Privatrestaurants Wenn Hobby­köche einladen

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Privatrestaurants - Wenn Hobby­köche einladen

Vom Sie zum Du. Im Supper Club lassen sich neue Freunde finden.

Gemütlich essen in fremden Wohn­zimmern und mit Menschen, die man noch nie vorher gesehen hat: Dieser Trend aus den USA ist mitt­lerweile auch nach Deutsch­land geschwappt, vor allem in große Städte wie Berlin. „Supper Clubs“ heißen solche Privatrestaurants. Hier lesen sie, was diese „Restaurants“ von konventionellen Lokalen unterscheidet und wie Interes­sierte ein Privatrestaurant finden.

Schuhe aus – und die Toilette ist den Gang runter

Schuhe ausziehen?“ – „Ja, bitte.“ Frank Pröß­dorf steht im Flur seiner Berliner Drei­zimmerwohnung, die er zusammen mit seiner Frau bewohnt. Neun Gäste führt der 30-Jährige der Reihe nach in sein Wohn­zimmer. Außer einem befreundeten Paar kennt Frank Pröß­dorf niemanden von ihnen. Auch die Besucher unter­einander sind sich fremd. Alle haben am Tag zuvor eine E-Mail bekommen mit genauen Angaben zum Ort der Veranstaltung. Der Gast­geber räuspert sich: „Will­kommen im Voi Supper Club. Schön, dass ihr da seid. Die Toilette ist den Gang runter, erste Tür rechts. Es gibt keinen Schlüssel, also lasst am besten das Licht an, wenn ihr im Bad seid.“

Der Ursprung liegt in Kuba

Supper Clubs wie den von Frank Pröß­dorf gibt es über­all auf der Welt. „Supper“ ist das eng­lische Wort für „Abend­essen“. Der Ursprung der Supper Clubs liegt vermutlich in Kuba. Dort laden Familien seit langem zu sich nach­hause ein und kochen für Touristen, die echtes kuba­nisches Essen und Lebens­gefühl kennen­lernen wollen. Mit den Jahren ist der Trend auch nach Deutsch­land geschwappt. Mehr als 60 Privatrestaurants gibt es hier­zulande, gut die Hälfte in Berlin. Jeder Supper Club ist einzig­artig. Es gibt keine gesetzlichen Regeln, denen die Betreiber folgen müssen. Die Lokale sind nirgendwo offiziell gemeldet.

Der IT-Experte steht am Herd

Hanna und Frank Pröß­dorf sind keine gelernten Köche. Sie ist Lehrerin, er arbeitet in der IT-Branche. Beide begeistern sich für gutes Essen, ein Luxusmenü ist ihnen schon mal ein paar hundert Euro wert. Sie sind in Familien aufgewachsen, deren Leben sich in der Küche abspielte. „Mein Vater ist Koch. Dadurch wollte ich immer schon Rezepte ausprobieren“, sagt Hanna Pröß­dorf. Ein paar Mal waren die beiden schon selber in fremden Wohn­zimmern zu Gast.

Die Menüs zeigen die Herkunft

Dann entschieden sich die Pröß­dorfs, es mit einem eigenen Privatrestaurant auszupro­bieren. Sie nennen es „Voi“. Es ist der finnische Name für „Butter“. „Wir wollten es kurz und prägnant“, erklärt Hanna Pröß­dorf, die Finnin ist. Ihre Herkunft soll sich möglichst in den Menüs widerspiegeln, mindestens die Über­schriften auf der Speisekarte sind auf Finnisch.

Gewinn machen ist nicht erlaubt

Ob das Betreiben von Supper Clubs in Deutsch­land legal ist, darüber grübeln die Experten. „Auf zivilrecht­licher Ebene ist das Betreiben eines Supper Clubs unpro­blematisch“, erklärt Katja Brzezinski, die Geschäfts­führerin der Forschungs­stelle für Deutsches und Europäisches Lebens­mittel­recht der Universität Bayreuth. Zwischen Gast­geber und Gast werde mündlich ein Vertrag geschlossen. „Nichts gegen einen kulinarischen Abend in privater Atmosphäre“, sagt auch Ingrid Hartges, Haupt­geschäfts­führerin des Deutschen Hotel- und Gast­stätten­verbands (Dehoga). Zu hinterfragen sei aber, „ob und in welchem Maße gastrono­misch mit Gewinn­erzielungs­absicht agiert wird. Damit hätten wir definitiv ein Problem.“ Kurzum: Wird Geld verdient, verwandelt sich das Privatrestaurant in einen Gastronomie­betrieb. Der Betreiber muss ein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen und Auflagen beachten – vom Brand­schutz bis zu Hygiene­vorschriften.

„Sie wissen nicht, wer wir sind“

Die Stutt­garterin Christine Windisch* wähnt sich auf der Seite des Gesetzes. Seit einem Jahr laden ihr Freund und sie alle drei Monate zum Supper Club „Frida Kahlo“, dem ersten und bislang einzigen in Stutt­gart. „Wir heben alle Belege auf, um notfalls zeigen zu können, dass wir keinen Verdienst haben“, betont die Gast­geberin. Ihren richtigen Namen möchte sie nicht nennen. Das Geheim­nisvolle gehöre zum Erlebnis, davon sind die Club­ver­anstalter über­zeugt. „Unsere Gäste wissen nicht, wer wir sind, wir wissen nicht, wer kommt. So bleibt es für alle eine Über­raschung, bis wir uns an der Tür treffen.“ In ihrem Wohn­zimmer essen Menschen, die sich mitunter zu weiteren Treffen verabreden. „Das ist das Bereichernde“, freut sich die Stutt­garterin. „Wir bringen Leute zusammen, die sonst nie an einem Tisch sitzen würden.“

Nach Allergien fragen sie per E-Mail

Hanna und Frank Pröß­dorf haben jedes Essen mindestens einmal gekocht und gegessen, bevor sie es anderen anbieten. Mögliche Allergien oder Unver­träglich­keiten fragen sie vor der Menüplanung sorg­sam per E-Mail ab. Eine Teilnehmerin dieses Abends darf wegen einer Auto­imm­unerkrankung der Schild­drüse beispiels­weise kein jodiertes Speisesalz essen. Die Pröß­dorfs reizt vor allem der Nervenkitzel, in kurzer Zeit für mehrere Personen ein perfektes Menü zu kredenzen. „Es geht um die Heraus­forderung – schaffen wir es oder nicht?“, erzählt Hanna Pröß­dorf, als sie sich gegen Mitter­nacht mit ihrem Mann zu den Gästen im Wohn­zimmer gesellt. Selbst­gemachte Champagnertrüffel und fruchtiger Milchs­hake im Schokobecher machen zum Abschluss die Runde. Die Besucher diskutieren die richtige Konsistenz der Schoko-Rotweinsoße und sind uneins: War Hirsch oder Wachtel besser?

Besucher tragen das Risiko

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Eigenes Risiko. Hygiene­vorschriften à la Gast­stätte gelten im Privatlokal nicht.

Sollte sich ein Gast einmal den Magen in einem Supper Club verderben, muss er nach­weisen, dass der Betreiber einen Fehler gemacht hat. Im Restaurant dagegen liegt die Beweislast nicht beim Gast. Der Wirt muss belegen, dass das Essen okay war. „Das ist ein Risiko, das man als Gast eines Supper Clubs eingeht“, so Wolfgang Voit von der Forschungs­stelle für Lebens­mittel­recht der Uni Marburg. „Niemand kann ernst­haft erwarten, dass Privatpersonen Hygiene­stan­dards wie Gast­stätten einhalten.“ Auch für rutsch­feste Böden, besonderen Feuer­schutz oder speziell abge­sicherte Balkonbrüstungen ist in den Privatclubs von Amts wegen niemand zuständig. „Das sind ganz normale Wohnungen“, betont Tanja Lier, Leiterin des Stadt­entwick­lungs­amts Berlin-Mitte, dem auch die Bauaufsicht untersteht. „Wenn man so eine Einladung annimmt, geht man auf eigene Gefahr hin.“

40 Euro pro Person in den Karton

Diese Bedenken sind den Gästen von Hanna und Frank Pröß­dorf fremd. Neben der Lust auf gutes Essen hat sie die Neugier in den Supper Club getrieben. „Das hier ist eine ganz andere Art, neue Leute kennen­zulernen“, sagt Daniel Kirsch*, der ein paar Häuser weiter wohnt. Während sonst Gäste zwischen 40 und 50 Jahre kommen, sind die Besucher an diesem Abend zwischen 25 und 35 Jahre alt. Sie haben Gemein­samkeiten entdeckt, viel gelacht. Den Gast Thilo Utke reizt das Einzig­artige: „Das kannst du nicht repro­duzieren.“ Es ist ein Uhr nachts, als die Gast­geber an die Bezahlung erinnern. 40 Euro pro Person berechnen sie für Essen und Wein. Als Kasse dient ein Schuhkarton, gut sicht­bar aufgestellt neben der Tür.

* Name von der Redak­tion geändert.

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Marieforleo am 11.07.2019 um 15:02 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Kettenbrief, kein Themenbezug

Aurum992 am 14.09.2014 um 12:02 Uhr
Privatvermieter

gabs schon immer-jetzt will man hart vorgehen gegen Mitfahrgelegenheiten-ich persönlich möchte niemand Fremden in der Wohnung haben..und bei einem Autounfall gibts endlose Streitereien,das sollten die mal bedenken die paar Euros verdienen wollen-irgendwo hört der Geiz auf

Gelöschter Nutzer am 13.09.2014 um 07:34 Uhr
Realsatire

Dass überhaupt betont werden muss, dass hier rechtlich alles in Ordnung ist, wirft ein mehr als bezeichnendes Licht auf die deutsche Politik. Im grunde Realsatire pur - wäre es nicht so traurig.

HorstL am 12.09.2014 um 14:03 Uhr
@Ger

Stimmt, war unverständlich ausgedrückt. Gemeint habe ich, wenn man schon gegen Uber und die jeweiligen Fahrer klagt - und auch noch Recht bekommt - dann müsste man das konsequenter Weise auch gegen die "Kochparty"-Veranstalter machen. Aber ich gehe mal davon aus, dass hier keiner so einen Tanz veranstalten wird.

Ger am 12.09.2014 um 12:05 Uhr
Wogegen, meinen Sie, sollte man vorgehen?

@HorstL
Ich sehe ebenfalls Parallelen. Was mir aber nicht ganz klar ist: Wogegen möchten Sie vorgehen? Gegen solche privaten Angebote (wie Taxifahrten oder Kochpartys), oder gegen das Verbot solcher privater Angebote (welches für Taxifahrten praktisch schon ausgesprochen wurde und demnächst auch auf Kochpartys etc. ausgedehnt werden könnte)?