Selfapy Selfapy

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Testkommentar

Stammt aus einer Start-up-Firma, die Psycho­loginnen gegründet haben, bietet mehrere begleitete Pro­gramm­vari­anten. Jugend­lich-aka­demisch. Klares Design mit Texten, Zeichnungen, Videos, Übungen, zusätzlicher App und Nutzerforum. Wirkt jugend­lich, teils aber aka­demisch-theo­retisch. Ver­öffent­lichte Wirk­sam­keits­belege fehlen bis­lang. Fordert am Browser nur kurze und ein­fache, sprich leicht zu kna­ckende Pass­wörter.

Testergebnisse für Selfapy Selfapy

Online­pro­gramme gegen Depression 07/2019 - Für alle offen

Selfapy: Selfapy 23 Ge­wich­tung Testurteil
- Fazit
100 % eingeschränkt empfehlenswert
Therapeutisches Potenzial
100 % mittel
Belegter Nutzen
0 % gering
Nutzer­konto-Schutz Desktop
0 % ausreichend
Nutzer­konto-Schutz Android
0 % befriedigend
Nutzer­konto-Schutz iOS
0 % befriedigend
Daten­sende­ver­halten Desktop1
0 % unkritisch
Daten­sende­ver­halten Android1
0 % unkritisch
Daten­sende­ver­halten iOS1
0 % unkritisch
Mängel in den AGB
0 % keine
Mängel in Daten­schutz­erklärung
0 % gering

Produktmerkmale für Selfapy Selfapy

Preis für Selbst­zahler laut Anbieter ca. (Euro)
Preis für Selbst­zahler laut Anbieter ca. (Euro) 50 bis 180 pro Monat 5
Wei­tere Beschreibung laut Anbieter
Website selfapy.de
Umfang 12 bis 24 Module zu je 35 bis 45 Minuten
Emp­fohlene Gesamt­dauer 3 bis 6 Monate
Krankenkassen, die die Kosten über­nehmen4 Bis zu 9 – unterschiedlich je nach Pro­gramm­vari­ante
Therapeutische Begleitung der Nutzer inner­halb des Pro­gramms Unbe­gleitet oder begleitet 5
Auf deutsch ver­fügbar seit 2016
sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
gut
gut (1,6 - 2,5)
befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
ja
ja
nein
nein

test-Fazit: Emp­fehlens­wert, Einge­schränkt emp­fehlens­wert, Nicht emp­fehlens­wert.

Therapeutisches Potenzial/Belegter Nutzen: hoch, mittel, gering.

Nutzer­konto-Schutz: sehr gut, gut, befriedigend, aus­reichend, man­gelhaft.

Daten­sende­ver­halten: unkritisch, kritisch, sehr kritisch.

Mängel in den AGB/Daten­schutz­erklärung: keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.

AGB = all­gemeine Geschäfts­bedingungen.

1
Das Urteil bezieht sich auf die im Datenstrom identifizierten Daten.
2
Laut Anbieter hat sich das Kon­zept inzwischen ver­ändert, unter anderem gibt es nur noch begleitete Pro­gramme.
3
Laut Anbieter inzwischen Daten­schutz­erklärung geändert.
4
Namentlich genannt sind jeweils die drei nach Ver­sichertenzahl größten Krankenkassen (Quelle: Dienst für Gesell­schafts­politik, Stand: 6. Mai 2019).
5
Je nach Pro­gramm­vari­ante.