Eine private Unfallversicherung soll schwere Unfallfolgen finanziell abfangen. Doch der Schutz greift seltener, als viele denken, und oft gibt es weniger Geld als erwartet. Im Gespräch mit test.de erklärt Finanztest-Versicherungsexperte Michael Nischalke, warum das so ist.
Wenn die Versicherung weniger zahlt als erwartet

Michael Nischalke ist Projektleiter bei der Stiftung Warentest. © Stiftung Warentest
Eine private Unfallversicherung gehört zu den beliebtesten Policen. Rund 26 Millionen Verträge sind auf dem Markt. Oft erhalten Versicherte aber kein oder weniger Geld als erwartet. Warum?
Es gibt einige Missverständnisse: Die vereinbarte Geldleistung erhält generell nur, wer einen bleibenden Gesundheitsschaden hat. Durch den Unfall muss der Versicherte invalide, also dauerhaft in seiner Gesundheit beeinträchtigt sein.
Das heißt, nach einem Knochenbruch, Muskel- oder Bänderriss, der wieder ausheilt, gibt es kein Geld?
Richtig. Für eine Invaliditätsleistung muss der Geschädigte mit Attesten und Gutachten von behandelnden Ärzten seine Invalidität nachweisen. Viele Tarife sehen hier eine Frist von etwa 15 Monaten vor.
Tarife mit Progression wählen
Erhalten Versicherungsnehmer als Invaliditätsleistung immer die vereinbarte Grundversicherungssumme von zum Beispiel 100 000 Euro?
Nein. Versicherer legen in der Gliedertaxe fest, welchen Grad der Invalidität sie bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils anerkennen. Ist etwa der große Zeh dauerhaft nicht mehr funktionstüchtig, gibt es deutlich weniger Geld als bei einer dauerhaften Schädigung des Fußgelenks. Je nach Tarif gibt es für den Zeh vielleicht 5 Prozent der Versicherungssumme, für das Fußgelenk 40 Prozent und für einen Arm 70 Prozent. Von Vorteil sind Tarife, die schon ab 1 Prozent Invalidität Leistungen vorsehen.
Auch gibt es Tarife ohne und mit Progression. Wir empfehlen letztere, weil der Kunde dann bei schwerer Invalidität ein Vielfaches der Grundsumme erhält.
Tipp: UnserTest von privaten Unfallversicherungen zeigt die besten Policen: Von 124 Angeboten im Test sind 5 sehr gut.
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angewiesen werden. Sie müssen es bedingungsgemäss und handeln von sich aus.
Eine Vorschädigung vom Versicherer sich erstatten zu lassen ist als wenn man eine Autotür, die mehrere Beulen und Kratzer hat als neu ansehen lassen möchte und daher eine neue Tür verlangt.
Fakt 6
Die Unfallversicherung ist kein lukratives Geschäft. Sie soll im Extrem Fall sehr viel Geld zahlen und das bei geringem Beitrag. Es ist eben eine Wette, die ich aber hier lieber in Beitrag verliere, anstatt im Schadenfall leer da zu stehen.
Und wer glaubt, der Staat oder eine andere Versicherung hilft hier, der irrt.
Zu guter Letzt: Wenn nicht genau geprüft wird, wie hoch ein Anspruch ist, dann könnte man ggf. sogar schlecht da stehen. In diesem Sinne handelt ein Gutachter auch im Auftrag des Geschädigten.
Das ist so als wenn man ein brennendes Haus versichern will. Die Problematik.
Zu Beginn eines Vertrages kann man völlig gesund sein. Nach 30 Jahren tritt ggf. ein Schaden ein und dann erst wird der aktuelle Gesundheitsstatus geprüft.
Fakt 3
Nur ein Arzt kann eine Invalidität feststellen. Natürlich empfiehlt der Versicherer einen Arzt, aber jeder Kunde hat das Recht die Beurteilung prüfen zu lassen. Aus einem eigenen Fall weiss ich aber, dass die Ärzte sehr kompetent sind und nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Sollte der Arzt jedoch falsch beurteilen, dann kann man dagegen vorgehen.
Fakt 4
Die Invalidität wird nur selten zu 100 % abgerechnet, weil eben der Finger nicht ganz steif ist oder die Hand noch eingeschränkt halten kann.
Fakt 5
Die Versicherer nehmen nicht die Ärzte, die am meisten schlecht beurteilen, sondern die, die in der Nähe sind und Erfahrung haben und auch für z.B. die gesetzliche Rentenversicherung Gutachten erstellen. Falsch ist definitiv, dass die Ärzte
Sehr geehrter Leser,
ich kann verstehen, wenn emotional und leichtfertig etwas in einem schlumert, was einen dazu bringt nicht immer ganz die Realität wiederzugeben.
Insbesondere in schweren Situationen nach einem Unfall, und wenn es ein schwerer Unfall ist.
Die meisten Menschen sind damit überfordert, weil eine solche Situation nun mal eben plötzlich und unerwartet eintritt.
Aber Ruhe bewahren:
Fakt 1
Die Unfallabsicherung ist im Grunde recht günstig, wenn man bedenkt welche Leistungen in einem Schadensfall gezahlt werden.
z.B. eine lebenslange Rente 1000 Euro pro Monat für nur wenige Euro Beitrag im Monat.
Fakt 2
Im Leistungsfall gibt es leider nicht immer eindeutige Fälle. Und hier ist der erste wichtige Punkt, den viele so nicht verstehen oder gar nicht wissen.
Wenn eine Erkrankung oder Vorschädigung (Beeinträchtigung des Körpers) schon vor dem Leistungsfall bestanden hat, dann muss dieser abgezogen werden.
Beispiel Ohr: vor dem Unfall schon zu 10 % hörgeschädigt.
@Hansen: Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Es ist richtig, dass Unfallversicherte, die einen Kreuzbandriss hatten, prüfen lassen sollte, ob eine Invalidität im Sinne der Bedingungen vorliegt und Ihnen nach der Gliedertaxe eine Leistung zusteht. Doch nicht jeder Kreuzbandriss führt automatisch dazu, dass eine Leistung aus der Unfallversicherung zu zahlen ist. (maa)
Die Unfallversicherung ist ein gutes Produkt ! Beispiel : Fußballer (Freizeit) verletzt sich das Knie Kreuzbandriss was der geneigte Kunde ODER Finanztester nicht weiß ist das hier IMMER Schäden bleiben.
das Bein, je nach Gesellschaft, mit 50 % in der Gliedertaxe kann hierdurch mit ca. 10-15 % in der Beweglichkeit beeinträchtigt sein. Bei 100.000 € Grundsumme sind das ca. 7.500 € Endschädigung.
Fazit: Der Tester sollte vorsichtiger mit den Aussagen werden, und der Kunde der Nix bekommen hat mal schauen was er falsch gemacht haben könnte.