
Originalrechnungen der Testpersonen. Zwischen 50 und 113 Euro bezahlten unsere Probanden für die professionelle Zahnreinigung. © Stiftung Warentest

Gebührenordnung. Basis für die Berechnung einer Zahnreinigung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Ziffer 1 040 umfasst das Entfernen von Belägen auf Zahn- und Wurzeloberflächen, die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und Fluoridierungen. Die Abrechnung erfolgt oft je Zahn. Unabhängig davon zahlt die Krankenkasse einmal pro Jahr die Kosten für das Entfernen von Zahnstein.
Ermessenssache. Die Höhe der Rechnung hängt davon ab, welchen Schweregrad der Zahnarzt zugrunde legt. Das schlägt sich im Steigerungsfaktor nieder. Der kann zwischen 1,0 und 3,5 liegen – je nach Ermessen des Arztes. Beim einfachen Satz kommt ein Kunde bei 28 Zähnen auf rund 44 Euro. Beim 2,3-fachen Satz für einen mittleren Schweregrad sind es etwa 100 Euro.
Sonderfälle. Liegt der Steigerungsfaktor über 2,3, muss die Rechnung das begründen. Bei einem Steigerungsfaktor über 3,5 muss der Arzt mit dem Patienten vorab eine Gebührenvereinbarung abschließen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass nicht pauschal abgerechnet wird. Krankenkassen und Versicherungen erstatten die Kosten dann meist nicht.
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Die HanseMerkur verkauft Ihren Prophylaxetarif scheinbar als Erweiterung ihrer Zahntarife, betrachtet diesen jedoch als Neuversicherumg und legt rigide Wartezeitenregelungen von 6 Monaten zugrnde.
So so keine "Bakterien, Keime und Mikroben" mehr im Mundraum? Falls das so wäre wären sie schnell krank.
"Normalerweise wird der Mund von hunderten Bakterienarten und Hefen besiedelt. Diese Mundflora hat zum größten Teil eine Schutzfunktion gegen Krankheitserreger, die sich in der Mundhöhle einnisten könnten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Mundflora
@mobti: In unserer Tabelle sind nur Leistungen aufgeführt, die die größten gesetzlichen Krankenkassen direkt für die professionelle Zahnreinigung gewähren. Wie in der Fußnote 1 der Tabelle ausgewiesen, bezuschussen jedoch viele Kassen, wie zum Beispiel die Barmer GEK, die Zahnreinigung im Rahmen von Bonusprogrammen. Der Bonus wird nur dann gewährt, wenn andere Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch genommen worden sind. (SL)
Seit mehr als 20 Jahren fragt mich mein Zahnarzt bei jeder jährlichen Untersuchung, wieso ich ihn aufsuche, da er jedesmal bereut mich als neuen Patienten, vor 20 Jahren, in Zahn- und Mundhygiene aufgeklärt zu haben. Gut dass alle anderen Patienten seine Ratschläge nicht befolgen. Und dabei ist es so einfach: alle 4 Stunden Mundhygiene, Zähneputzen mit der härtesten Zahnbürste, sowie Nasen- und Rachendusche. Somit keine Bakterien, Keime, Mikroben, mehr, kein Mundgeruch mehr, und alle meine Plomben, deren ich den Mund voll besitze, (da ich damals sehr unter Zahnproblemen litt), halten und halten, obwohl sie normalerweise seit langen Jahren im Normalfall, durch Bakterien gelöst, ausgefallen wären. Um ein bischen Geld zu verdienen, hat mein Zahnarzt mich jetzt überzeugt dass heutzutage Plomben als nicht mehr zeitgemäss, durch modernere Materialien zu ersetzen sind.
Laut Ihrer Übersicht zahlt die Barmer GEK keinen Zuschuss. Das kann ich aus aktueller Erfahrung entkräften. Ich habe einen Zuschuss erhalten. Allerdings ist der Zuschuss nicht an diese Leistung gebunden. Es können 50 EUR für Professionelle Zahnreinigung, Osteopathische Behandlung, Akupunktur oder Sehhilfe.erstattet.