So haben wir getestet
Modellkunde
Unser Modellkunde zahlt 1 200 Euro Jahresbeitrag in eine klassische private Rentenversicherung (ohne Fondsinvestment) mit Kapitalwahlrecht. „Klassisch“ heißt, der Versicherer investiert nach festen Vorschriften vorwiegend in sichere Anlagen. Die Rente soll mit 67 Jahren beginnen. Stirbt der Kunde vorher, erhalten die Hinterbliebenen seine eingezahlten Beiträge zurück (Beitragsrückgewähr). Stirbt er nach Rentenbeginn, bekommen sie seine Rente weiter – so lange, bis er 77 Jahre alt geworden wäre (Rentengarantiezeit 10 Jahre).
Vertragsvoraussetzungen
Der Vertrag muss bis Rentenbeginn eine Mindestlaufzeit haben, die von den Versicherern vorgegeben wird. Bei den meisten Gesellschaften in unserer Untersuchung muss der Kunde einen jährlichen Mindestbeitrag zahlen. Weniger Beitrag einzuzahlen, ist nicht möglich. Ferner muss der Kunde so viel einzahlen, dass er auf eine vorgegebene Mindestrente kommt. (Beispiel: Die Huk24 verlangt zwar keinen Mindestbeitrag, der Kunde muss aber mindestens so viel einzahlen, dass er auf eine Jahresrente von 600 Euro kommt.)
Todesfallleistung
Durch Abwählen einer vorgegebenen Todesfallleistung lässt sich die Altersrente erhöhen. Bei knapp der Hälfte der untersuchten Tarife ist das nicht möglich.
Beitragserhalt garantiert bei ...
Wir haben für drei Vertragslaufzeiten (20 Jahre, 15 Jahre, 12 Jahre) geprüft, ob die garantierte Ablaufleistung (garantierte Kapitalabfindung) mindestens so hoch ist wie die eingezahlten Beiträge.