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Sie sollten klarer zum Ausdruck bringen, dass die Probleme, die sie in ihrem Beitrag ansprechen nur sogenannte regulierte Pensionskassen haben. Diese haben zwar lange hohe Garantien ausgesprochen aber ausbaden dürfen das dann oft die Arbeitgeber, die mit in der Haftung sind.
Die Pensionskassen der Lebensversicherer dürften alle Mitglied bei Protektor sein und sind somit für den Arbeitgeber auch in Zukunft nicht PSV-pflichtig.