Durch einen Nadelstich infizierte sich eine Krankenschwester mit dem Hepatitis-C-Virus. Leistungen von der privaten Unfallversicherung erhielt sie nicht. Das Oberlandesgericht in Hamm bestätigte eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, dass Infektionskrankheiten nur gedeckt sind, wenn Erreger durch einen Unfall in den Körper gelangen, und nicht, wie in diesem Fall, durch eine Bagatellverletzung (Az. 20 U 141/15).