Private Kranken­versicherung für Beamte So zahlen Sie weniger dazu

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.10.2019 um 16:34 Uhr
    Neuer Test

    @KaSa1985: Aus presserechtlichen Gründen können wir leider keine Angaben machen. Sie können sich von Zeit zu Zeit die jeweilige Vorschau des kommenden Finanztest-Heftes aufrufen und die dort angekündigten Untersuchungsveröffentlichungen anschauen...
    https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau/
    (dda)

  • KaSa1985 am 10.10.2019 um 14:09 Uhr
    Neuer Test

    Liebes Team von Stiftung Warentest,
    kommt in der nächsten Zeit ein neuer Test bzgl. Anbieter der privaten Krankenversicherung für Beamte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2018 um 13:20 Uhr
    Tipps für Bestandskunden mit alten Bisex-Tarifen

    @filson: Versicherte in einem alten Bisex-Beihilfetarif haben grundsätzlich die gleichen Wechselmöglickeiten wie Versicherte in alten Bisex-Vollversicherungstarifen:
    Sie können in alle anderen von Ihrer Gesellschaft angebotenen Bisex-Beihilfetarife, Unisex-Beihilfetarife sowie auch (wenn die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind) in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner wechseln.
    Eine neue Gesundheitsprüfung kann der Versicherer nur verlangen, wenn der gewählte Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen bietet. Ein eventueller Risikozuschlag auf den Beitrag darf sich dann aber auch nur auf diese Mehrleistungen beziehen. Der Versicherte kann vom Versicherer auch verlangen, dass die Mehrleistungen im neuen Tarif ausgeschlossen werden und so den Risikozuschlag vermeiden.
    Wichtig ist aber: von einem Unisex-Tarif aus kann der Versicherte später nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückwechseln, auch nicht in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner (den es bislang nur als Bisex-Tarif gibt).
    Zwar trifft es zu, dass den alten Bisex-Tarifen das Neugeschäft fehlt und es hier daher in Zukunft zu überproportionalen Beitragssteigerungen kommen könnte. Der Versicherte ist dort aber nicht „gefangen“.
    Eine generelle Empfehlung können wir hier leider nicht abgeben. Versicherte müssen konkret die ihnen bei ihrer Gesellschaft zur Verfügung stehenden Alternativen selbst prüfen und Vor- und Nachteile eines Wechsels abwägen. Hierbei können sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen lassen, der dafür ein Honorar verlangt Einen Berater finden sie direkt auf der Homepage des Bundesverbandes unter: www.bvvb.de (PK)

  • filson am 29.10.2018 um 11:59 Uhr
    Tipps für Bestandskunden mit alten Bisex-Tarifen

    Hallo,
    kann test eine Empfehlung abgeben, was Kunden tun sollten die in einem alten Bisex-Tarif (alle vor 2013) versichert sind? Evtl. getrennt für Männer und Frauen?
    Diese Tarife sind für Neu-/Wechselkunden nicht mehr zugänglich. Verlassen kann man diese Tarife nur, wenn man eine erneute Gesundheitsprüfung besteht. D.h. in diesen Tarifen werden sich nach und nach vorwiegend kranke Versicherte ansammeln mit entsprechender Auswirkung auf die Beiträge.
    Was kann man da tun?
    Herzlichen Dank im voraus!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.08.2018 um 14:30 Uhr
    Grundtarif wechseln INTER Restkostenversicherung

    @Waldpilz91: Berücksichtigen Sie bitte, dass wir keine individuellen Beratungen anbieten. Wenden Sie sich bitte an eine: www.verbraucherzentrale.de (PK)