
Überschuldete Verbraucher können künftig schon nach drei Jahren wieder schuldenfrei leben. Voraussetzung: Sie müssen einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen und es schaffen, binnen drei Jahren die Kosten des Verfahrens und mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen zu bezahlen. Hat der Schuldner diese „Wohlverhaltensperiode“ bestanden, beschließt das Gericht, dass ihm die Restschulden erlassen werden.
Wer das nicht schafft, kann zumindest nach fünf Jahren schuldenfrei werden. Dafür muss er in dieser Zeit nur die Verfahrenskosten begleichen. Bislang war für Privatleute frühestens nach sechs Jahren eine Befreiung von den Restschulden möglich. Das neue Recht gilt für Insolvenzanträge ab dem 1. Juli 2014. In der Wohlverhaltensperiode geben die Schuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens ab.
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