So rechnet der Zahnarzt: Einer zahlt 50 Euro, ein anderer 150 Euro

Originalrechnungen der Testpersonen. Zwischen 50 und 113 Euro bezahlten unsere Probanden für die professionelle Zahnreinigung.
Originalrechnungen der Testpersonen. Zwischen 50 und 113 Euro bezahlten unsere Probanden für die professionelle Zahnreinigung.
Gebührenordnung. Basis für die Berechnung einer Zahnreinigung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Ziffer 1 040 umfasst das Entfernen von Belägen auf Zahn- und Wurzeloberflächen, die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und Fluoridierungen. Die Abrechnung erfolgt oft je Zahn. Unabhängig davon zahlt die Krankenkasse einmal pro Jahr die Kosten für das Entfernen von Zahnstein.
Ermessenssache. Die Höhe der Rechnung hängt davon ab, welchen Schweregrad der Zahnarzt zugrunde legt. Das schlägt sich im Steigerungsfaktor nieder. Der kann zwischen 1,0 und 3,5 liegen – je nach Ermessen des Arztes. Beim einfachen Satz kommt ein Kunde bei 28 Zähnen auf rund 44 Euro. Beim 2,3-fachen Satz für einen mittleren Schweregrad sind es etwa 100 Euro.
Sonderfälle. Liegt der Steigerungsfaktor über 2,3, muss die Rechnung das begründen. Bei einem Steigerungsfaktor über 3,5 muss der Arzt mit dem Patienten vorab eine Gebührenvereinbarung abschließen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass nicht pauschal abgerechnet wird. Krankenkassen und Versicherungen erstatten die Kosten dann meist nicht.