
Nicht jede Rechnung, die ein Arzt privat abrechnet, wird auch vom Versicherer akzeptiert. © Adobe Stock
Ein Ombudsmann vermittelt kostenlos bei Ärger mit dem privaten Krankenversicherer. Meist geht es dabei um Arztrechnungen, Heil- oder Hilfsmittel und die Frage, ob eine bestimmte Behandlung medizinisch notwendig war. Immerhin in jedem dritten Fall ist der Ombudsmann mit seinen Bemühungen um Schlichtung erfolgreich.
Rund 5 000 Beschwerden über private Krankenversicherer
Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung (PKV) nahm im Jahr 2019 rund 5 000 Beschwerden zur außergerichtlichen Klärung an. Laut dem jüngst vorgelegten Tätigkeitsbericht ging es in 4 053 Fällen um die private Vollversicherung. Privat Versicherte können diese Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung nutzen, nachdem sie sich erfolglos beim Versicherer um eine Klärung bemüht haben. Auch mit Beschwerden über Versicherungsvermittler können sich Kunden an den Ombudsmann wenden.
So erreichen Sie den PKV-Ombudsmann
Der Ombudsmann ist für die private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig und auf verschiedenen Wegen erreichbar.
- Online:
- Kontaktformular unter pkv-ombudsmann.de,
Telefon: 0 800-2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen),
Brief: Ombudsmann, Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin.
Viel Streit über Arztrechnungen

Am häufigsten gibt es Streit um Arztrechnungen, wie unsere Grafik zeigt. © Stiftung Warentest
Privat Versicherte beschwerten sich am häufigsten, wenn sie Probleme mit der Erstattung von Rechnungen ihrer Ärzte oder Zahnärzte hatten. Nicht immer akzeptieren Versicherungsgesellschaften die berechneten Honorare. Manchmal halten Versicherer auch die gesamte Behandlung oder einzelne Behandlungsschritte für medizinisch nicht notwendig. Versicherte müssen dann klären, ob Arzt oder Versicherer einen Fehler gemacht haben oder ob sie den strittigen Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen.
Rechtsschutz für hohe Prozesskosten
Eine außergerichtliche Streitschlichtung kostet nichts. Wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, kann es teuer werden. Verlieren privat Versicherte einen Prozess, bezahlen sie nicht nur die eigenen Anwälte, sondern müssen die Gerichtskosten und die Kosten der gegnerischen Anwälte tragen. Bei Auseinandersetzungen um medizinische Fragen sind außerdem oft teure Gutachten von Fachleuten erforderlich. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung. Was privat Krankenversicherte tun können, wenn sie Stress mit ihrem Versicherer haben, zeigt unser Special Private Krankenversicherung: So handeln Sie, wenn es Probleme gibt.
PKV-Ombudsmann darf nicht entscheiden
Anders als der „normale“ Versicherungs-Ombudsmann darf der Schlichter der privaten Krankenversicherung allerdings nichts entscheiden. Er vermittelt lediglich und spricht Empfehlungen aus. Welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbrauchern offenstehen, um Streit außergerichtlich beizulegen, lesen Sie in unserem Special Schlichtungsstellen.
Bearbeitung dauert fast ein halbes Jahr
Wer sich an den Ombudsmann wendet, braucht Geduld. Im Durchschnitt dauerte die Bearbeitung eines Falls 23 Wochen, also fast ein halbes Jahr. Von den 5 002 zugelassenen Beschwerden waren zum Jahresende 2 928 noch in Bearbeitung. Verjährungsfristen ruhen während des Schlichtungsverfahrens.
Jede dritte Beschwerde erfolgreich
In 352 Fällen einigten sich Kunden und Versicherer mithilfe des Ombudsmanns, 343 Verfahren wurden auf Wunsch der Antragstellenden eingestellt. In 1 379 Fällen war eine Schlichtung nicht möglich, zwei von drei der bearbeiteten Beschwerden blieben also erfolglos.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Sehr viel Frust – so lassen sich die Zuschriften von über 150 privat krankenversicherten Lesern zusammenfassen. Wir erklären, welche Rechte privat Versicherte haben.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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@LISA41: Im Alter von 55 plus ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auf den üblichen Wegen meist versperrt. Die Annahme eines für Menschen bis 55 Jahren versicherungspflichtigen Nebenjobs eröffnet nicht den Weg zurück. Nur auf Umwegen ist ein Weg zurück möglich:
www.test.de/Krankenversicherung-Zurueck-in-die-gesetzliche-Kasse-so-gehts-4988897-4988906
Tipp: Lassen Sie sich sozialrechtlich beraten (und unterstützen). Und lassen Sie sich vom Antrag auf Grundsicherung nicht schrecken. Wenn die Voraussetzungen zum Erhalt der Grundsicherung vorliegen, lassen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vielleicht leichter schultern. (maa)
Wer hat Erfahrung???
Ich bin 80 Jahre alt und meine Rente und Miete zusammen reichen nicht für die PKV mit SB von jährlich 1.440 Euro. Ich bat die DKV mich zu entlassen, so dass ich in die gesetzliche KV wechseln könnte. Ich bin seit Februar geringfügig beschäftig, mit Aussicht auf eine Halbtagsstelle. Ein Segen wäre das in meinem Alter. Aber ich würde arbeiten für die DKV. Gestern erhielt ich ein Schreiben, worin ein Austritt abgelehnt wird, ich solle Grundsicherung beantragen, damit es - bei Nichtzahlen des Beitrages nicht zu eine Mahnverfahren kommt -.
Ich habe keine Worte und weiß nicht, was ich machen soll. Selbstverständlich sind und werden die Monatsbeiträge pünktlich abgebucht, aber meine Ersparnisse sind jetzt aufgebraucht. Wer hat solches bereits durchgemacht und/oder hat einen Tipp für mich. Ich werde mich jetzt an den Ombudsmann/frau in Berlin wenden.... und hoffe
Freundlichst