Im Test. Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldtarife von 27 Krankenversicherern. 23 Tarife mit festgelegter Leistung in jedem der fünf Pflegegrade und in jeder Pflegesituation, 10 Tarife mit flexibel gestaltbarer Leistungsverteilung.
Tarife mit festgelegter Leistung.
Bei diesen 23 Tarifen ist die prozentuale Verteilung der vereinbarten Tage- oder Monatsgeldhöhe auf die Pflegegrade vom Kunden nicht beeinflussbar. Das vereinbarte Tage- oder Monatsgeld gilt in der Regel für die vollstationäre Pflege in Pflegegrad 5. Die Tarife folgen im Wesentlichen drei Modellen:
Modell 1 („Treppe-Treppe“). Mit jedem Pflegegrad bei ambulanter wie stationärer Pflege gibt es mehr Geld.
Modell 2 („Treppe-Konstant“). Ambulant steigt die Leistung mit den Pflegegraden, stationär sind mindestens die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch abgesichert.
Modell 3 („Konstant-Konstant“). Sowohl ambulant als auch stationär sind mindestens die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch abgesichert.
Tarife mit flexibler Leistungsgestaltung
Bei den zehn flexiblen Tarifen kann der Kunde die Leistungsverteilung auf die fünf Pflegegrade mit gewissen Einschränkungen selbst festlegen. Meist darf ein höherer Pflegegrad nicht geringer versichert werden als der darunter liegende, häufig kann die ambulante Absicherung nicht höher sein als die stationäre. Wir haben bis zu drei Modellvarianten je Tarif berücksichtigt. Diese sollten die folgenden Leistungsverteilungen möglichst gut nachbilden, wobei sich die prozentualen Angaben auf die für die vollstationäre Pflege in Pflegegrad 5 vereinbarte Leistung beziehen:
Modell 1. Bei ambulanter und stationärer Pflege gibt es 10 Prozent in Pflegegrad 1, 35 Prozent in Pflegegrad 2, 65 Prozent in Pflegegrad 3 und 100 Prozent in Pflegegrad 4 und 5.
Modell 2. Bei ambulanter Pflege gibt es 10 Prozent in Pflegegrad 1, in Pflegegrad 2 ein Drittel, 75 Prozent in Pflegegrad 3 und 100 Prozent in Pflegegrad 4 und 5. Bei stationärer Pflege gibt es mindestens in den Pflegegraden 2 bis 4 100 Prozent.
Modell 3. Bei ambulanter und stationärer Pflege gibt es mindestens in den Pflegegraden 2 bis 5 rund 1 000 Euro.
Leistungsniveau (80 Prozent)
Wir haben das Leistungsniveau der Tarife für zwei Fälle bewertet, für einen 55-jährigen Modellkunden, der eine Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung mit einem monatlichen Beitrag von etwa 89 Euro abschließt, und für einen 45-jährigen Modellkunden mit einem Monatsbeitrag von etwa 57 Euro.
Die Höhe der im Pflegefall jeweils gezahlten monatlichen Leistungen haben wir der von uns angenommenen Versorgungslücke gegenübergestellt. Falls im Pflegefall die Beiträge weiter gezahlt werden müssen, haben wir diese von der Leistung abgezogen.
Zur Bewertung haben wir die Leistungen nach Pflegegrad und Pflegesituation in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Auftretens gewichtet. Dabei haben wir uns auf aktuelle Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bezogen.
In der Tabelle haben wir beispielhaft die Tarifleistungen für einen Monat mit 30 Tagen aufgeführt. Bei der
Bewertung wurde berücksichtigt, ob der Tarif die Leistung pro Tag oder pro Monat leistet.
Weitere Vertragsbedingungen (20 Prozent)
Wir haben weitere vertragliche Regelungen bewertet und dabei folgende Punkte berücksichtigt. Sind einige dieser Bedingungen nicht im Vertrag enthalten, können sie oft gegen Mehrbeitrag zusätzlich vereinbart werden.
Dynamik. Bietet der Versicherer eine regelmäßige Erhöhung des Tagegeldes an und ist das bis zu einer Altersgrenze, bis zum Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder auch darüber hinaus möglich? Je weniger Einschränkungen es bei den regelmäßigen Leistungsanpassungen gibt, desto besser haben wir dies bewertet.
Sonderzahlung. Gewährt der Versicherer eine Sonderzahlung bei Erreichen eines Pflegegrades? Je niedriger der Pflegegrad, ab dem die Sonderzahlung fällig wird, desto besser haben wir dies bewertet. Auch die Höhe der Extraleistung haben wir dabei berücksichtigt.
Wartezeit. Laut Gesetz dürfen Versicherer regeln, dass die Kunden bis zu drei Jahre nach Abschluss des Vertrags noch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Verzichten Versicherer auf diese Wartezeit oder verkürzen sie, haben wir dies bei der Bewertung berücksichtigt.
Nachweis. Wie einfach machen es die Versicherer ihren Kunden die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen? Hält die Versicherung sich an die regelmäßigen Feststellungen der Pflegekasse ohne zusätzliche Nachweise zu verlangen, ist das am besten.
Klinikaufenthalt. Muss jemand ins Krankenhaus, wird positiv bewertet, wenn der Versicherer für mindestens vier Wochen das Tagegeld weiter zahlt.
Suchtkrankheit. Gut in die Bewertung eingeflossen ist, wenn der Versicherer auch dann ein Pflegetagegeld zahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit durch die Folgen einer Suchterkrankung ausgelöst wurde.
Ausland. Unkompliziert und positiv haben wir aufgeführt, wenn der Versicherungsnehmer aus Deutschland wegzieht und die Versicherung ohne zusätzliche Vereinbarung weltweit leistet.
Hilfe. Hier haben wir getestet, ob der Tarif eine Unterstützung, zum Beispiel die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes, oder einen Zuschuss für die Einrichtung eines Hausnotrufsystems beinhaltet. Einige Angebote zahlen bis zu einem bestimmten Betrag sogar für Dienstleistungen, etwa für einen fahrbaren Mittagstisch.
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Liebes Team von Stiftung Warentest, ich denke, dass sie Zustimmen, dass eine versicheurng, die über mehrere Jahre Beitragssteigerungen von 20-30% realisieren, nach Bauchgefühl nicht wirklich mit "gut" bewertet werden sollte. Ich bin kein Versicherungsprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass es irgendwo in den Kennzahlen von Versicherungen / Versicherungsunternehmen erkennbar sein könnte - eine normalvertielung der Versichertenrisiken vorausgesetzt - welche Versicherungen Rücklagen bilden oder ein hohes Beitragsrisiko tragen, und welche konservativ wirtschaften und ggf. ein niedrigeres Beitragsrisko haben. bei der Ermittlung bzw. bestimmung solcher Risikogrößen könnte die Stiftung Warentest einen weiteren, echten Mehrwert leisten und dieser sollte natürlich in eine Bewertung der Versicherungen eingehen. Vielleicht finden Sie hier etwas !?
Ich habe zwar in vielen Test die Vorwarnung gelesen, dass die Beiträge mit der Zeit steigen, und man vor Abschluss prüfen möge, ob man sich steigende Beiträge im Alter leisten kann. Ich habe jedoch bislang nirgends bewusst gelesen - vielleicht auch nur übersehen - mit welchem Umfang der Beitragsstiegerung zu rechnen ist. Ohne eine auch nur grobe Vorstellung, wie stark diese ausfallen können, wäre der Hinweis, aber auch die Tests insgesamt, gelinde gesagt völlig unnütz. Ich lese hier das erste mal, wie hoch dieSteigerungen sind, und mir stehen die Haare zu berge: Einerseits, dass solche Zahlen nicht in den Testberichten auftauchen (zumindest als Orientierung), andererseits, dass man als Verbraucher vor entsprechenen Lockvogelangeboten offenbar nicht geschützt ist ... Sicher kann niemand genau die Entwicklung der Kostenstrutkuren absehen. Dennoch sollte es möglich sein, vorab zu informieren, ob die Steigerungen eher 10% oder 50% betragen - als Versicherer ebenso, woe als Tester
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Simmg: Im nächsten Heft werden wir keinen neuen Sachstand veröffentlichen. Eine Vorschau darüber hinaus können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.
Liebes Finanztestteam,
ist in absehbarer Zukunft ein Update dieses Vergleichs geplant? Daran wäre ich sehr interessiert.
Vielen Dank & beste Grüße!
Liebes Team von Stiftung Warentest,
ich denke, dass sie Zustimmen, dass eine versicheurng, die über mehrere Jahre Beitragssteigerungen von 20-30% realisieren, nach Bauchgefühl nicht wirklich mit "gut" bewertet werden sollte.
Ich bin kein Versicherungsprofi, aber ich könnte mir vorstellen, dass es irgendwo in den Kennzahlen von Versicherungen / Versicherungsunternehmen erkennbar sein könnte - eine normalvertielung der Versichertenrisiken vorausgesetzt - welche Versicherungen Rücklagen bilden oder ein hohes Beitragsrisiko tragen, und welche konservativ wirtschaften und ggf. ein niedrigeres Beitragsrisko haben.
bei der Ermittlung bzw. bestimmung solcher Risikogrößen könnte die Stiftung Warentest einen weiteren, echten Mehrwert leisten und dieser sollte natürlich in eine Bewertung der Versicherungen eingehen.
Vielleicht finden Sie hier etwas !?
@moby_HH: Auch eine tendenzielle Voraussage über Beitragssteigerungen ist nicht möglich.
Ich habe zwar in vielen Test die Vorwarnung gelesen, dass die Beiträge mit der Zeit steigen, und man vor Abschluss prüfen möge, ob man sich steigende Beiträge im Alter leisten kann.
Ich habe jedoch bislang nirgends bewusst gelesen - vielleicht auch nur übersehen - mit welchem Umfang der Beitragsstiegerung zu rechnen ist.
Ohne eine auch nur grobe Vorstellung, wie stark diese ausfallen können, wäre der Hinweis, aber auch die Tests insgesamt, gelinde gesagt völlig unnütz.
Ich lese hier das erste mal, wie hoch dieSteigerungen sind, und mir stehen die Haare zu berge: Einerseits, dass solche Zahlen nicht in den Testberichten auftauchen (zumindest als Orientierung), andererseits, dass man als Verbraucher vor entsprechenen Lockvogelangeboten offenbar nicht geschützt ist ...
Sicher kann niemand genau die Entwicklung der Kostenstrutkuren absehen.
Dennoch sollte es möglich sein, vorab zu informieren, ob die Steigerungen eher 10% oder 50% betragen - als Versicherer ebenso, woe als Tester