
Für Menschen ohne Krankenversicherung ist der Basistarif oft die einzige Chance. Ist jemand hingegen bereits privat krankenversichert und steckt finanziell in der Klemme, sollte er schnell Kontakt zum Versicherer aufnehmen. Wer Mahnungen ignoriert, landet im Notlagentarif, der nur eine Akutversorgung bietet.*
Unversicherte haben Anspruch auf den Basistarif
Ein Selbstständiger, der viele Jahre unversichert war, wollte bei seinem früheren privaten Krankenversicherer in den Basistarif. Versicherer dürfen in diesem Tarif niemanden ablehnen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind verboten. Der Antragsteller füllte die Gesundheitsfragen aus, doch das Unternehmen verlangte, er solle darüber hinaus weitere Untersuchungen vornehmen lassen. Das darf es nicht, urteilte das Landgericht Dortmund (Az. 2 O 159/12).
Zum entgegengesetzten Schluss kam das Oberlandesgericht Köln in einem anderen Fall (Az. 20 U 151/12). Es gab einem Versicherer Recht, der einen bislang Unversicherten nur in den Basistarif aufnehmen wollte, wenn dieser zuvor ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen absolviert und die Berichte vorlegt. Im Basistarif herrsche zwar Annahmezwang, doch das Unternehmen dürfe das Gesundheitsrisiko prüfen – unter anderem, weil es möglich sei, dass der Kunde später in einen normalen Tarif wechseln wolle.*
Höherer Beitrag für weniger Leistung
Der Basistarif bietet weniger Leistungen als viele reguläre Tarife, kostet aber rund 610 Euro im Monat. Wer auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, kann vom Träger dieser Sozialleistungen* trotzdem zum Wechsel in den Basistarif gezwungen werden. Für Bedürftige müssen die Versicherer den Beitrag halbieren, sodass das Amt geringere Kosten hat. Ein Versicherter muss den Tarifwechsel hinnehmen, selbst wenn er schwer krank ist und bisher eine Police mit Chefarztbehandlung hatte, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 SO 46/13). Ob die Versicherer für den Basistarif stets den gesetzlich zulässigen Höchstbeitrag von rund 610 Euro im Monat verlangen dürfen, wird nun gerichtlich geprüft. Das Oberlandesgericht Celle billigte einem mittellosen Versicherten Prozesskostenhilfe zu (Az. 8 W 17/12). Der Mann will dagegen vorgehen, dass er für geringere Leistungen fast doppelt so viel Beitrag wie früher zahlen soll.
Letzter Ausweg Notlagentarif
Seit kurzem gibt es den Notlagentarif der privaten Krankenversicherer. Wer Beitragsschulden hat und auch nach Mahnung nicht zahlt, wird dorthin umgestuft. Der Notlagentarif bietet zwar nur eine Akutversorgung, kostet dafür nur rund 100 Euro im Monat. Wer nach einem vorübergehenden finanziellen Engpass seine Rückstände begleicht, hat ein Rückkehrrecht aus dem Notlagentarif in seinen alten Vertrag.*
*) Überarbeitet und ergänzt am 20. Februar 2014
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