
Die Privathaftpflichtversicherung eines Mannes muss den Schaden von rund 7 200 Euro ersetzen, den er beim Baumfällen verursacht hat. Eine Pappel war ins Nachbargrundstück gestürzt und hatte ein Dach beschädigt. Der Versicherer zahlte zunächst nicht, da Baumfällen eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ und vom Schutz ausgeschlossen sei. Doch der Bundesgerichtshof urteilte: Gartenarbeiten – auch an Bäumen – sind normale Tätigkeiten von Privatleuten (Az. IV ZR 115/10).
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- Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Wird bei einem Unfall jemand schwer verletzt, kann der Schaden in die...
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- Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Im Vergleich: 363 Angebote. Die Noten reichen von Sehr gut bis Mangelhaft. Top-Tarife gibts schon für 52 Euro im Jahr.
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- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
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