Unser Rat
Vorsicht. Lassen Sie die Finger von Genussrechten, wenn Sie eine sichere Geldanlage suchen. Solche Papiere taugen nur für Anleger, die unternehmerische Risiken tragen können und wollen. Prokon empfiehlt seine Genussrechte mit fester Laufzeit (Typ B) zwar auch, wenn Anleger Geld für ihre Altersvorsorge anlegen möchten. Dafür eignet sich diese Geldanlage aber nicht.
Warnliste. Prokon legt sich im Prospekt auf kein einziges konkretes Investment fest, in das Anlegergeld fließen soll. Die Firma hat das Recht, Anlegern Geld verspätet, nur in Teilen oder gar nicht zurückzuzahlen, wenn die flüssigen Mittel nicht reichen. Wie es um die Geldab- und -zuflüsse steht, lässt sich schwer beurteilen, weil der Prospekt keine Kapitalflussrechnung enthält. Die Genussrechte sind daher zu riskant für Privatanleger. Prokon bleibt auf unserer Warnliste.