 Uhr
    Wird hier richtig mit Anlegergeld gewirtschaftet?

    Ich verfolge die Aktivitäten der Prokon schon länger. Hier hat man die Zeichen der Zeit erkannt..... Seit Fukuschima wird nun auf fast allen TV Sendern mehrmals am Tag dieses Produkt beworben. Man suggeriert dem potenziellen Anleger in das RICHTIGE zu investieren. Ich persönlich finde es sehr befremdlich wenn ich dann täglich sehen muß wie unmengen Anlegergeld mit TV Werbung verprasst wird.