Eine Frau, die sich bei einem Sturz auf einer nassen Kellertreppe das Knie verdrehte, bekommt kein Geld von ihrer privaten Unfallversicherung (Landgericht Mönchengladbach, Az. 1 O 35/14). Sie war später zum Arzt gegangen und wegen eines Meniskusrisses operiert worden. Der Sachverständige legte vor Gericht dar, dass der Meniskusriss nicht eindeutig Folge des Unfalls war.