Sie sind privat krankenversichert und haben Schwierigkeiten, Ihre Beiträge zu zahlen? test.de zeigt Schritt für Schritt, was Sie tun können.
- Tarifwechsel: Versuchen Sie, bei Ihrem Versicherer in einen günstigeren Tarif zu kommen – ein Tarifwechsel kann eine deutliche Beitragsentlastung bringen, unter Umständen sogar bei ähnlichem Leistungsniveau.
- Leistungen reduzieren: Können Sie auf diese Weise nicht genug sparen, verzichten Sie auf Leistungen, die Ihnen nicht so wichtig sind. Prüfen Sie zum Beispiel, ob statt des Einbettzimmers im Krankenhaus eine Unterbringung im Zwei- oder Mehrbettzimmer infrage kommt.
- Stundung: Sind Sie mit der Zahlung schon im Rückstand, kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Bei vorübergehenden Engpässen können Sie um Stundung bitten oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
- Standardtarif. Wachsen Ihnen die Beiträge dauerhaft über den Kopf, und sind Sie schon mehr als zehn Jahre privat versichert, lassen Sie sich beraten, ob der Standardtarif für Sie infrage kommt und wie viel Sie dort bezahlen müssten. Der Standard- und der Basistarif bieten Leistungen, die im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die Beitragshöhe ist gesetzlich begrenzt. (Siehe auch Private Krankenversicherung: Den Tarif wechseln und sparen)
- Mahnung. Spätestens, wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie aktiv werden. Ab dann fallen Säumniszuschläge von 1 Prozent sowie Mahnkosten an. Wenn Sie zwei Monate nach der ersten Mahnung immer noch Beitragsschulden von einem Monatsbeitrag oder mehr haben, mahnt der Versicherer erneut und kündigt an, dass der Vertrag ruhend gestellt wird, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats zahlen.
- Notlagentarif. Ein Ruhen Ihres Vertrags bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. In dieser Zeit sind Sie im Notlagentarif versichert, der eine medizinische Versorgung zumindest für Notfälle und akute Krankheiten vorsieht. Sind Sie nur vorübergehend zahlungsunfähig, können Sie später wieder in Ihren alten Vertrag zurück – sofern Sie restlos alle Altschulden beglichen haben.
- Basistarif. Der Basistarif ist die Versicherungsvariante für bislang Unversicherte und für Hilfebedürftige im Sinne des Sozialgesetzes (ALG II oder Grundsicherung). Versicherer dürfen von finanziell Hilfebedürftigen nur den halben Höchstbeitrag verlangen, 2014 sind dies 313,88 Euro monatlich. Das Amt beteiligt sich an den Kosten, wenn der Versicherte auch diesen Beitrag nicht aufbringen kann.
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