Private Krankenversicherung Wer lügt, fliegt raus – und muss zahlen

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Falsche Angaben im Antrag für eine ­private Krankenversicherung können nicht nur den Versicherungsschutz kosten. Verschweigt jemand bei den Gesundheitsfragen absichtlich schwere Krankheiten, dann muss er unter Umständen sogar bereits bezahlte Behandlungskosten an die Versicherungsgesellschaft erstatten.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Mann dazu verurteilt, sämtliche seit Vertragsschluss von der Versicherung erhaltenen Leistungen – insgesamt 34 500 Euro – zurückzuzahlen (Az. 10 U 407/01). Der Kunde hatte 1993 eine private Krankenversicherung bei der Union Krankenversicherungs-AG (UKV) beantragt. Beim Beantworten der Gesundheitsfragen im Antrag verschwieg er, dass er bereits einen Bandscheibenvorfall, ein Lendenwirbelsyndrom und eine Erkrankung der Bauchspeicheldrüse hatte und dass außerdem eine Minderung seiner Erwerbsfähigkeit um 30 Prozent festgestellt worden war.

Als aus den eingereichten Arzt- und Apothekenrechnungen klar wurde, dass der Patient übermäßig viel Schmerzmittel einnahm, holte die Versicherungsgesellschaft weitere Auskünfte ein – und erfuhr so, dass der Kunde sie belogen hatte.

Daraufhin erklärte die UKV die Anfechtung des Vertrags. Als der Kunde dagegen klagte und die Bezahlung noch offener Arztrechnungen verlangte, forderte die UKV im Gegenzug die Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungen – und bekam Recht.

Das absichtliche Verschweigen von schweren Krankheiten ist arglistige Täuschung, urteilten die Koblenzer Richter. Der Vertrag ist nichtig. Denn hätte die Versicherung gleich über die Vorerkrankungen und die Erwerbsminderung Bescheid gewusst, wäre der Vertrag gar nicht zustande gekommen.

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