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Brille, Zahnersatz, Besuch beim Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus: Beamte müssen bei solchen Leistungen oft zuzahlen, weil die Beihilfe nichts oder nur einen kleinen Teil zahlt. Wenn Beamte bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen, können sie ihre Eigenanteile verringern. Wir haben solche Beihilfeergänzungs- und Wahlleistungstarife untersucht. Was der Zusatzschutz kostet und was er bringt, verrät unser Themenpaket.
Wann Beamten dazu zahlen müssen
Wenn Beamte mit normaler Sehschwäche eine neue Brille brauchen, zahlt die Beihilfe – nichts! Die Null-Lösung gilt für Bundesbeamte und für viele Landesbeamte. Auch wenn bei einer Zahnarztbehandlung Laborkosten anfallen, wie etwa bei der Verkronung von Zähnen, tragen Beamte immer einen Teil dieser Kosten selbst. Gar keinen Zuschuss bezahlt die Beihilfe in vielen Bundesländern für das Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Bei Staatsdienern beteiligen sich grundsätzlich immer zwei Institutionen an den Arztkosten. Einen Teil übernimmt der Dienstherr, über die Beihilfe. Meist sind die Beamten zudem privat krankenversichert. Die Versicherung zahlt ebenfalls einen Teil. In der Praxis decken Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) aber eben nicht immer alle Kosten ab. Die Folge: der Beamte zahlt aus eigener Tasche zu.
Tipp: Sie suchen generelle Informationen zur privaten Krankenversicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung.
Beihilfeergänzungstarife senken Zuzahlungen
Für diese Lücken im Krankheitsschutz gibt es aber Lösungen: die Beihilfeergänzungsversicherung und eine Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus. Beamte können sie zusätzlich zu ihrer privaten Krankenversicherung abschließen – aber nur beim selben Versicherer. Dadurch können sie ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten abmildern oder in Ausnahmefällen sogar auf Null reduzieren.
53 Beihilfeergänzungstarife im Test
Finanztest hat 53 Beihilfeergänzungstarife untersucht, die bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen Beihilfelücken stopfen. Wir sagen Ihnen, was diese Versicherungspakete im Monat kosten und bei welchen Behandlungsarten und Gesundheitskosten sie Geld zuschießen. Im Fokus der Untersuchung stehen die Zuschüsse für die Kosten von:
- Brillen
- Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
- Heilpraktikerbehandlungen.
Wahlleistungstarif: Chefarzt und Einzelzimmer sichern
Zu den Wahlleistungen im Krankenhaus gehören in erster Linie das Einbett- bzw. Zweibettzimmer und der Anspruch, vom Chefarzt behandelt zu werden. In acht Bundesländern gibt die Beihilfe Landes- und Kommunalbeamten keinen Zuschuss für diese Wahlleistungen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Doch die Betroffenen können auch diese Beihilfelücke schließen. Zwar sind die Wahlleistungen bei den meisten Beihilfeergänzungsversicherungen nicht mit abgesichert. Die privaten Krankenversicherer bieten den Betroffenen für Wahlleistungen aber eine extra Zusatzversicherung an, einen sogenannten Wahlleistungstarif. Wer also für beide Leistungsbereiche – Zahn, Brille und Heilpraktiker sowie die Krankenhauswahlleistungen – zusätzlich versichert sein möchte, muss in der Regel zwei Verträge abschließen. Untersucht haben wir 24 Tarife mit Anspruch auf Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sowie 19 Tarife mit Anspruch auf Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.
Beamte können Schutz auch nach der Verbeamtung abschließen
Beamte, die diesen Zusatzschutz haben möchten, schließen ihn am besten gleich bei der Verbeamtung zusammen mit dem Grundtarif bei ihrer privaten Krankenversicherung ab. Wer das versäumt hat, kann das aber noch nachholen. Allerdings kann der private Krankenversicherer dann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Ist der Beamte zu diesem Zeitpunkt bereits mit Vorerkrankungen belastet, erhebt der Versicherer für den Zusatzschutz unter Umständen einen Risikozuschlag. Im schlimmsten Fall verweigert er diesen auch ganz. Grundsätzlich gilt: die Zusatzversicherungen können Beamte immer nur bei der privaten Krankenversicherung dazukaufen, wo sie auch ihren Grundschutz abgeschlossen haben.
Das bietet das Themenpaket

- 29 Seiten PDF mit Tests und Tipps für Beamte
- Zwei Tests in einem Paket. Unsere Tabellen zeigen Kosten und Leistungsspektrum für 53 Beihilfeergänzungstarife und 43 Wahlleistungstarife
- Konkrete Leistungsbeispiele. Anhand von drei konkreten Leistungsbeispielen zeigen die Finanztest-Experten, welche Kosten die Beihilfeergänzungstarife für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Laborkosten bei einer Zahnbehandlung übernehmen.
Guter Grundschutz: Test von PKV-Tarifen
- Guten Hauptvertrag auswählen. Wichtiger als der Beihilfeergänzungstarif ist der Hauptvertrag in der privaten Krankenversicherung. Staatsdiener sollten sich für eine private Krankenversicherung mit einem möglichst guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Auch die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit ist ein wichtiger Faktor. Empfehlenswerte Angebote finden Beamte in unserem Vergleich: Private Krankenversicherung im Test.
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@KaSa1985: Aus presserechtlichen Gründen können wir leider keine Angaben machen. Sie können sich von Zeit zu Zeit die jeweilige Vorschau des kommenden Finanztest-Heftes aufrufen und die dort angekündigten Untersuchungsveröffentlichungen anschauen...
https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau/
(dda)
Liebes Team von Stiftung Warentest,
kommt in der nächsten Zeit ein neuer Test bzgl. Anbieter der privaten Krankenversicherung für Beamte?
@filson: Versicherte in einem alten Bisex-Beihilfetarif haben grundsätzlich die gleichen Wechselmöglickeiten wie Versicherte in alten Bisex-Vollversicherungstarifen:
Sie können in alle anderen von Ihrer Gesellschaft angebotenen Bisex-Beihilfetarife, Unisex-Beihilfetarife sowie auch (wenn die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind) in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner wechseln.
Eine neue Gesundheitsprüfung kann der Versicherer nur verlangen, wenn der gewählte Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen bietet. Ein eventueller Risikozuschlag auf den Beitrag darf sich dann aber auch nur auf diese Mehrleistungen beziehen. Der Versicherte kann vom Versicherer auch verlangen, dass die Mehrleistungen im neuen Tarif ausgeschlossen werden und so den Risikozuschlag vermeiden.
Wichtig ist aber: von einem Unisex-Tarif aus kann der Versicherte später nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückwechseln, auch nicht in den beihilfekonformen Standardtarif für Rentner (den es bislang nur als Bisex-Tarif gibt).
Zwar trifft es zu, dass den alten Bisex-Tarifen das Neugeschäft fehlt und es hier daher in Zukunft zu überproportionalen Beitragssteigerungen kommen könnte. Der Versicherte ist dort aber nicht „gefangen“.
Eine generelle Empfehlung können wir hier leider nicht abgeben. Versicherte müssen konkret die ihnen bei ihrer Gesellschaft zur Verfügung stehenden Alternativen selbst prüfen und Vor- und Nachteile eines Wechsels abwägen. Hierbei können sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen lassen, der dafür ein Honorar verlangt Einen Berater finden sie direkt auf der Homepage des Bundesverbandes unter: www.bvvb.de (PK)
Hallo,
kann test eine Empfehlung abgeben, was Kunden tun sollten die in einem alten Bisex-Tarif (alle vor 2013) versichert sind? Evtl. getrennt für Männer und Frauen?
Diese Tarife sind für Neu-/Wechselkunden nicht mehr zugänglich. Verlassen kann man diese Tarife nur, wenn man eine erneute Gesundheitsprüfung besteht. D.h. in diesen Tarifen werden sich nach und nach vorwiegend kranke Versicherte ansammeln mit entsprechender Auswirkung auf die Beiträge.
Was kann man da tun?
Herzlichen Dank im voraus!
@Waldpilz91: Berücksichtigen Sie bitte, dass wir keine individuellen Beratungen anbieten. Wenden Sie sich bitte an eine: www.verbraucherzentrale.de (PK)