Private Renten­versicherung Gericht stoppt Allianz

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Die Allianz darf für ihre private Renten­versicherung „Index Select“ nicht mehr mit Begriffen wie „Beteiligung an der Wert-Entwick­lung des Euro Stoxx 50“ oder „Index­partizipation“ werben. Das entschied das Land­gericht München (Az. 37 O 12326/17). Die Richter bezeichneten die Werbung als „irreführende Angaben“. Kunden partizipieren mit ihren Beiträgen nicht direkt an der Wert­entwick­lung des Euro Stoxx 50, der Wert der Police wird vielmehr durch ein als „Cap“ bezeichnetes Verfahren gedeckelt.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, ein Kunde werde nicht mit seinen Beiträgen an der Index­entwick­lung beteiligt, sondern nur mit der von der Allianz erwirt­schafteten Über­schuss­beteiligung.

Finanztest hatte das Angebot bereits 2016 als unge­eignet einge­stuft, um damit für eine Monats­rente zu sparen (Private Rentenversicherung: Neue Verträge bieten weniger Schutz).

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