Verbraucher müssen nicht damit rechnen, dass sich ein günstiges Probeabo automatisch in ein teures Jahresabo verlängert, wie dies bei einem Börsenbrief der Fall war. Er wurde zum Testen über drei Monate für 9,99 Euro angeboten. Nach Ablauf der sechswöchigen Kündigungsfrist stellte die Herausgeberin 1 298 Euro für ein Jahresabo in Rechnung. Die darauf folgende Kündigung des Kunden akzeptierte die Herausgeberin erst zum nächsten Jahr. Ihre Klage auf Zahlung wies das Amtsgericht München jedoch ab: Verstecke sich solch eine Verlängerungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei sie für den Kunden überraschend und damit unwirksam. Er müsse nur die 9,99 Euro für das Probeabo zahlen (Az. 261 C 11659/19).