Privatkredite

Kredite unter Bekannten: Einfache Regeln für reiche Freunde

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Unkomplizierter als über Kreditplatt­formen im Internet funktioniert das Darlehen direkt zwischen Freunden oder Verwandten. Im Grunde reicht es, wenn sich beide Seiten einig sind. Formvorschriften oder gar die Pflicht, einen Darlehensvertrag beim Notar zu schließen, gibt es nicht.

Schriftform

Es ist aber vernünftig, die Darlehensvereinbarung schriftlich zu treffen. Sonst hat der Darlehensgeber das Nachsehen, wenn es zum Streit kommt. Er muss beweisen, dass er das Geld als Darlehen und nicht etwa als Geschenk vergeben hat oder ob ein Zins vereinbart wurde.

Absprachen

Es empfiehlt sich, die Kreditsumme und das Datum der Auszahlung aufzuführen. Sind sich beide einig, dass das Darlehen unverzinst sein soll, schreiben sie das am besten auf. Soll das Darlehen verzinst werden, dann kann das etwa so formuliert werden: „Das Darlehen ist ab ... (Datum) jährlich mit ... Prozent (Zinssatz) zu verzinsen.“ Eine gängige Regelung wäre: „Der Zins ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für das vorangegangene Kalendervierteljahr zu zahlen.“

Zins

Die Höhe des Zinses können die Vertragspartner frei bestimmen. Überschreitet er aber das Doppelte dessen, was Banken üblicherweise nehmen, ist das Wucher. Dann ist die Vereinbarung ungültig und es wird gar kein Zins fällig.

Rückzahlung

Der Zeitpunkt der Rückzahlung gehört in die Vereinbarung. Sonst gilt die gesetzliche Regel, dass der Kredit jederzeit mit Dreimonatsfrist gekündigt werden kann. Ist die Frist um, muss das Geld auf dem Tisch liegen. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann der Darlehensgeber über das Amtsgericht einen Mahnbescheid ­schicken und, wenn der Schuldner dem nicht widerspricht, einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Er kann auch gleich vor Gericht ziehen.

Sicherheit

Leichter haben es Darlehensgeber, wenn ihr Schuldner eine ­Sicherheit, etwa seinen Wagen, bietet und das so im Vertrag steht. Der Schuldner übergibt nur die Zulassungsbescheinigung und kann weiter fahren.
Wer so etwas vereinbaren will, sollte sich vom Anwalt helfen und regeln lassen, dass der Darlehensgeber unmittelbar „in den Wagen zwangsvollstrecken kann“, wenn er das Geld nicht wie vereinbart bekommt. Der Gerichtsvollzieher pfändet dann kurzerhand das Auto, versteigert es und zahlt dem Darlehensgeber vom Erlös, was ihm zusteht.

Steuer

Läuft alles glatt, muss ein Darlehensgeber nur an die Steuer denken. Seine Zinserträge muss er versteuern, wenn sie die steuerfreie Grenze von 801 Euro (bei Ehepaaren 1 602 Euro) übersteigen. Er muss sie also in der Steuererklärung aufführen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 18.01.2021 um 14:29 Uhr
aktueller P2P Vergleich

@mpatzwah: Im nächsten Finanztest werden wir hierzu keinen Test veröffentlichen. Weiter in die Zukunft hinein darf ich keine Informationen zu geplanten Tests veröffentlichen. (maa)

mpatzwah am 15.01.2021 um 21:46 Uhr
aktueller P2P Verglei h

Gibt es Planungen für eine Aktualisierte Version des Artikels mit neuen Anbietern?

Westerra am 30.07.2013 um 19:19 Uhr
Info veraltet?

Von smava wird auf diese Seite verlinkt. Die Info zu den Gebühren für Kapitalanleger scheint aber veraltet zu sein. Ich hoffe, dass alle andere aktueller ist. Lt. smava muss auch der Kreditgeber 1,35 % Gebühren bezahlen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.07.2012 um 13:49 Uhr
Kommentare gelöscht...

...wegen Schleichwerbung.

handwerker-hans am 13.07.2012 um 01:30 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.