Testergebnisse für 8 Onlineprogramme gegen Depression 07/2019
Im Test: 8 deutschsprachige Online-Selbsthilfe-Programme zur Akutbehandlung oder Prävention von Depression, die für Desktop-Computer verfügbar sind. Darunter finden sich sowohl durch einen Therapeuten begleitete als auch unbegleitete Programme. Angebote, bei denen nicht die Online-Selbsthilfe, sondern eine Videosprechstunde mit einem Therapeuten im Zentrum steht, haben wir nicht berücksichtigt (Stand: Oktober 2018).
Untersuchungen: Wir prüften die Online-Programme mit Kenntnis der Anbieter. Denn zum einen war eine verdeckte Inanspruchnahme bei einigen Angeboten gar nicht möglich, weil beispielsweise zwingend ein Erstgespräch zwischen dem Betroffenen und einem Therapeuten vorgesehen war. Zum anderen benötigten wir für einige Prüfungen auch unveröffentlichte Informationen. Daher kontaktierten wir die Anbieter im November 2018 und baten unter anderem um Unterlagen zum inhaltlichen sowie technisch-organisatorischen Konzept, um wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit sowie um Testzugänge. Damit besuchten wir die Websites über einen Desktop-Computer sowie Smartphones. Falls Apps für Android bzw. iOS verfügbar waren, nutzten wir auch diese. Alle Daten wurden in standardisierten Erhebungsbögen erfasst und ausgewertet. Hinzu kam die Begutachtung der von den Anbietern eingereichten Unterlagen sowie bereits veröffentlichter Informationen. Die Prüfungen liefen von Dezember 2018 bis Mai 2019. Eine Anbieterbefragung erfolgte im Mai 2019.
Therapeutisches Potenzial
Zwei psychotherapeutische Gutachter prüften die Angebote unter anderem in Anlehnung an Qualitätskriterien von Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Außerdem verwendeten wir Hinweise aus diversen Veröffentlichungen zu internetbasierten Gesundheitsinterventionen. Wichtig war beispielsweise, ob die Programme auf wissenschaftlich anerkannten Verfahren beruhen, ob Inhalte und Einsatzgebiete (wie Symptome und Schweregrad) transparent benannt werden und wie die Entwickler qualifiziert sind. Die Gutachter berücksichtigten auch Aspekte der Patientensicherheit – etwa ob Anbieter zu den Grenzen und Risiken der Programme informieren. Zu diesem Prüfpunkt zählt auch, ob es Mechanismen wie regelmäßig auszufüllende Fragebögen gibt, um psychische Krisen frühzeitig zu erkennen – und ob dann klare Hinweise erfolgen, wie Betroffene schnell persönliche Hilfe finden. Auch weitere Aspekte wie Finanzierung, Nutzereinbindung und Nutzerfreundlichkeit, also unter anderem Verständlichkeit, Darstellung und Navigation, flossen in das Urteil ein. War ein Programm durch Therapeuten begleitet, bewerteten wir deren konkreten Leistungen nicht explizit, sondern nur die reine Online-Selbsthilfe.
Belegter Nutzen
Die psychotherapeutischen Gutachter bewerteten die uns vorliegenden Studien zu den einzelnen Angeboten. Dabei ging es darum, ob die Untersuchungen methodisch hochwertig waren und die Wirksamkeit des Programms gegenüber einer Kontrollgruppe belegen.
Schutz des Nutzerkontos im Desktop-Browser/in der Android-App/iOS-App
Wir prüften unter anderem die Anforderungen an das Passwort und ob die Datenübertragung zum Anbieter sicher verschlüsselt war.
Datensendeverhalten im Desktop-Browser/in der Android-App/iOS-App
Die Prüfung fand mit Hilfe einer „Man in the middle attack“ statt. Dafür wurde ein Proxy-Rechner zwischen Anwendung (Website im Browser bzw. App) und Server geschaltet, die Kommunikation mitgeschnitten, entschlüsselt und analysiert. Fanden wir übermittelte Daten, die für die Funktion überflüssig waren, beurteilten wir das kritisch.
Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/in der Datenschutzerklärung
Ein Jurist prüfte auf unzulässige Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen.
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@angawi: Der von uns angegebene Link auf die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums ist veraltet. Unsere Veröffentlichung stammt aus der Ausgabe test 07/2019. Dem Terminservice- und Versorgungsgesetz folgend haben die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Service ausgebaut und sind seit Januar 2020 für die Terminvergabe z.B. unter Tel. 116117 erreichbar. Einen entsprechenden Code erhalten Sie ggfls. mit der Überweisung Ihres Hausarztes. Bitte informieren Sie sich zum Thema auch anhand unserer aktuellen Veröffentlichung unter https://www.test.de/Psychotherapie-Schnellere-Hilfe-fuer-gesetzlich-Krankenversicherte-5250778-0/
Der Link funktioniert nicht :-(, ich bekomme den Hinweis: 404 Seite nicht gefunden. Ich habe mich dann via Bürgertelefon ans Bundesministerium für Gesundheit gewandt. Dort bekam ich die freundliche Auskunft, dass ich mich an den Patientenservice, Tel.: 116117 bzw. Email: eterminservice.de, wenden muss und dann einen Code benötige (bekommt man wohl vom Arzt - steht auf der Überweisung) um einen Termin zu vereinbaren. Man kann diesen Code auch online anfordern, sofern dieser Service angeboten wird - bei mir war das nicht möglich, da dieser Service in meiner Region nicht angeboten wird.
wegen Corona wird vielleicht doch noch manchmal dieser Artikel besucht.
Ich hatte mich vor einiger Zeit durch ein Programm gearbeitet was die TK angeboten hat als Online Beratung/ Therapie. Ich wurde am Ende abgelehnt, da das Programm ungeeignet für mich sei und ich einen ansässigen Therapeuten mir suchen solle. Perfide finde ich das ich so detailliert ausgefragt wurde, daß hätte ich gewusst das ich am Ende nicht teilnehmen darf die Fragen niemals beantwortet hätte. Darauf wurde ich am Anfang nicht hingewiesen.
Hat jemand von euch erfahrungen damit? Ich stelle mir das seltsam vor. Schließlich entfällt ja die menschliche Komponente, wenn man auf dem digitalen Weg ein Gespräch sucht. Ich kann mir vorstellen, dass es sehr wichtig für einen Heilungsprozess ist, mit etwas menschlichen im Kontakt zu stehen.
@eva: Der Kummer-Roboter aus Kalifornien (Stanford) spricht leider kein Deutsch und ist auch nicht für den Desktop verfügbar. Das waren zwei der Einschlusskriterien für unseren Test. Ansonsten hätten wir den sympathisch wirkenden Bot natürlich gern im Testfeld begrüßt. (gs/bp)