IVPNetworks Novego

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Testkommentar

Betrieben von einem pri­vaten Unternehmen, das auch sonst im Gesund­heits­bereich tätig ist. Sehr viel Stoff. Das Pro­gramm ist besonders umfang­reich – und wirkt teil­weise etwas unstrukturiert und über­laden. Zudem beruht es nicht durch­gängig auf anerkannten psycho­therapeutischen Ver­fahren. Eine ver­öffent­lichte Studie zur Wirk­sam­keit gegen Depression lag zum Test­zeit­punkt zwar vor, hat jedoch einige metho­dische Schwächen.

Testergebnisse für IVPNetworks Novego

Online­pro­gramme gegen Depression 07/2019 - Für alle offen

IVPNetworks: Novego Ge­wich­tung Testurteil
- Fazit
100 % eingeschränkt empfehlenswert
Therapeutisches Potenzial
100 % gering bis mittel
Belegter Nutzen
0 % mittel
Nutzer­konto-Schutz Desktop
0 % gut
Nutzer­konto-Schutz Android
0 % Entfällt
Nutzer­konto-Schutz iOS
0 % Entfällt
Daten­sende­ver­halten Desktop1
0 % unkritisch
Daten­sende­ver­halten Android1
0 % Entfällt
Daten­sende­ver­halten iOS1
0 % Entfällt
Mängel in den AGB
0 % sehr gering
Mängel in Daten­schutz­erklärung
0 % sehr gering

Produktmerkmale für IVPNetworks Novego

Preis für Selbst­zahler laut Anbieter ca. (Euro)
Preis für Selbst­zahler laut Anbieter ca. (Euro) 177
Wei­tere Beschreibung laut Anbieter
Website novego.de
Umfang 12 Module zu je 45 bis 60 Minuten
Emp­fohlene Gesamt­dauer 12 Wochen
Krankenkassen, die die Kosten über­nehmen2 55, darunter: DAK, IKK classic, TK
Therapeutische Begleitung der Nutzer inner­halb des Pro­gramms Unbe­gleitet oder auf Wunsch begleitet 3
Auf deutsch ver­fügbar seit 2011
sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
gut
gut (1,6 - 2,5)
befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
ja
ja
nein
nein

test-Fazit: Emp­fehlens­wert, Einge­schränkt emp­fehlens­wert, Nicht emp­fehlens­wert.

Therapeutisches Potenzial/Belegter Nutzen: hoch, mittel, gering.

Nutzer­konto-Schutz: sehr gut, gut, befriedigend, aus­reichend, man­gelhaft.

Daten­sende­ver­halten: unkritisch, kritisch, sehr kritisch.

Mängel in den AGB/Daten­schutz­erklärung: keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.

AGB = all­gemeine Geschäfts­bedingungen.

1
Das Urteil bezieht sich auf die im Datenstrom identifizierten Daten.
2
Namentlich genannt sind jeweils die drei nach Ver­sichertenzahl größten Krankenkassen (Quelle: Dienst für Gesell­schafts­politik, Stand: 6. Mai 2019).
3
Der Nutzer muss sich aktiv für eine Begleitung ent­scheiden.