Hat ein Kunde seinem Versicherungsvertreter einen Unfall sofort gemeldet und ihm auch mitgeteilt, dass der Arzt von einem unfallbedingten Dauerschaden ausgeht, muss die Versicherung zahlen. Der private Unfallversicherer darf sich nicht darauf berufen, dass der Kunde die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität versäumt habe (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 9 U 139/11).
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Bitte weisen sie darauf hin ( ..und nicht wie oben aus dem Konsens genommen..) das eine Meldung schrifltich erfolgen muss ( Email ,Brief ,Online / Homepage ) Nicht nur bei Schadensfällen aus dem Bereich der Unfall Vorsorge ,ist schon öfter ( auch durch ein OLG ) geurteilt worden das "Hörensagen" d.h. ein Telefonat oder Gespräch mit dem Vermittler, Makler ,Mehrfachagenten nicht ausreichend ist !
Kann der Verunfallte nicht selber melden, ist dies durch Partner , Familienmitglieder ect. möglich !
Des weitern müssen Angaben zum Zeitpunkt ,Ort, Ereignis gemacht werden .Die Nachmeldefrist bei sehr guten UV Versicherer beträgt bis zu einer KW Woche ab Unfallereignis !
Die ärztliche Festsetzung des dann tätsächlichen festgestellten Invalitätsgrad kann sogar bis zu 12 Monaten danach erfolgen ! Auch hier wieder : Bei Top Gesellschaften bis zu zwei Jahre nach Unfallereignis !
Mir ist es noch nie untergekommen ,das Kunden 12 Monate nach einem Unfall sich nicht gemeldet haben..HG DerMakler