
Online-Verkaufsplattformen und Flohmarkt-Apps sind eine praktische Sache: Man kann bequem Dinge kaufen und verkaufen – und die Zahlung über Paypal oder andere Dienstleister abwickeln. Doch Vorsicht: Manchmal sind auch Abzocker unterwegs – und nicht immer greift der Paypal-Verkäuferschutz, wie die Studentin Cira S. leidvoll erfahren musste.
Verkauf online

Großer Frust: Cira S., 22, fiel auf Betrugsmasche im Internet herein.
Die 22-jährige Studentin Cira S. bot ihr gebrauchtes Notebook für 650 Euro über das Onlineportal Shpock an. Das ist eine Flohmarkt-App, bei der Nutzer Dinge kaufen und verkaufen können. Eine interessierte Käuferin überwies 650 Euro mit Paypal auf Ciras Paypal-Konto und kündigte über den Kurznachrichtendienst Whatsapp an, dass ihr Bruder das Notebook persönlich abholt. Die Studentin übergab ihm das Gerät an der Haustür: „Ich war froh, weil alles so unkompliziert ablief.“
Geld weg
Als Cira S. am nächsten Morgen auf ihr Paypal-Konto guckt, sind die 650 Euro zurückgebucht. Es stellt sich heraus, dass die vermeintliche „Käuferin“ sich Zugang zu einem fremden Paypal-Konto verschafft und von diesem bezahlt hatte. Sie hatte es „gehackt“. Der betroffene Paypal-Kunde bemerkte dies und veranlasste eine Rückbuchung. Cira erstattete Anzeige. Doch die 650 Euro sind weg. Was die Studentin nicht wusste: Ohne Versandbeleg ist ihr Verkauf bei Paypal nicht geschützt. „Der Paypal-Verkäuferschutz greift nicht, wenn verkaufte Ware persönlich an den Käufer übergeben wird“, sagt Pressesprecherin Kaja Olgun von Paypal. „Online bezahlen und persönlich abholen: das kann eine Betrugsmasche sein.“
Tipp: Wenn Sie Opfer eines Betrügers geworden sind, können Sie auch online Anzeige erstatten.
Betrüger festgenommen
Der Betrüger wurde einige Wochen später festgenommen, als er die gleiche Masche wiederholen wollte. Die Studentin hatte vergessen, ihr Notebook-Angebot von der Flohmarkt-Plattform zu entfernen. Tatsächlich meldete er sich noch einmal. Cira S. meldete das der Polizei und half bei der Inszenierung einer Notebook-Übergabe. Der Betrüger, der schon länger gesucht wurde, konnte festgenommen werden. Da er mittellos ist, hat die Studentin schlechte Karten, zu ihrem Geld zu kommen.
Tipp: Bei einem Privatverkauf mit dem Bezahlsystem Paypal sollten Sie die Ware unbedingt per Post verschicken. Bei persönlicher Übergabe greift der Paypal-Verkäuferschutz nicht. Welche Rechte Käufer bei Onlinekäufen haben, erklären wir in unseren FAQ Kaufrecht.