Beamte müssen handeln, wenn die Beihilfe für ihre Kinder endet. Sonst kann die Krankenversicherung teuer werden.
Beihilfe. Beamte, deren Kinder privat krankenversichert sind, müssen selbst daran denken, dass deren Beihilfeanspruch spätestens am 25. Geburtstag endet. Dann müssen sie die Teilversicherung der Kinder von 20 Prozent in eine Vollversicherung umwandeln. Dies ist nur innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Der private Krankenversicherer muss sie daran nicht erinnern.
Fall. Das Saarländische Oberlandesgericht wies die Klage eines Mannes ab, der die Höherversicherung zu spät beantragt hatte. Nun musste sein Sohn wegen einer psychischen Erkrankung einen monatlichen Risikozuschlag von rund 350 Euro zusätzlich zum Beitrag zahlen. Der Vater wollte Schadenersatz, weil der Versicherer ihn nicht auf den Wegfall der Beihilfe hingewiesen hatte. Dies sei aber nicht die Pflicht des Krankenversicherers, so das Gericht (Az. 5 U 428/10-68). Die Beihilfe gab es damals noch zum 27. Geburtstag, die Frist betrug nur zwei Monate.
Wechsel. Bis zum Ende des Studiums hängt der Beamtensohn nun in der teuren Privatpolice fest. Sobald er eine Stelle findet, kommt er in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn als Berufseinsteiger dürfte sein Monatsverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze von 4 237,50 Euro brutto liegen.
Studententarif. Studierende, die von Anfang an voll privat krankenversichert sind, haben dieses Problem nicht. Sie können sich im bei allen Gesellschaften gleichen Studententarif versichern. Der Monatsbeitrag liegt bis zum Alter von 24 Jahren bei rund 87 Euro, bis zum Alter von 29 Jahren bei 104 Euro, ab dann kostet er 110,50 Euro. Auch sie werden als Berufseinsteiger in der Regel wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.