FAQ Pflegeversicherung: Antworten auf Ihre Fragen

Wird ein Mensch zum Pflegefall, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Zuschüsse für die Pflege zu Hause oder im Heim. Das Geld reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten für die Pflege komplett zu decken. Pflegebedürftige können die Lücke mit eigenem Einkommen oder Vermögen füllen – oder mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Ob Pflegegrade, Pflegegutachten oder Gesundheitsprüfung: Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
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Der Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die verschiedenen Versicherungs-Typen
Staatlich geförderte Angebote („Pflege-Bahr“)
Alternativen zur Pflegezusatzversicherung
- Ich bin 35 Jahre alt und will selbst Vorsorge betreiben. Wie viel Geld muss ich für den Pflegefall ungefähr ansparen?
- Habe ich als über 60-Jähriger oder als chronisch Kranker andere Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen?
- Ich bin 66 Jahre alt, in Rente, erwarte keine familiäre Unterstützung und kann mir keine Pflegetagegeldversicherung leisten. Was tun?
Pflege finanzieren
- Ich habe sehr wenig Geld und kann nichts fürs Alter zurücklegen. Falls ich später gepflegt werden muss, kommt die Pflegeversicherung doch trotzdem für alles auf?
- Ich bin Beamtin und erhalte im Pflegefall Beihilfe. Außerdem bin ich bei einem privaten Krankenversicherer in der Pflegepflichtversicherung. Brauche ich noch eine weitere Absicherung?
Tests der Stiftung Warentest
Der richtige Zeitpunkt
Leistungen
Die Gesundheitsprüfung
- Muss ich meinen Herzschrittmacher im Versicherungsantrag angeben? Ist das ein Ablehnungsgrund?
- Wie gehe ich vor, wenn der Versicherer die Leistung für Pflegetagegeld verweigert, weil angeblich bei Antragstellung Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden?
- Wenn ich mehrere Anträge gleichzeitig stelle, könnte ich mehrere Verträge bekommen. Wie verhindere ich, dass ich mehrfach Beiträge zahle?
- Wie kann ich mich absichern, damit die Versicherung später nicht die Leistung verweigert, wenn ich eine Krankheit im Antrag nicht angegeben habe?
Beiträge steuerlich absetzen
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff
Woran orientiert sich Pflegebedürftigkeit?
Die Einstufung in die Pflegebedürftigkeit in den Graden eins bis fünf orientiert sich daran, wie selbstständig ein Mensch in seinem Alltag noch ist: Kann er allein aufstehen, sich duschen und auch seinen Tag sinnvoll strukturieren? Daraus ergibt sich der Pflegegrad, und dieser bestimmt, wie viele Leistungen der Pflegebedürftige erhält. Welche Leistungen es in den einzelnen Pflegegraden gibt, erfahren Sie in unserem Special gesetzliche Pflegeversicherung. Infos, Tests und Tipps zum Thema Pflege finden Sie in unserem Themenpaket Pflege.
Wie werden Pflegebedürftige begutachtet?
Die Begutachtung schließt neben körperlichen heute auch psychische und geistige Beeinträchtigungen ein. Ein Gutachter erfasst anhand von 64 Kriterien in sechs Lebensbereichen, wie viel Unterstützung jemand braucht. Wie das Gutachterverfahren abläuft, lesen Sie in unserem Special gesetzliche Pflegeversicherung.
Wird zwischen gesetzlich und privat Versicherten bei der Begutachtung unterschieden?
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. Beide werden bei Pflegebedürftigkeit nach den Begutachtungs-Regeln in Pflegegrade eingestuft. Auch die Leistungen für jeden Pflegegrad sind für gesetzlich und privat Versicherte dieselben.
Muss ich mir Gedanken über die Finanzierung meiner Pflege machen?
Ja. Für eine gute Pflege durch Pflegekräfte zu Hause oder im Heim ist viel Geld nötig. Vor allem, wenn es keine Hilfe von Familienmitgliedern gibt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den anderen Teil müssen Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Wenn Rente und Erspartes nicht reichen, leistet das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“. Die Behörde prüft dann, ob unterhaltspflichtige Kinder einen Teil der Kosten übernehmen können. Seit 2020 gilt eine sehr hohe Einkommensgrenze, so dass Kinder in diesen Fällen nur noch selten zuzahlen müssen. Wer sichere und auch als Rentner ausreichend hohe Einkünfte hat, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Versicherer zahlen hier je nach Pflegegrad einen vereinbarten Betrag. Unser Themenpaket „Pflege und Versicherung“ stellt alle Möglichkeiten und Hilfen vor und liefert Tests und Tipps zur Finanzierung im Pflegefall.
Die verschiedenen Versicherungs-Typen
Was unterscheidet die Pflegetagegeldversicherung von der Pflegekosten- und der Pflegerentenversicherung?
Eine Pflegetagegeldversicherung lässt dem Versicherten die Wahl, wofür er im Pflegefall das Geld ausgibt. Beispielsweise kann er damit die Nachbarin, die ihn unterstützt, genauso bezahlen wie den professionellen Pflegedienst. Sie ist die am weitesten verbreitete private Versicherung für den Pflegefall.
Bei einer Pflegekostenversicherung verlangt der Versicherer in manchen Tarifen Nachweise wie Rechnungen für Pflegeleistungen, die der Pflegebedürftige bezahlt hat. Für die häusliche Pflege durch Verwandte oder Freunde werden deutlich geringere Beträge gezahlt als für die professionelle Pflege durch Pflegekräfte. Bei der Pflegerentenversicherung zahlt der Versicherer im Pflegefall eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, nicht aber danach, ob jemand zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Die Pflegerentenversicherung ist etwa doppelt so teuer wie eine Pflegetagegeldversicherung. Dafür können Kunden hier die Verträge beitragsfrei stellen und bekommen einen Teil ihrer eingezahlten Beiträge zurück, falls sie kündigen müssen.
Worauf sollte ich beim Abschluss der Pflegetagegeldversicherung achten?
Wichtig ist, dass die Versicherung in ausreichender Höhe in allen Pflegegraden leistet. Um die Pflegekräfte im Fall der Pflege bezahlen zu können, ist viel Geld notwendig. Ein weiterer Punkt sind die Vertragsbedingungen. Sie geben darüber Auskunft, was der Versicherer unabhängig von der monatlichen Geldzahlung noch bietet. So ist es beispielsweise positiv, wenn Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden – und die Leistungen selbst dann noch regelmäßig steigen.
Welche Tarifarten gibt es bei der Pflegetagegeldversicherung überhaupt?
Es gibt ungeförderte Tarife, staatlich geförderte Tarife („Pflege-Bahr“; siehe unten) und Kombitarife, die sich aus einem ungeförderten und einem geförderten Teil zusammensetzen. Für die geförderten Tarife erhält jeder eine Zulage von 5 Euro bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat.
Staatlich geförderte Angebote („Pflege-Bahr“)
Lohnt sich ein staatlich geförderter Tarif („Pflege-Bahr“)?
In der Regel nicht. Wenn Sie bereits Mitte 60 oder älter sind oder gesundheitlich angeschlagen sind, ist dies zwar wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, noch eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Denn die Versicherer müssen in diesen Verträgen auch Kunden mit Vorerkrankungen annehmen. Doch diese Verträge sind für ältere Menschen ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Beiträge im Verhältnis zur Leistung relativ hoch sind. Wenn der Beitrag in Zukunft steigt, zahlt der Kunde in diesem Fall drauf, denn er muss auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Viele Tarife sehen keine Leistungserhöhung im Verlauf der Jahre vor. Für ältere oder bereits erkrankte Menschen außerdem wichtig: In den ersten fünf Vertragsjahren haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung.
Was bedeutet eine Wartezeit von 5 Jahren beim Pflege-Bahr?
Die Wartezeit bedeutet, dass man in den ersten fünf Vertragsjahren keine Leistungen bekommt, auch wenn man während dieser Zeit pflegebedürftig wird. In den ungeförderten Tarifen verzichten die Versicherer oft auf Wartezeiten.
Alternativen zur Pflegezusatzversicherung
Ich bin 35 Jahre alt und will selbst Vorsorge betreiben. Wie viel Geld muss ich für den Pflegefall ungefähr ansparen?
Wenn man jung ist, haben andere Themen Priorität. Erst einmal sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Altersvorsorge, die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Erst wenn Ihr Gehalt sicher ist und Sie wissen, dass Sie den Beitrag auch dauerhaft bezahlen kann, lohnt es sich für Sie, über eine Absicherung für den Pflegefall nachzudenken. Eine individuelle Geldanlage ist natürlich ebenfalls möglich. Das Problem ist, dass niemand im Voraus wissen kann, ob und in welchem Pflegegrad er pflegebedürftig wird und wie viele Jahre er dann noch leben wird. Als Anhaltspunkt kann ein Wert aus dem Pflegereport der Barmer GEK dienen. Demnach mussten Frauen vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zu ihrem Tod im Durchschnitt etwa 45 000 Euro aus eigener Tasche für ihre Pflege bezahlen. Im Einzelfall können die Pflegekosten jedoch auch mehrere Hunderttausend Euro betragen.
Habe ich als über 60-Jähriger oder als chronisch Kranker andere Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen?
Informieren Sie sich auch über Vorsorge für den Pflegefall ohne Versicherung: Es gibt verschiedene Wege, Rücklagen zu bilden, auf die Sie im Pflegefall zurückgreifen können. Haben Sie Wohneigentum, können Sie frühzeitig in den barrierefreien Umbau investieren. Außerdem gibt es in vielen Städten und Gemeinden Möglichkeiten der „sozialen Vorsorge“, zum Beispiel über Nachbarschaftshilfe, Tauschringe, Kirchengemeinden oder Mehrgenerationen-Wohnprojekte.
Ich bin 66 Jahre alt, in Rente, erwarte keine familiäre Unterstützung und kann mir keine Pflegetagegeldversicherung leisten. Was tun?
In diesem Alter können Sie sich immer noch entscheiden, wo Sie alt werden wollen. Etwa in einer Wohnanlage, die gleichzeitig Hilfeleistungen anbietet oder in der Menschen wohnen, deren Konzept es ist, sich gegenseitig zu unterstützen – unabhängig von der verwandtschaftlichen Nähe. So können Sie vorbeugen für den Fall, dass Sie irgendwann einmal schwächer werden und sich teure Hilfsleistungen von außen einkaufen müssen. Auch wenn Sie pflegebedürftig werden sollten, kann dadurch so einiges abgefedert werden.
Pflege finanzieren
Ich habe sehr wenig Geld und kann nichts fürs Alter zurücklegen. Falls ich später gepflegt werden muss, kommt die Pflegeversicherung doch trotzdem für alles auf?
Nein. Je nach Pflegegrad bekommen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung ausbezahlt. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die Pflegekasse, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Sind Sie privat versichert, ist die private Pflegepflichtversicherung dran. Das reicht aber meist nicht, um alle Kosten für die Pflege zu decken. Wenn Sie nichts zurückgelegt haben, springt das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ ein. Wenn möglich, holt es sich aber Geld von Ihren Kindern zurück, allerdings gelten inzwischen sehr hohe Einkommensgrenzen.
Ich bin Beamtin und erhalte im Pflegefall Beihilfe. Außerdem bin ich bei einem privaten Krankenversicherer in der Pflegepflichtversicherung. Brauche ich noch eine weitere Absicherung?
Auch für Sie als Beamtin ist es sinnvoll, für den Pflegefall vorzusorgen. Denn die Beihilfe deckt zusammen mit den Leistungen Ihrer Pflegepflichtversicherung nur so viel ab, wie die gesetzliche Pflegekasse zum Beispiel einem Arbeitnehmer zahlen würde. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch oft deutlich höher. Ein Teil der Beamten hat für den Fall einer Pflege im Heim jedoch einen Vorteil: Wenn die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten im Pflegeheim einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens übersteigen, erhalten sie zusätzliches Geld von der Beihilfe.
Tests der Stiftung Warentest
Gibt es einen Test der Pflegezusatzversicherung?
Ja. Finanztest hat 33 Pflegetagegeldversicherungen aktuell (2020) untersucht. Diese Variante ist die mit Abstand am weitesten verbreitete private Pflegezusatzversicherung. Nur wenige Angebote gibt es für die sehr teure Pflegerentenversicherung. Überschaubar ist auch das Angebot an Pflegekostentarifen. Sie können sich für Interessierte eignen, die sicher wissen, dass sie sich grundsätzlich von Fachkräften pflegen lassen wollen. Die ältere Untersuchung dieser Tarife aus 2017 finden Sie ebenfalls noch beim aktuellen Test.
Beim Test vermisse ich meinen Versicherer. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich. In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen zu beschaffen. Das gelingt nicht immer. Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Der richtige Zeitpunkt
In welchem Alter sollte man eine Zusatzversicherung abschließen?
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Einerseits gilt: Je jünger jemand ist, desto günstiger ist der Beitrag und desto größer ist die Chance, einen Vertrag ohne Risikozuschläge zu erhalten. Andererseits sollte sich jeder erst einmal um wichtigere Versicherungen kümmern – wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge. Oft ist erst mit Anfang, Mitte 50 absehbar, ob man sich eine Pflegezusatzversicherung und die in Zukunft wahrscheinlich weiter steigenden Beiträge über Jahrzehnte auf Dauer leisten kann. Wer den Vertrag kündigen muss, verliert damit das bis dahin gezahlte Geld und seinen Versicherungsschutz.
Lohnt sich für mich mit 70 Jahren noch der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung?
In so einem Fall dürfte es schwierig werden, überhaupt eine Versicherung zu bekommen. Außerdem werden die Beiträge höher, je älter jemand beim Abschluss des Vertrags bereits ist. In höherem Alter sind auch gesundheitliche Probleme wahrscheinlich, die einem Vertrag im Weg stehen können.
Leistungen
Wie viel sollte meine Versicherung im Fall des Falles zahlen?
Die Finanztest-Experten haben den Finanzbedarf für eine professionelle, gute Pflege geschätzt und die Lücke ermittelt, die trotz Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung aktuell zu schließen ist. Für die Pflege zu Hause durch Pflegekräfte ergeben sich zum Beispiel folgende zusätzliche Kosten im Monat:
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 500 Euro
Pflegegrad 3 1 100 Euro
Pflegegrad 4 2 200 Euro
Pflegegrad 5 2 200 Euro
Ein weiterer Punkt, den Sie bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes bedacht werden sollte, sind die Vertragsbedingungen. So ist es beispielsweise positiv, wenn der Kunde von der Beitragszahlung freigestellt ist, sobald er Leistungen aus der privaten Versicherung erhält. Sehen die Bedingungen das nicht vor, frisst der Beitrag einen Teil der Leistungen auf.
Reichen die heute vereinbarten Leistungen auch in Zukunft aus?
Wahrscheinlich nicht. Vom Vertragsbeginn bis zur Pflegebedürftigkeit können gut 30 und mehr Jahre vergehen. Pflege wird dann teurer sein. Wählen Sie deshalb einen Tarif mit Dynamik. Das bedeutet, Sie haben regelmäßig die Möglichkeit Leistungen und Beiträge zu erhöhen, oder es ist ein automatischer Anstieg im Vertrag vorgesehen. Maßstab kann die Inflationsrate sein.
Die Gesundheitsprüfung
Muss ich meinen Herzschrittmacher im Versicherungsantrag angeben? Ist das ein Ablehnungsgrund?
Antragsteller kommen nicht darum herum, den Herzschrittmacher anzugeben. Denn sie müssen im Antrag alle Fragen zu Behandlungen, Untersuchungen und Diagnosen beantworten und ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Für welche Krankheiten Versicherer Risikozuschläge verlangen und welche ein Ablehnungsgrund sind, geben sie nicht bekannt. Die Unternehmen handhaben dies unterschiedlich. Eine Herzkrankheit wird die Suche nach einem Vertrag sicherlich erschweren. Wer eine Police haben will, sollte deshalb gleich bei mehreren Versicherern parallel sein Glück versuchen. Denn wer bereits einmal abgelehnt wurde, muss dies in folgenden Anträgen bei anderen Versicherern angeben. Das verschlechtert die Chancen.
Wie gehe ich vor, wenn der Versicherer die Leistung für Pflegetagegeld verweigert, weil angeblich bei Antragstellung Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden?
Versicherungskunden können gegen sich gegen eine Ablehnung zur Wehr setzen. Sinnvoll ist, sich anwaltliche Hilfe zu holen. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, zog eine Frau gegen eine Ablehnung vor Gericht. Nach drei Jahren Rechtsstreit sprach ihr das Gericht rund 26 600 Euro rückwirkend aus ihrer privaten Pflegetagegeldversicherung zu. Der Versicherer hatte der bei Vertragsschluss 72-Jährigen drei Fragen gestellt, unter anderem, ob in den letzten fünf Jahren Krankheiten bei ihr, zum Beispiel ein Schlaganfall diagnostiziert wurden. Die Frau verneinte die Frage. Tatsächlich hatte sie in der Zeit eine „transitorische ischämische Attacke“ (ITA) gehabt, die medizinisch als Schlaganfall eingeordnet ist. Das war ihr jedoch nicht klar, auch die Hausärztin hatte nicht davon gesprochen. Die Richter gaben der Frau recht: Maßgeblich für die Bedeutung des Begriffs Schlaganfall ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers (Aktenzeichen 9 U 165/16).
Wenn ich mehrere Anträge gleichzeitig stelle, könnte ich mehrere Verträge bekommen. Wie verhindere ich, dass ich mehrfach Beiträge zahle?
Versicherungskunden haben ein Widerrufsrecht. Sie können Verträge, die sie nicht behalten möchten, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police widerrufen.
Wie kann ich mich absichern, damit die Versicherung später nicht die Leistung verweigert, wenn ich eine Krankheit im Antrag nicht angegeben habe?
Dagegen können Sie sich nicht absichern. Sie sind verpflichtet, im Antrag alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Leider ist uns auch keine Pflegetagegeldversicherung bekannt, bei der auf Gesundheitsfragen verzichtet wird und der Versicherer stattdessen eine Eingangsuntersuchung verlangt.
Beiträge steuerlich absetzen
Kann ich die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja. Beamte, Selbstständige, Pensionäre und Rentner bekommen auf diese Weise einen kleinen Steuervorteil. Angestellte haben meist nichts davon, weil sie ihren Höchstbetrag schon durch andere Versicherungsbeiträge ausschöpfen. Seit 2010 erkennt das Finanzamt höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Aber dazu gehören nur Beiträge, die zur Grundversorgung gezahlt werden – also nur die Pflegepflichtversicherung. In jedem Fall sollten die Ausgaben für die Versicherung in der Steuererklärung bei den Ausgaben für die Gesundheit angegeben werden.
Muss ich Geld aus meiner privaten Pflegetagegeldversicherung als Einkommen versteuern?
Nein. Leistungen aus Kranken- und Pflegeversicherungen sind steuerfrei.
Beiträge steigen stark an
Ich habe für mich und meine Frau 2010 eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Der Monatsbeitrag lag bei 57 Euro. Jetzt zahlen wir 151 Euro im Monat, das 2,6-Fache, und können uns das bald nicht mehr leisten. Was raten Sie uns?
Man kann in der Pflegetagegeldversicherung leider nicht davon ausgehen, dass die Beiträge stabil bleiben. Wenn Sie die finanzielle Freiheit besitzen, auch erhebliche Beitragssteigerungen mitzumachen, sollten Sie den Vertrag fortführen, eventuell in geänderter Form.
Sie haben das Recht, in andere Tarife Ihres Versicherers zu wechseln. Das kann zunächst etwas günstiger sein. Doch über kurz oder lang erhöhen sich die Beiträge aller Tarife und Versicherer wohl in ähnlichem Maße. Eine andere Alternative könnte eventuell die Senkung der Höhe des Pflegetagegelds sein.
Ist die Belastung trotzdem zu hoch, ist es besser zu kündigen und anderweitig für den Pflegefall zu sparen, als wenn Sie im hohen Alter den Vertrag wegen zu hoher Beiträge kündigen müssten. Ihre bisher bezahlten Beiträge sind dann aber verloren.
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