
Ärgerlich. Oft klappt der Anbieterwechsel nicht innerhalb eines Tages.
Wegen Verstößen beim Anbieterwechsel hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 75 000 Euro gegen die Telekom verhängt. Begründung: Die Telekom hat wiederholt gegen die gesetzliche Frist bei einem Anbieterwechsel verstoßen. Das Gesetz räumt Telefon- und Internetanbietern eine Frist von einem Tag ein, um den Anbieterwechsel umzusetzen – und zwar sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur bereits gegen einige Wettbewerber der Telekom ein Bußgeld verhängt. Rund 5 000 Verbraucher beschwerten sich 2014 bei der Behörde über unzulässig lange Wartezeiten beim Anbieterwechsel.
Ein Formular für Beschwerden finden Verbraucher unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de. Telefonisch erreichen sie den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0 30/22 48 05 00.