
Das Windkraftunternehmen Prokon ist dank unablässiger Werbung inzwischen bundesweit bekannt. Für seine Genussrechte bietet es einen attraktiven Zins von zurzeit 8 Prozent. Doch Anleger tragen dafür das volle Verlustrisiko. Sollte Prokon einmal wirtschaftliche Probleme bekommen, hätten sie schlechte Karten.
Prokon trifft den Nerv
Was halten Sie von Prokon? Ist das Unternehmen seriös? Anfragen dieser Art bekommen wir fast täglich. Dank unablässiger Werbung mit Postwurfsendungen und Fernsehspots ist das norddeutsche Windkraftunternehmen inzwischen bundesweit bekannt.
Prokon trifft den Nerv vieler Anleger: Die ethisch-ökologisch Engagierten suchen nach guten Investments in erneuerbare Energien. Zusätzlich locken die 8 Prozent Rendite, die das Unternehmen zurzeit für die Anlage in seine Genussrechte zahlt.
Wer sich mit Geldanlagen beschäftigt weiß, dass eine so hohe Rendite ohne Risiko nicht zu haben ist. Vielen Empfängern der Prokon-Werbung scheint der Zusammenhang aber nicht klar zu sein.
Wir haben Prokon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil das Unternehmen die Risiken in der Werbung überhaupt nicht erwähnt und die Genussrechte sogar auf eine Stufe mit sicheren Zinsanlagen gestellt hat. Dieser Meinung war auch das Landgericht Itzehoe. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten die Richter der Firma, mit irreführenden Aussagen für ihre Genussrechte zu werben.
Den Spruch „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ hat Prokon aus seiner Werbebroschüre entfernt, aber von Verlustgefahr ist nach wie vor keine Rede. Die Firma bleibt wegen ihrer Werbung auf unserer Warnliste (Warnliste Geldanlageangebote, derzeit 11 Seiten für 3 Euro).
Keine „Sicherheit zum Anfassen“
Doch was steckt nun hinter der Anlage, für die so eifrig geworben wird?
Herausgeber der Genussrechte ist die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Ihr Geschäft besteht darin, Darlehen an „verbundene“ Unternehmen zu geben. Etwa 40 Gesellschaften aus der Branche der erneuerbaren Energien erhalten solche Kredite und gehören zur Prokon-Gruppe. Die Erträge der Prokon GmbH bestehen aus den Darlehenszinsen, die sie zahlen müssen.
Solche rechtlichen Konstrukte sind weder ungewöhnlich noch anrüchig. Prokon ist eben kein mittelständischer Handwerksbetrieb. Nur ist das nicht die „Sicherheit zum Anfassen“, die das Unternehmen Anlegern immer wieder in Aussicht gestellt hat. Schließlich werden sie nicht einmal Miteigentümer an Windrädern.
Die Genussrechte geben Anlegern keinerlei Mitspracherecht und unterscheiden sich damit von echten Unternehmensbeteiligungen wie denen an Kommandit- oder an Aktiengesellschaften.
Das war früher anders. Auch viele Prokon-Windparks waren früher Kommanditgesellschaften. Seit ein paar Jahren setzt die Firma aber ganz auf Genussrechte.
Firma darf das Kapital sperren
Solange die jährlichen Zinsen von zurzeit 8 Prozent aufs Konto fließen, dürfte die Gesellschaftsform vielen Anlegern egal sein. Doch was passiert, wenn bei Prokon einmal Flaute herrscht?
Das Unternehmen kann die Grundverzinsung von 6 Prozent kürzen oder sogar aussetzen. Anleger hätten zwar einen Anspruch, ihre Zinszahlung später zu bekommen. Doch mit Verweis auf fehlende Mittel kann die Firma die Nachzahlung verschieben. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, können Anleger auch gegen einen dauerhaften Ausfall der Zinszahlung nichts machen.
Wenn sie Pech haben, können sie nicht einmal aussteigen, obwohl sie ein vertraglich fixiertes Kündigungsrecht haben. Denn dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass genügend Bares für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss. Sollte Prokon das Geld ausgehen, kann das Unternehmen die Kündigung der Genussrechte auf unbestimmte Zeit aussetzen. Anleger hätten keine Chance, an ihr investiertes Geld zu kommen.
Für manchen eine „ideale Anlage“
Dennoch hält auch mancher informierte Anleger Prokon für ein gutes Investment. Finanztest-Leser Wolfgang Breske etwa bezeichnet die Genussrechte sogar als „eine unter Rendite- und unter Sicherheitsgesichtspunkten ideale Anlagemöglichkeit“. Er ist seit 2002 beteiligt und vom nachhaltigen Erfolg der Firma überzeugt.
Windkraftunternehmen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine staatliche Mindestvergütung. Es ist durchaus möglich, mit Windkraftanlagen dauerhaft Renditen von 8 Prozent oder sogar mehr zu erzielen. In diesem Fall werden die Windparkfirmen ihre Kredite an die Prokon GmbH bezahlen können.
Das gilt aber nur, wenn solide gewirtschaftet wird und nicht zu viel Geld für Management, Vertriebs- und Werbekosten auf der Strecke bleibt. Die Anleger können das alles nicht kontrollieren. Das im Internet (www.prokon.net) veröffentlichte Zahlenmaterial wirkt nur auf den ersten Blick beeindruckend. Die Aufstellungen entsprechen in keiner Weise Bilanzstandards. Letztlich müssen Investoren darauf vertrauen, dass die Geschäftsführung alles richtig macht.
Prokon hat verschiedene Geschäftsfelder – neben Windenergie auch Biokraftstoffe und Biomasse – und verteilt seine Investitionen auf eine Vielzahl von Projekten. Zur Mischkalkulation gehört, dass neu eingesammeltes Geld erst über mehrere Jahre investiert werden muss und in den Jahren bis zum Betriebsbeginn keine vollen Erträge erwirtschaften kann. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rendite von 8 Prozent zwar nicht unrealistisch, aber ein ehrgeiziges Ziel.
Transparent im Internet
Das Verhältnis der Firma zu den Medien ist gespannt. In seinem Internetauftritt beklagt sie sich über unfaire Berichterstattung. Auch die Stiftung Warentest bekam in einem „Rundbrief“ schon ihr Fett weg. Auf unsere aktuellen Fragen zu den Prokon-Genussrechten erhielten wir jedoch ausführlich Antwort.
Auch sonst gibt sich Prokon im Internet aufgeschlossen, beantwortet kritische Fragen und stellt dort die Risiken umfassend dar. Interessierte sind aber mindestens ein paar Stunden beschäftigt, um sich durch den Hauptprospekt und die Genussrechtsbedingungen zu kämpfen. Die sollte jeder gelesen haben, bevor er sein Geld anlegt.
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Kommentarliste
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)
Kann nun überhaupt jemand einen Geschädigten benennen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
hallo, habe vertrag mit prokon gerade abgeschlossen (ca 2 wochen her), habe aber noch kein geld überwiesen, weil ich noch nich zu kam, durch zufalls recherche bin ich mir nun nich mehr so sicher, wie am anfang: werbe veranstaltung,realistische zahlen, umfangreiches lesematerial mit seriösen touch...
der wolf im schafsfell...
wie komm ich nun aus dem vertrag wieder raus?gibt es andere vergleichbare unternehmen zum investieren ohne risiken?
mfg
Ich verfolge die Aktivitäten der Prokon schon länger. Hier hat man die Zeichen der Zeit erkannt..... Seit Fukuschima wird nun auf fast allen TV Sendern mehrmals am Tag dieses Produkt beworben. Man suggeriert dem potenziellen Anleger in das RICHTIGE zu investieren. Ich persönlich finde es sehr befremdlich wenn ich dann täglich sehen muß wie unmengen Anlegergeld mit TV Werbung verprasst wird.