Private Kranken­versicherung für Beamte So zahlen Sie weniger dazu

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Private Kranken­versicherung für Beamte - So zahlen Sie weniger dazu

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Brille, Zahn­ersatz, Besuch beim Heilpraktiker oder Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus: Beamte müssen bei solchen Leistungen oft zuzahlen, weil die Beihilfe nichts oder nur einen kleinen Teil zahlt. Wenn Beamte bei ihrer privaten Kranken­versicherung eine Zusatz­versicherung abschließen, können sie ihre Eigen­anteile verringern. Wir haben solche Beihilfe­ergän­zungs- und Wahl­leistungs­tarife untersucht. Was der Zusatz­schutz kostet und was er bringt, verrät unser Themenpaket.

Wann Beamten dazu zahlen müssen

Wenn Beamte mit normaler Sehschwäche eine neue Brille brauchen, zahlt die Beihilfe – nichts! Die Null-Lösung gilt für Bundes­beamte und für viele Landes­beamte. Auch wenn bei einer Zahn­arzt­behand­lung Labor­kosten anfallen, wie etwa bei der Verkronung von Zähnen, tragen Beamte immer einen Teil dieser Kosten selbst. Gar keinen Zuschuss bezahlt die Beihilfe in vielen Bundes­ländern für das Ein- oder Zweibett­zimmer und die Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus. Bei Staats­dienern beteiligen sich grund­sätzlich immer zwei Institutionen an den Arzt­kosten. Einen Teil über­nimmt der Dienst­herr, über die Beihilfe. Meist sind die Beamten zudem privat kranken­versichert. Die Versicherung zahlt ebenfalls einen Teil. In der Praxis decken Beihilfe und private Kranken­versicherung (PKV) aber eben nicht immer alle Kosten ab. Die Folge: der Beamte zahlt aus eigener Tasche zu.

Tipp: Sie suchen generelle Informationen zur privaten Kranken­versicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung.

Beihilfe­ergän­zungs­tarife senken Zuzah­lungen

Für diese Lücken im Krank­heits­schutz gibt es aber Lösungen: die Beihilfe­ergän­zungs­versicherung und eine Zusatz­versicherung für Wahl­leistungen im Kranken­haus. Beamte können sie zusätzlich zu ihrer privaten Kranken­versicherung abschließen – aber nur beim selben Versicherer. Dadurch können sie ihren Eigen­anteil an den Behand­lungs­kosten abmildern oder in Ausnahme­fällen sogar auf Null reduzieren.

53 Beihilfe­ergän­zungs­tarife im Test

Finanztest hat 53 Beihilfe­ergän­zungs­tarife untersucht, die bei ambulanten und zahn­ärzt­lichen Leistungen Beihilfelü­cken stopfen. Wir sagen Ihnen, was diese Versicherungs­pakete im Monat kosten und bei welchen Behand­lungs­arten und Gesund­heits­kosten sie Geld zuschießen. Im Fokus der Unter­suchung stehen die Zuschüsse für die Kosten von:

  • Brillen
  • Material- und Labor­kosten bei Zahn­ersatz
  • Heilpraktikerbe­hand­lungen.

Wahl­leistungs­tarif: Chef­arzt und Einzel­zimmer sichern

Zu den Wahl­leistungen im Kranken­haus gehören in erster Linie das Einbett- bzw. Zweibett­zimmer und der Anspruch, vom Chef­arzt behandelt zu werden. In acht Bundes­ländern gibt die Beihilfe Landes- und Kommunal­beamten keinen Zuschuss für diese Wahl­leistungen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Meck­lenburg-Vorpommern
  • Nieder­sachsen
  • Saar­land
  • Schleswig-Holstein

Doch die Betroffenen können auch diese Beihilfelücke schließen. Zwar sind die Wahl­leistungen bei den meisten Beihilfe­ergän­zungs­versicherungen nicht mit abge­sichert. Die privaten Kranken­versicherer bieten den Betroffenen für Wahl­leistungen aber eine extra Zusatz­versicherung an, einen sogenannten Wahl­leistungs­tarif. Wer also für beide Leistungs­bereiche – Zahn, Brille und Heilpraktiker sowie die Kranken­haus­wahl­leistungen – zusätzlich versichert sein möchte, muss in der Regel zwei Verträge abschließen. Untersucht haben wir 24 Tarife mit Anspruch auf Chef­arzt­behand­lung und Einbett­zimmer sowie 19 Tarife mit Anspruch auf Chef­arzt­behand­lung und Zweibett­zimmer.

Beamte können Schutz auch nach der Verbeamtung abschließen

Beamte, die diesen Zusatz­schutz haben möchten, schließen ihn am besten gleich bei der Verbeamtung zusammen mit dem Grund­tarif bei ihrer privaten Kranken­versicherung ab. Wer das versäumt hat, kann das aber noch nach­holen. Allerdings kann der private Kranken­versicherer dann eine erneute Gesund­heits­prüfung verlangen. Ist der Beamte zu diesem Zeit­punkt bereits mit Vorerkrankungen belastet, erhebt der Versicherer für den Zusatz­schutz unter Umständen einen Risiko­zuschlag. Im schlimmsten Fall verweigert er diesen auch ganz. Grund­sätzlich gilt: die Zusatz­versicherungen können Beamte immer nur bei der privaten Kranken­versicherung dazu­kaufen, wo sie auch ihren Grund­schutz abge­schlossen haben.

Das bietet das Themenpaket

Private Kranken­versicherung für Beamte - So zahlen Sie weniger dazu

  • 29 Seiten PDF mit Tests und Tipps für Beamte
  • Zwei Tests in einem Paket. Unsere Tabellen zeigen Kosten und Leistungs­spektrum für 53 Beihilfe­ergän­zungs­tarife und 43 Wahl­leistungs­tarife
  • Konkrete Leistungs­beispiele. Anhand von drei konkreten Leistungs­beispielen zeigen die Finanztest-Experten, welche Kosten die Beihilfe­ergän­zungs­tarife für Brillen, Heilpraktikerbe­hand­lungen und Labor­kosten bei einer Zahnbe­hand­lung über­nehmen.

Guter Grund­schutz: Test von PKV-Tarifen

  • Guten Haupt­vertrag auswählen. Wichtiger als der Beihilfe­ergän­zungs­tarif ist der Haupt­vertrag in der privaten Kranken­versicherung. Staats­diener sollten sich für eine private Kranken­versicherung mit einem möglichst guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Auch die Beitrags­entwick­lung in der Vergangenheit ist ein wichtiger Faktor. Empfehlens­werte Angebote finden Beamte in unserem Vergleich: Private Krankenversicherung im Test.
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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.10.2019 um 16:34 Uhr
Neuer Test

@KaSa1985: Aus presserechtlichen Gründen können wir leider keine Angaben machen. Sie können sich von Zeit zu Zeit die jeweilige Vorschau des kommenden Finanztest-Heftes aufrufen und die dort angekündigten Untersuchungsveröffentlichungen anschauen...
https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau/
(dda)

KaSa1985 am 10.10.2019 um 14:09 Uhr
Neuer Test

Liebes Team von Stiftung Warentest,
kommt in der nächsten Zeit ein neuer Test bzgl. Anbieter der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.10.2018 um 13:20 Uhr
Tipps für Bestandskunden mit alten Bisex-Tarifen

@filson: Versicherte in einem alten Bisex-Beihilfetarif haben grundsätzlich die gleichen Wechselmöglickeiten wie Versicherte in alten Bisex-Vollversicherungstarifen:
Sie können in alle anderen von Ihrer Gesellschaft angebotenen Bisex-Beihilfetarife, Unisex-Beihilfetarife sowie auch (wenn die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind) in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner wechseln.
Eine neue Gesundheitsprüfung kann der Versicherer nur verlangen, wenn der gewählte Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen bietet. Ein eventueller Risikozuschlag auf den Beitrag darf sich dann aber auch nur auf diese Mehrleistungen beziehen. Der Versicherte kann vom Versicherer auch verlangen, dass die Mehrleistungen im neuen Tarif ausgeschlossen werden und so den Risikozuschlag vermeiden.
Wichtig ist aber: von einem Unisex-Tarif aus kann der Versicherte später nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückwechseln, auch nicht in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner (den es bislang nur als Bisex-Tarif gibt).
Zwar trifft es zu, dass den alten Bisex-Tarifen das Neugeschäft fehlt und es hier daher in Zukunft zu überproportionalen Beitragssteigerungen kommen könnte. Der Versicherte ist dort aber nicht „gefangen“.
Eine generelle Empfehlung können wir hier leider nicht abgeben. Versicherte müssen konkret die ihnen bei ihrer Gesellschaft zur Verfügung stehenden Alternativen selbst prüfen und Vor- und Nachteile eines Wechsels abwägen. Hierbei können sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen lassen, der dafür ein Honorar verlangt Einen Berater finden sie direkt auf der Homepage des Bundesverbandes unter: www.bvvb.de (PK)

filson am 29.10.2018 um 11:59 Uhr
Tipps für Bestandskunden mit alten Bisex-Tarifen

Hallo,
kann test eine Empfehlung abgeben, was Kunden tun sollten die in einem alten Bisex-Tarif (alle vor 2013) versichert sind? Evtl. getrennt für Männer und Frauen?
Diese Tarife sind für Neu-/Wechselkunden nicht mehr zugänglich. Verlassen kann man diese Tarife nur, wenn man eine erneute Gesundheitsprüfung besteht. D.h. in diesen Tarifen werden sich nach und nach vorwiegend kranke Versicherte ansammeln mit entsprechender Auswirkung auf die Beiträge.
Was kann man da tun?
Herzlichen Dank im voraus!

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.08.2018 um 14:30 Uhr
Grundtarif wechseln INTER Restkostenversicherung

@Waldpilz91: Berücksichtigen Sie bitte, dass wir keine individuellen Beratungen anbieten. Wenden Sie sich bitte an eine: www.verbraucherzentrale.de (PK)