So haben wir getestet
Im Test
Pflegetagegeldtarife. Wir haben 31 Pflegetagegeldtarife von 27 Krankenversicherern untersucht und bewertet, die allen Kunden offenstehen:
- 21 Tarife mit vorgegebener Leistungsverteilung auf die fünf Pflegegrade und
- 10 Tarife mit flexibel gestaltbarer Leistungsverteilung.
Pflegekostentarife. Außerdem haben wir vier Pflegekostentarife untersucht. Sie sollten mindestens eine Verdopplung der gesetzlichen Leistung vorsehen. Diese Angebote haben wir nicht bewertet, weil sie nicht vergleichbar sind.
Wir haben den Monatsbeitrag abgebildet, den unsere 45- und 55-jährigen Modellkunden zahlen müssen, und aufgezeigt, welche Leistung die Tarife maximal in jedem Pflegegrad bieten.
Nicht im Test. Nicht berücksichtigt haben wir Tarife oder Tarifvarianten, die in einzelnen Pflegegraden keine Leistung erbringen oder die nicht unsere Vorgaben in Bezug auf die Beitragshöhe erfüllten. Ebenfalls nicht dargestellt sind staatlich geförderte Pflegetagegeldtarife (Pflege-Bahr-Tarife sowie Kombinationen aus Pflege-Bahr und Pflegetagegeldtarifen). Die Debeka bietet nur einen solchen Kombinationstarif an und konnte daher nicht berücksichtigt werden.
Die Continentale Versicherung lehnte eine Teilnahme an dieser Untersuchung ab. Münchener Verein und Nürnberger Versicherung stellen zurzeit ihre Angebote um und konnten deshalb keinen aktuellen Tarif nennen.
Modellannahmen
Für unseren Vergleich der Pflegetagegeldversicherungen haben wir folgende Modellannahmen getroffen:
Beitrag. Alle Tarife, egal ob mit vorgegebener oder flexibler Leistungsverteilung, haben wir anhand eines vorgegebenen Beitragsniveaus bewertet: Was erhält ein 55-jähriger Modellkunde für einen Einstiegsbeitrag von etwa 87 Euro pro Monat? Welche Leistung erhält ein 45-Jähriger für etwa 56 Euro Monatsbeitrag? Da die Beiträge meist nicht exakt unserer Vorgabe entsprechen, haben wir jeweils das Angebot abgebildet, das dieser am nächsten kam.
Leistungsverteilung. Bei den 21 Tarifen mit vorgegebener Leistungsverteilung ist die prozentuale Verteilung der vereinbarten Tagegeldhöhe auf die fünf Pflegegrade nicht vom Kunden beeinflussbar. Für die vollstationäre Pflege in Pflegegrad 5 zahlen die Versicherer in der Regel 100 Prozent des vereinbarten Tagegelds.
Bei den zehn flexiblen Tarifen kann der Kunde die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden bedingt selbst festlegen. Meist darf aber ein höherer Pflegegrad nicht geringer versichert werden als der darunterliegende. Häufig ist auch vorgegeben, dass die gewählte Leistungsverteilung für die ambulante und die stationäre Pflege gleich gestaltet ist.
Für unseren Vergleich haben wir für alle flexiblen Tarife drei Modellvarianten abgefragt. Nur bei vier Tarifen sind alle drei Modellvarianten möglich.
- Modell 1 („Treppe-Treppe“). Die Leistungen sind im ambulanten und im stationären Versorgungsbereich gleich hoch. Die Leistung steigt mit den Pflegegraden.
- Modell 2 („Treppe-Konstant“). Im stationären Bereich sind mindestens die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch abgesichert. Im ambulanten Bereich steigt die Leistung mit den Pflegegraden.
- Modell 3 („Konstant-Konstant“) Unabhängig von einer ambulanten oder stationären Versorgung bieten die Tarife mindestens in den Pflegegraden 2 bis 5 die gleiche Leistung.
Leistungsniveau (80 Prozent)
Wir haben die Höhe der monatlichen Leistungen für die 55-jährigen und die 45-jährigen Modellkunden getrennt bewertet. Dabei wurden die Leistungen bewertet, die diese für den vorgegebenen Beitrag im Pflegefall erhalten. Diese Leistungen haben wir der von uns angenommenen Versorgungslücke gegenübergestellt. Müssen Kunden auch im Pflegefall weiter Beiträge zahlen, so haben wir den aktuellen Beitrag von der Leistung abgezogen.
Versorgungslücke: Bei ambulanter Pflege sind wir vom Einsatz professioneller Dienste ausgegangen. Die Werte haben wir aus statistischen Daten hergeleitet. Sie sind keine Vorgaben dafür, wie hoch sich der Einzelne versichern sollte, können aber eine Orientierung bieten.
Versorgungslücke bei ambulanter Pflege
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 500 Euro
- Pflegegrad 3: 1 100 Euro
- Pflegegrad 4: 2 200 Euro
- Pflegegrad 5: 2 200 Euro
Versorgungslücke bei stationärer Pflege
- Pflegegrade 1 bis 5: 1 500 Euro
Wir haben die Versorgungslücke und die Leistungen in jedem Pflegegrad nach der Häufigkeit ihres Auftretens gewichtet und und bewertet, wie gut der von uns angenommene Bedarf insgesamt gedeckt wird. Dabei haben wir uns auf aktuelle Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für gesetzlich Pflegeversicherte bezogen.
In der Tabelle haben wir die Höhe der monatlichen Leistungen in den einzelnen Pflegegraden dargestellt, wobei wir hier einen Monat mit 30 Tagen abbilden. Die meisten Anbieter zahlen jedoch keinen festen monatlichen Betrag, sondern leisten entsprechend der Anzahl der Tage, die der jeweilige Monat hat. Dies haben wir in der Bewertung der Leistungen berücksichtigt.
Weitere Vertragsbedingungen (20 Prozent)
Bei der Bewertung der weiteren Vertragsbedingungen haben wir folgende Punkte berücksichtigt. Wenn sie nicht im Vertrag enthalten sind, können sie oft gegen Mehrbeitrag zusätzlich vereinbart werden.
- Dynamik. Bietet der Versicherer eine regelmäßige Erhöhung des Tagegeldes an? Ist das bis zu einer Altersgrenze, bis zum Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder auch darüber hinaus möglich?
- Einmalzahlung. Gewährt der Versicherer eine Einmalzahlung bei Erreichen eines Pflegegrades, und wie hoch ist diese? Je niedriger der Pflegegrad, ab dem die Sonderzahlung fällig wird, desto besser haben wir dies bewertet.
- Wartezeit. Leistet der Versicherer erst, wenn nach Vertragsabschluss eine Wartezeit erfüllt wurde?
- Nachweis. Reichen die Unterlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus um den Eintritt und die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, haben wir ein
vergeben. Kann der Versicherer selbst einen Arzt beauftragen oder verlangt er weitere Nachweise, gibt es ein
.
- Klinikaufenthalt. Muss jemand ins Krankenhaus, wird positiv bewertet, wenn der Versicherer für mindestens vier Wochen weiterhin zahlt.
- Hilfe. Gibt es Unterstützung, zum Beispiel die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes, oder einen Zuschuss für die Einrichtung eines Hausnotrufsystems?
- Suchtkrankheit. Zahlt der Versicherer auch, wenn die Pflegebedürftigkeit durch die Folgen einer Suchterkrankung ausgelöst wurde?
- Ausland. Zahlt der Versicherer automatisch auch, wenn der Kunde ins außereuropäische Ausland umzieht?
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