Wer staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt möchte, muss erst sein Vermögen größtenteils aufbrauchen. Deshalb erhielt ein 31-Jähriger erst Hartz-IV-Leistungen, als er mit seinem Versicherer einen Verwertungsausschluss für seinen Rentenversicherungsvertrag vereinbart hatte. Der Ausschluss legte unter anderem fest, dass er den Vertrag nicht kündigt, bevor er 65 Jahre alt ist. Die Klage des Hochschulabsolventen auf Hartz-IV-Leistungen für die Zeit vor der Vereinbarung des Ausschlusses blieb vor dem Sozialgericht Mainz ohne Erfolg (Az. S 8 AS 114/15).
-
- Sichere Zusatzrente gesucht? Das ist nicht einfach. Viele Versicherer wollen nur noch neuartige Produkte verkaufen, bei denen es heißt: Weniger Garantie, mehr Risiko....
-
- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
-
- Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.