Pfleg­etagegeld­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet (Finanztest 2/2020)

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Pfleg­etagegeld­versicherung im Vergleich

  • Testergebnisse für 48 Pfleg­eta­gegeld­ver­sicherungen - 45-jäh­rige 02/2020
  • Testergebnisse für 48 Pfleg­eta­gegeld­ver­sicherungen - 55-jäh­rige 02/2020

Im Test. Pfleg­etagegeld- und Pflege­monats­geld­tarife von 27 Kranken­versicherern. 23 Tarife mit fest­gelegter Leistung in jedem der fünf Pfle­gegrade und in jeder Pflegesituation, 10 Tarife mit flexibel gestalt­barer Leistungs­verteilung.

Tarife mit fest­gelegter Leistung.

Bei diesen 23 Tarifen ist die prozentuale Verteilung der vereinbarten Tage- oder Monats­geldhöhe auf die Pfle­gegrade vom Kunden nicht beein­fluss­bar. Das vereinbarte Tage- oder Monats­geld gilt in der Regel für die voll­stationäre Pflege in Pfle­gegrad 5. Die Tarife folgen im Wesentlichen drei Modellen:

Modell 1 („Treppe-Treppe“). Mit jedem Pfle­gegrad bei ambulanter wie stationärer Pflege gibt es mehr Geld.

Modell 2 („Treppe-Konstant“). Ambulant steigt die Leistung mit den Pfle­gegraden, stationär sind mindestens die Pfle­gegrade 2 bis 5 gleich hoch abge­sichert.

Modell 3 („Konstant-Konstant“). Sowohl ambulant als auch stationär sind mindestens die Pfle­gegrade 2 bis 5 gleich hoch abge­sichert.

Tarife mit flexibler Leistungs­gestaltung

Bei den zehn flexiblen Tarifen kann der Kunde die Leistungs­verteilung auf die fünf Pfle­gegrade mit gewissen Einschränkungen selbst fest­legen. Meist darf ein höherer Pfle­gegrad nicht geringer versichert werden als der darunter liegende, häufig kann die ambulante Absicherung nicht höher sein als die stationäre. Wir haben bis zu drei Modell­varianten je Tarif berück­sichtigt. Diese sollten die folgenden Leistungs­verteilungen möglichst gut nach­bilden, wobei sich die prozentualen Angaben auf die für die voll­stationäre Pflege in Pfle­gegrad 5 vereinbarte Leistung beziehen:

Modell 1. Bei ambulanter und stationärer Pflege gibt es 10 Prozent in Pfle­gegrad 1, 35 Prozent in Pfle­gegrad 2, 65 Prozent in Pfle­gegrad 3 und 100 Prozent in Pfle­gegrad 4 und 5.

Modell 2. Bei ambulanter Pflege gibt es 10 Prozent in Pfle­gegrad 1, in Pfle­gegrad 2 ein Drittel, 75 Prozent in Pfle­gegrad 3 und 100 Prozent in Pfle­gegrad 4 und 5. Bei stationärer Pflege gibt es mindestens in den Pfle­gegraden 2 bis 4 100 Prozent.

Modell 3. Bei ambulanter und stationärer Pflege gibt es mindestens in den Pfle­gegraden 2 bis 5 rund 1 000 Euro.

Leistungs­niveau (80 Prozent)

Wir haben das Leistungs­niveau der Tarife für zwei Fälle bewertet, für einen 55-jährigen Modell­kunden, der eine Pfleg­etagegeld- oder Pflege­monats­geld­versicherung mit einem monatlichen Beitrag von etwa 89 Euro abschließt, und für einen 45-jährigen Modell­kunden mit einem Monats­beitrag von etwa 57 Euro.

Die Höhe der im Pflegefall jeweils gezahlten monatlichen Leistungen haben wir der von uns angenom­menen Versorgungs­lücke gegen­überge­stellt. Falls im Pflegefall die Beiträge weiter gezahlt werden müssen, haben wir diese von der Leistung abge­zogen.

Zur Bewertung haben wir die Leistungen nach Pfle­gegrad und Pflegesituation in Abhängig­keit von der Häufig­keit des Auftretens gewichtet. Dabei haben wir uns auf aktuelle Daten des Medizi­nischen Dienstes der Kranken­versicherung bezogen.

In der Tabelle haben wir beispielhaft die Tarif­leistungen für einen Monat mit 30 Tagen aufgeführt. Bei der

Bewertung wurde berück­sichtigt, ob der Tarif die Leistung pro Tag oder pro Monat leistet.

Weitere Vertrags­bedingungen (20 Prozent)

Wir haben weitere vertragliche Rege­lungen bewertet und dabei folgende Punkte berück­sichtigt. Sind einige dieser Bedingungen nicht im Vertrag enthalten, können sie oft gegen Mehr­beitrag zusätzlich vereinbart werden.

Dynamik. Bietet der Versicherer eine regel­mäßige Erhöhung des Tagegeldes an und ist das bis zu einer Alters­grenze, bis zum Eintritt von Pflegebedürftig­keit oder auch darüber hinaus möglich? Je weniger Einschränkungen es bei den regel­mäßigen Leistungs­anpassungen gibt, desto besser haben wir dies bewertet.

Sonderzahlung. Gewährt der Versicherer eine Sonderzahlung bei Erreichen eines Pfle­gegrades? Je nied­riger der Pfle­gegrad, ab dem die Sonderzahlung fällig wird, desto besser haben wir dies bewertet. Auch die Höhe der Extra­leistung haben wir dabei berück­sichtigt.

Warte­zeit. Laut Gesetz dürfen Versicherer regeln, dass die Kunden bis zu drei Jahre nach Abschluss des Vertrags noch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Verzichten Versicherer auf diese Warte­zeit oder verkürzen sie, haben wir dies bei der Bewertung berück­sichtigt.

Nach­weis. Wie einfach machen es die Versicherer ihren Kunden die Pflegebedürftig­keit nach­zuweisen? Hält die Versicherung sich an die regel­mäßigen Fest­stel­lungen der Pflegekasse ohne zusätzliche Nach­weise zu verlangen, ist das am besten.

Klinik­aufenthalt. Muss jemand ins Kranken­haus, wird positiv bewertet, wenn der Versicherer für mindestens vier Wochen das Tagegeld weiter zahlt.

Sucht­krankheit. Gut in die Bewertung einge­flossen ist, wenn der Versicherer auch dann ein Pfleg­etagegeld zahlt, wenn die Pflegebedürftig­keit durch die Folgen einer Sucht­erkrankung ausgelöst wurde.

Ausland. Unkompliziert und positiv haben wir aufgeführt, wenn der Versicherungs­nehmer aus Deutsch­land wegzieht und die Versicherung ohne zusätzliche Vereinbarung welt­weit leistet.

Hilfe. Hier haben wir getestet, ob der Tarif eine Unterstüt­zung, zum Beispiel die Vermitt­lung eines Pfle­geheim­platzes, oder einen Zuschuss für die Einrichtung eines Haus­notrufsystems beinhaltet. Einige Angebote zahlen bis zu einem bestimmten Betrag sogar für Dienst­leistungen, etwa für einen fahr­baren Mittags­tisch.

Pfleg­etagegeld­versicherung im Vergleich

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Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2023 um 10:50 Uhr
Update

@Simmg: Im nächsten Heft werden wir keinen neuen Sachstand veröffentlichen. Eine Vorschau darüber hinaus können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

Simmg am 18.02.2023 um 21:05 Uhr
Update zu Artikel & Vergleich

Liebes Finanztestteam,
ist in absehbarer Zukunft ein Update dieses Vergleichs geplant? Daran wäre ich sehr interessiert.
Vielen Dank & beste Grüße!

moby_HH am 13.02.2023 um 22:25 Uhr
@Stiftung Warentest: Beitragssteigerungen

Liebes Team von Stiftung Warentest,
ich denke, dass sie Zustimmen, dass eine versicheurng, die über mehrere Jahre Beitragssteigerungen von 20-30% realisieren, nach Bauchgefühl nicht wirklich mit "gut" bewertet werden sollte.
Ich bin kein Versicherungsprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass es irgendwo in den Kennzahlen von Versicherungen / Versicherungsunternehmen erkennbar sein könnte - eine normalvertielung der Versichertenrisiken vorausgesetzt - welche Versicherungen Rücklagen bilden oder ein hohes Beitragsrisiko tragen, und welche konservativ wirtschaften und ggf. ein niedrigeres Beitragsrisko haben.
bei der Ermittlung bzw. bestimmung solcher Risikogrößen könnte die Stiftung Warentest einen weiteren, echten Mehrwert leisten und dieser sollte natürlich in eine Bewertung der Versicherungen eingehen.
Vielleicht finden Sie hier etwas !?

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2023 um 10:49 Uhr
Beitragssteigerung

@moby_HH: Auch eine tendenzielle Voraussage über Beitragssteigerungen ist nicht möglich.

moby_HH am 12.02.2023 um 14:15 Uhr
Höhe der Beitragssteigerungen ?

Ich habe zwar in vielen Test die Vorwarnung gelesen, dass die Beiträge mit der Zeit steigen, und man vor Abschluss prüfen möge, ob man sich steigende Beiträge im Alter leisten kann.
Ich habe jedoch bislang nirgends bewusst gelesen - vielleicht auch nur übersehen - mit welchem Umfang der Beitragsstiegerung zu rechnen ist.
Ohne eine auch nur grobe Vorstellung, wie stark diese ausfallen können, wäre der Hinweis, aber auch die Tests insgesamt, gelinde gesagt völlig unnütz.
Ich lese hier das erste mal, wie hoch dieSteigerungen sind, und mir stehen die Haare zu berge: Einerseits, dass solche Zahlen nicht in den Testberichten auftauchen (zumindest als Orientierung), andererseits, dass man als Verbraucher vor entsprechenen Lockvogelangeboten offenbar nicht geschützt ist ...
Sicher kann niemand genau die Entwicklung der Kostenstrutkuren absehen.
Dennoch sollte es möglich sein, vorab zu informieren, ob die Steigerungen eher 10% oder 50% betragen - als Versicherer ebenso, woe als Tester