Überschüsse: Mit dem Geld der Kunden
Von den Überschüssen, die die Versicherer mit den Beiträgen erwirtschaften, müssen sie den Kunden etwas abgeben.
- Zinsüberschuss. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten ab. Übrig bleibt der Sparanteil, er fließt in die Kapitalanlage. Auf diesen Sparanteil erhält der Kunde den im Vertrag garantierten Zins, derzeit 1,75 Prozent. Für Verträge, die jemand ab 2015 abschließt, sind es nur noch 1,25 Prozent. Erwirtschaften die Kapitalmanager eines Versicherers mit dem Sparbeitrag aber mehr als den Garantiezins, machen sie Zinsüberschüsse. Davon müssen sie ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen. Vom Gewinn wird seit 2011 die Zinszusatzreserve abgezogen. Sie bleibt im Versicherungsunternehmen und soll dazu dienen, die Ansprüche der Bestandskunden mitzufinanzieren, die früher hohe Zinsgarantien bekommen haben. Welche Kunden wie genau von dieser Zinszusatzreserve profitieren, ist noch ungewiss.
- Risikoüberschuss. Aus der Kalkulation des „Sterblichkeitsrisikos“ der Kunden ergibt sich ein Risikoüberschuss. Bei privaten Rentenversicherungen entsteht so ein Überschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Seit Anfang August stehen den Kunden 90 Prozent der Risikoüberschüsse zu. Vorher waren es nur 75 Prozent.
- Kostenüberschuss. Er entsteht, wenn die Verwaltungskosten durch ein effektives Kostenmanagement niedriger sind als kalkuliert. Davon erhalten die Kunden 50 Prozent.
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