Niemand weiß vorher, welche medizinischen Leistungen er einmal brauchen wird. Wer eine private Krankenversicherung abschließt, sollte deshalb für einen umfassenden Schutz sorgen. Sonst kann es passieren, dass er im Krankheitsfall auf Leistungen verzichten oder sie selbst bezahlen muss. In unseren Test haben wir deshalb nur Angebote aufgenommen, die einen umfassenden Qualitätsstandard bieten.
Private Krankenversicherung im Test
Testergebnisse für 41 Private Krankenversicherungstarife für Angestellte 11/2019
Testergebnisse für 26 Private Krankenversicherungstarife für Beamte 11/2019
Testergebnisse für 53 Private Krankenversicherungstarife für Selbstständige 11/2019
Mit allen Tarifen in den Tabellen haben Kunden einen Versicherungsschutz deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie riskieren keine gefährlichen Leistungslücken, wenn sie hier günstige Tarife wählen.
Unsere Mindestanforderungen
Die Versicherten haben freie Arzt- und Krankenhauswahl und der Versicherer erstattet bei Angestellten und Selbstständigen mindestens diese Kosten:
im Krankenhaus für das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung,
stationäre Psychotherapie für 30 Behandlungstage im Jahr,
Krankentransportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus bis 100 Kilometer Entfernung,
Arzt- und Zahnarzthonorare bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnungen (3,5-facher Satz),
Zahnbehandlungen zu 90 Prozent,
Zahnersatz und Inlays: sowohl zahnärztliche Leistungen als auch Material- und Laborkosten zu 65 Prozent,
ambulante Psychotherapie zu 70 Prozent für 50 Sitzungen im Jahr,
Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung,
Heilmittel zu 75 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie,
verschreibungspflichtige Arzneimittel,
Hilfsmittel (ohne Sehhilfen): 75 Prozent für technische Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung bei einem offenen Hilfsmittelkatalog, der medizinische Neuentwicklungen einschließt.
Beihilfetarife für Beamte ersetzen die Kosten für diese Leistungen mindestens mit dem versicherten Prozentsatz. Ausnahmen: Für Arzneimittel, Arzt- und Zahnarzthonorare sowie für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz und Inlays ersetzen sie mindestens den versicherten Prozentsatz für den beihilfefähigen Teil der Aufwendungen. Für Hilfsmittel genügt ein geschlossener Katalog, also eine abschließende Liste der erstattungsfähigen Hilfsmittel.
Alle Tarife für Angestellte und Selbstständige bieten ein Krankentagegeld in Höhe von 120 Euro am Tag, das ab dem 43. Tag gezahlt wird.
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Hallo Test Team, die beitrage sind über 3 Jahre alt hat sich hier denn nichts grundlegendes geändert oder warum wurden noch keine neuen Tests durchgeführt ?
@Mortyr: Antworten Sie ehrlich und vollständig. Sonst können Sie später Ihren Schutz verlieren. Klären Sie solche Fragen in einer Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Es ist die Versicherung, mit der Sie später Versicherungsfälle regulieren werden, nicht der Vermittler.
Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???
@sfmg5854: Niemand kennt die zukünftige Entwicklung der Prämien. Wir raten langjährigen Kunden nicht zum Wechsel der Krankenversicherung, sondern zum Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter, siehe: www.test.de/Private-Krankenversicherung-Tarif-wechseln-4880801-0
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Tigerzero: Sie können die aktuellen Tarife für Ihr Eintrittsalter unter Punkt 5 (s. Inhalt) ermitteln.
Hallo Test Team,
die beitrage sind über 3 Jahre alt hat sich hier denn nichts grundlegendes geändert oder warum wurden noch keine neuen Tests durchgeführt ?
@Mortyr: Antworten Sie ehrlich und vollständig. Sonst können Sie später Ihren Schutz verlieren. Klären Sie solche Fragen in einer Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Es ist die Versicherung, mit der Sie später Versicherungsfälle regulieren werden, nicht der Vermittler.
Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???
@sfmg5854: Niemand kennt die zukünftige Entwicklung der Prämien. Wir raten langjährigen Kunden nicht zum Wechsel der Krankenversicherung, sondern zum Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter, siehe:
www.test.de/Private-Krankenversicherung-Tarif-wechseln-4880801-0