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Anleger der 2014 insolvent gewordenen Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) aus Itzehoe berichten, der Verein Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e. V. aus Duisburg habe sie angerufen. Er riet, Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ein Angebot für einen Verkauf ihrer Anteile („Rekapitalisierung“) anzufordern.
Gegenüber Finanztest äußerte sich der Verein nicht, welche Ansprüche im Fall Prokon sich jetzt noch durchsetzen lassen sollen. Auch zu den Aufkaufangeboten äußerte er sich mit Verweis auf „Datenschutz“ nicht.
Er behauptete, Daten zu Anlagen seiner Mitglieder nur aus Selbstauskünften zu haben. Die Angerufenen versicherten Finanztest jedoch, dem Verein vor den Anrufen keine Daten gegeben zu haben. Finanztest hält den Rat für fragwürdig, zweifelt an der Seriosität des Angebots und setzt den Verein auf die Warnliste Geldanlage.
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