Privathaft­pflicht­versicherung Wenn das Kind das Klo verstopft

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Privathaft­pflicht­versicherung - Wenn das Kind das Klo verstopft

Kinder müssen auch auf der Toilette nicht ständig beaufsichtigt werden. © Getty Images / PeopleImages

Dreijäh­rige Kinder dürfen nachts alleine auf die Toilette gehen. In einem vor dem Ober­landes­gericht Düssel­dorf verhandelten Fall ging es um einen Dreijäh­rigen, der in der Nacht die Toilette aufgesucht und mit Toiletten­papier den Abfluss verstopft hatte. Es kam zur Über­schwemmung, weil sich der Spül­knopf verhakte und ununterbrochen Wasser nach­lief. Dieses verteilte sich über den Boden und tropfte dann in die Wohnung darunter. Die Schadens­höhe betrug 15 000 Euro.

Einen Teil davon verlangte die Wohngebäudeversicherung von der Mutter beziehungs­weise ihrer Privathaftpflichtversicherung. Begründung: Die Mutter habe ihre elterliche Aufsichts­pflicht verletzt. Das sah das Gericht anders: Die Mutter habe das Maß der gebotenen Aufsicht hier erfüllt. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Kind nicht unter ständiger Beob­achtung stehen. Es sei auch ausreichend, wenn sich der Aufsichts­pflichtige in Hörweite aufhalte. Eine lückenlose Über­wachung könne eine vernünftige Entwick­lung des Kindes hemmen, insbesondere den Lern­prozess im Umgang mit Gefahren (Az. I-4 U 15/18).

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